Hallo!
Ich bin in der 32. SSW und muss mich jetzt um EZ usw kümmern. Aktuell bin ich in EZ mit Kind 1 (19 Monate). Kind 2 kommt im Juli zur Welt.
Ich möchte, was ja mittlerweile erlaubt ist, meine EZ mit Mutterschutzbeginn unterbrechen und dann im Anschluss an die Geburt EZ für Kind 2 nehmen und dann danach noch das übrige von Kind 1. Das geht oder?
Wie beantrage ich bzw kann mir jemand beim Aufsetzen des Briefs helfen, bin damit grade ziemlich überfordert....
LG
Elternzeit wegen Mutterschutz unterbrechen
Hallo!
Das, was du vorhast (Rest-Elternzeit 1 an die Elternzeit 2 anhängen), geht auf jeden Fall. Eine Bekannte hat es so gemacht.
Wo und wie man das beantragt weiß ich leider nicht.
VG,
stef
Hallo,
so habe ich es von jemanden übernommen. Habe auch im Juli ET und bin noch in Elternzeit.
Hiermit teile ich ihnen mit, dass ich, meine Elternzeit von meiner Tochter ......aufgrund meiner erneuten Schwangerschaft zum 31.05.13 kündige und am 01.06.13 in den Mutterschutz gehe.
Du müsstest dann noch mitteilen, das du den Rest der jetztigen Elternzeit hinten dran hängen möchtest. Bei mir bleibt nur ein Rest von 2 Monaten und deshalb habe ich nichts angegeben.
Lg Charlynchen
Das kommt darauf an, was du angemeldet hast für Kind 1, denn wie der Name schon sagt, die Elternzeit ist dann abgebrochen, damit ist der Rest eigentlich weg, wenn der AG nicht kulant ist.
Aber wenn du nur 2 Jahre z.B. angemeldet hast, kannst du das 3. Jahr übertragen lassen.
Das geht!Habe es selbst so gemacht und werde es mit Kind 3 auch noch mal machen.Arbeite bei einem großen Unternehmen,die Personalsachbearbeiterin hat es taggenau ausgerechnet.Ist auch die Aufgabe des AG!Habe das genau wie du kurz beantragt,die verstehen doch was gemeint ist!Oder du rufst die Kollegen mal kurz an?Liebe Grüße!
Ich weiß nicht, an wen ich mich da wenden soll, die haben alle keine Ahnung..... Ich hatte 3 JAhre beantragt für meinen Sohn, Und mir würd mehr als 1 flöten gehen, wenn das nicht klappt. Aber es hapert eben an der Formulierung
Vielleicht kann dir die Krankenkasse helfen,von denen bekommst du ja taggenau die Mutterschutzfrist,die EZ beantragst du ja erst nach der Geburt.Viel Glück!
Hi, so will ich es auch machen, aber die Wörter kündigen oder beenden würde ich auf keinen Fall verwenden. Mittlerweile kann man seine laufende ez vorzeitig zum neuen muschu kündigen, damit man mehr Geld im m6schau bekommt und das Elternteil etwas aufpappelt. Daher aufpassen mit der Formulierung.....
Das heißt Abbrechen der Elternzeit ;)
Dann ist das auch ganz klar bei der Formulierung!
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/56.html
im letzten absatz steht, dass man das dranhängen kann, sollte ich das mitreinnehmen?