Hallo ihr Lieben,
ich sitze hier grad echt verzweifelt vorm Pc, weil ich vor lauter googeln und belesen nicht mehr weiss, was nun richtig ist und was nicht. Vorallem weil es immer heisst, Elterngeld wird nach Lebensmonaten ausgezahlt..Elternzeit könne man nehmen wie man will, aber besser wäre es ebenfalls nach Lebensmonaten, da sonst Verluste beim Elterngeld drohen. Wenn irgendjemand Licht ins Dunkle bringen kann..ich wäre euch sooo sooo dankbar.
Hier mal die FAKTEN:
-Entbindungstermin von unserem ersten Kind (wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen): 27.10.2014
-Ich möchte nach dem Mutterschutz noch 10 Monate Elternzeit nehmen
-Der Papa möchte den ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen und den 5. Lebensmonat. In beiden Monaten möchte er aber Teilzeit arbeiten (30 Stunden verteilt auf Dienstag, Mittwoch und Donnerstag). Ganz zu Hause zu bleiben, können wir uns leider nicht leisten.
Nun haben wir seine Elternzeit auch genau so beim Arbeitgeber beantragt und nach laaangem und viiielem Belesen im Internet rein geschrieben, dass der erste Teil seiner Elternzeit ab dem TAG DER GEBURT (voraussichtlicher Entbindungstermin 27.10.14) beginnen soll und den ersten LEBENSmonat umfassen soll. Der zweite Teil soll dann den 5. Lebensmonat umfassen.
Mein Freund hat noch 7 Tage Resturlaub für dieses Jahr. Ein paar davon hatten wir notfalls eingeplant für den Tag der Geburt bzw. den Tag danach und den Tag der Entlassung, sofern es sich da nicht ums Wochenende oder eben den Montag oder Freitag handeln sollte, an denen er dann ja schon frei haben sollte wegen Eltern(teil)zeit.
Jetzt sagt sein Arbeitgeber, das gehe alles soweit klar, Aber er solle seinen gesamten Resturlaub VOR der Elternzeit nehmen. Somit würde diese sich ja um mind. 7 Tage nach hinten verschieben und NICHT MEHR mit den LEBENSMONATEN unseres Kleinen übereinstimmen. Was angeblich zu Verlusten beim Elterngeld führen kann, bzw. zu Verlusten von Bezugsmonaten. Und wir brauchen leider wirklich das Geld.
Man kann meinen Freund doch nicht zwingen, seinen Resturlaub vor der Elternzeit, also ab der Geburt zu nehmen oder? Er könnte seinen Urlaub ja immer noch (grob) im Dezember nehmen oder eben ein paar Tage mit ins neue Jahr nehmen.. Es geht hier doch nur um 7(!) Tage.
Ich weiss, es hört sich wahnsinnig kompliziert an, aber ich hoffe inständig das vielleicht jemand das Gleiche hatte und mir bestätigen kann, dass es besser ist, Elternzeit nach Lebensmonaten zu beantragen und nicht den Urlaub (ab der Geburt) vorne weg zu schieben.
Viele Grüße und Danke schonmal, an jeden, der sich diesen langen Text durchgelesen hat! :)
Elternzeit und Elterngeld Papa (Urlaub vorher? Lebensmonate?)
Stell die frage lieber im Schwangerschafts-Forum.... da gibts definitiv schneller eine Antwort, da sich viele dazu gerade Gedanken machen
oh, das hab ich gerade erst gesehn..ja, ich glaube ich frag vielleicht morgen nochmal im anderen forum nach. trotzdem danke an euch!! :)
"Jetzt sagt sein Arbeitgeber, das gehe alles soweit klar, Aber er solle seinen gesamten Resturlaub VOR der Elternzeit nehmen"
Hat er das wortwörtlich so gesagt? Das bedeutet für mich, dass dein Freund gebeten wird, den Resturlaub vor der Geburt zu nehmen und nicht ab der Geburt. Ist das vielleicht ein Missverständnis?
Ansonsten wäre es tatsächlich Quatsch, den Urlaub ab Geburt zu nehmen und dann die Elternzeit. Dann nur andersherum - erst der Monat EZ ab Geburt und dann der Urlaub. Für den Arbeitgeber macht das schliesslich keinen Unterschied, für euch schon.
Lg Lia
ja, ich versteh auch nicht so ganz, wo das problem liegt, den urlaub nach der elternzeit zu nehmen..
mein freund kam gerade heim und hat mir alles nochmal erklärt. Der arbeitgeber möchte praktisch, dass er nach kalendermonaten elternzeit nimmt, weil das einfacher abzurechnen ist. kann ich ja auch verstehen..aber es geht nun mal leider finanziell nicht bei uns, weil wir dann elterngeld verlieren..GLAUBE ICH:
ich habe einen artikel gelesen, indem das gut erklärt wird.
beispiel: kind kommt am 20.10.
Lebensmonat 1 geht also vom 20.10 bis zum 19.11.
Der papa nimmt aber elternzeit vom 01.11-30.11. weil es für den arbeitgeber einfacher abzurechnen ist.
Problem: elternGELD wird bei diesem beispiel nur vom 01.11 bis zum 19.11 bezahlt, da am 20.11 ja der zweite lebensmonat beginnt. Und vor dem 01.11 arbeitet der papa ja noch normal..das heisst vom 20.11 bis 30.11 hat der papa unbezahlte elternzeit.
Lässt er sich diese zeit bezahlen, gilt das als 2. bezugsmonat für das elterngeld und man büßt einen monat woanders ein.
so, habe ich es zumindest verstanden..fuchtbar kompliziert! lasse mich gern eines besseren belehren!! :)
deswegen möchten wir auch nicht, dass mein freund erst seine 7 tage urlaub nimmt..sondern gleich, ab der geburt elternzeit nimmt. (und er ist ja nichtmal komplett weg..sondern nur 2 tage die woche)
man man man..nervig ist das..
Du hast das völlig richtig verstanden - lasst euch vom Arbeitgeber nicht bequatschen. Das wäre für euch nur von Nachteil.
Lg Lia
"Aber er solle seinen gesamten Resturlaub VOR der Elternzeit nehmen."
Warum das denn, dafür gibt es keine Begründung, zumal er doch Teilzeit in Elternzeit arbeitet und somit da vielleicht auch Urlaub braucht.
Er muss ihn eben nur trotzdem in dem Jahr verbrauchen.
Aber ja, er kann natürlich den Urlaub erst nehmen und darf dann aber evtl. weniger Stunden nur arbeiten. Wieviel arbeitet er denn in Elternzeit?
Mein Mann hat z.B. im ersten Lebensmonat erst ab der 4. Lebenswoche Elternzeit genommen, vorher 10 Tage unbezahlten Urlaub und dann 1,5 Wochen bezahlten Urlaub. In der Elternzeit im ersten Lebensmonat hat er nicht gearbeitet. Er bekommt nun Elterngeld für den ersten Lebensmonat (wie bei Teilzeitarbeit), die 10 Tage unbezahlten Urlaub von der KK als Haushaltshilfe und den Urlaub vom AG, im zweiten Lebensmonat arbeitet er Teilzeit mit 25h (bzw. hat, denn der ist nächste Woche schon um) und bekommt dann dort auch Elterngeld. Insgesamt haben wir dann in jedem der beiden Monate nur 150 Euro weniger als wenn er Vollzeit arbeiten würde.
Also wie gesagt, dein Freund kann auch in Elternzeit Urlaub nehmen (dann wird er aber mit Teilzeit abgerechnet) oder eben vorher und die Elternzeit erst später beantragen.
Klar bekommt ihr dann weniger Elterngeld, als mit dem vollbezahlten Urlaub, aber insgesamt habt ihr dann mehr Geld zur Verfügung.