Ich habe ein paar Fragen zum Antrag auf Elterngeld.
1.) Festlegung des Bezugzeitraums - wenn ich nun für 22 Monate Elterngeld beantragen möchte, schreibe ich das dann nur unter "anderer Bezugszeitraum vom 1. LM bis einschließlich 22. LM oder muß ich auch ein Kreuz bei 1.-12. LM des Kindes machen?
Oder wird das ganz anders beantragt?
2.) da ich das Elterngeld alleine beziehen werde, muß ich doch am Punkt 4 nichts mehr von meinem Mann angeben oder?
3.) Punkt 9 Mutterschaftsgeld, da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe muß mein AG den Zuschuss zum MuSchuGeld zahlen oder? Also Kreuz dort und bei Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung gsetzlich?
4.) Wenn mein erstes Kind schon in die weiterführende Schule geht, dann muß ich es garnicht mehr mit angeben oder?
5.) Zu Nr. 12 halber Monatsbetrag bei verlängerter Auszahlungszeit, dann 1.-22. LM eintragen. Finde ich dann etwas verwirrend zu Punkt 4
Die Bescheinigungen A,B,C können auch erst nach Geburt an die entsprechenden AG, KK usw. geschickt und ausgefüllt werden, oder?
6.) Erklärung zum Einkommen:
Haben Sie in den 12 Monaten vor Geburt Mutterschaftsgeld bezogen?
Heißt also das Geld im Mutterschutz?
Und dann ist es auch etwas kompliziert bei mir.
Ab der 8. SSW wurde ich über 6 Wochen wegen Hyperemesis krank geschrieben, so dass ich auch Krankengeld bezogen habe. Danach bin ich im Beschäftigungsverbot, wegen verschd. SS bedingter Probleme. Das heißt Bescheinigung C muß ausgefüllt werden. Wenn man nun einen Wechsel des FA hatte, müssen dann die Ärzte die Anlage jeweils ausfüllen oder reicht es, wenn es der letzte behandelnde Arzt macht, ich alles aufführe und er es dann bestätigt?
Elterngeld, viele Fragen - für ganz DOOFE ;-)
1. Der Bezugszeitraum geht bei Alleinerziehenden maximal bis zum 14. LM, bei allen anderen nur bis zum 12. LM, also 1.-12. ankreuzen.
2. Dazu müsste man das Bundesland wissen!
3. Wird wohl so sein, aber mit Bundeslandangabe ist es einfacher!
4. Doch, in der Regel werden alle Kinder bei der Anzahl zumindest mit angegeben!
5. Genau, dort kommt halber Monatsbeitrag hin, aber wie viele Monate das dann sind, kannst du nicht entscheiden!
6. Genau das.
Es sollte der letzte Arzt reichen!
Warum muss der Arzt irgendwas auf dem EG Antrag ausfüllen?!
Hatte auch ein BV und hatte keine Anlage A/B/C
Nur die Anlage Kind sonst nix.
Bin jetzt bisschen verwirrt.
In welchen BL wohnst du?
LG bellis
In HH.
Beim ausdrucken vom EG Antrag waren die ANlagen schon mit dabei.
Wenn man SS bedingt krankgeschrieben war oder BV hat, dann wird wohl der Zeitraum davor berechnet, aber das muß der Arzt wohl bestätigen.
Vielleicht ist das nur hier so, keine Ahnung.
Wenn du ein BV hattest, dann hat sich das in der Regel auch nicht einkommensmindern ausgewirkt, anders als eine Krankschreibung.