AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit? was ist das denn?

Hallo ihr lieben,

ich habe vor meiner Elternzeit Vollzeit (40h) gearbeitet.

Ich bin davon ausgegangen das ich danach Teilzeit (25h) arbeiten kann.

Jetzt sagt die Personalabteilung /indirekt : nein?

toll, habe einen Festvertrag .. Die sagen mir Teilzeit sind nur Studenten usw..

Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll. Ich soll 3 Monate vor Elternzeitende einen Antrag auf Teilzeit abschicken. Bin mir aber ziemlich sicher,dass die diesen ablehnen.

Hat jemand damit Erfahrungen? Hilfe?

Danke.
LG

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Wie viele Mitarbeiter hat deine Firma?

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Naja schwer zu sagen... Ich bin an dieser stelle die einzige die den platz dort betreut. Jetzt ist momentan ersatz für mich. In berlin sind es aber mehrere mitarbeiter.

Und deutschlandweit also sind schon viele denke ich. Ich arbeite im Einzelhandel

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Ok. Das klingt aber so als könnte er die Teilzeit aus betriebsbedingten Gründen ablehnen. Wenn du die Einzige an diesem Standort bist.

Ich hoffe du bekommst noch andere Antworten. Alles liebe.

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Hi,

weißt du ob es einen Betriebsrat gibt?

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nein gibt es leider nicht.

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Schade..

Schau mal hier.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob im gesamten Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer arbeiten müssen oder ob an einem Standort mindestens 15 Arbeitnehmer arbeiten müssen um Teilzeit arbeiten zu können.

Vielleicht hilft dir die Internetseite.

LG

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Aus welchem Grund kannst du keine 40 Stunden arbeiten? Hast du keine ausreichende Betreuung? Ist dein Arbeitsweg sehr weit?

LG

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Was für eine dämliche Frage #sorry

Wahrscheinlich weil sie faul ist und einfach keinen Bock zum Arbeiten hat #augen

Es gibt auch Menschen die ihr Kind nicht Vollzeit betreuen lassen möchten. Und mit der Frage hat deine Antwort nix zu tun.

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Deine Antwort ist jetzt auch nicht viel besser.

Man kann auch vollzeit arbeiten gehen ohne das die Kinder 10 Stunden betreut werden müssen. Wir sind beide voll gegangen und unsere Kinder waren zwischen 7 bis 8 Stunden in der Kita.

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Guten Morgen,

hast du deine Elternzeit schon angemeldet?

LG
Ina #winke

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Gesetzlich ist es so das Du keinen Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung hast. Du hast Anspruch in Vollzeit wiederzukommen und dein altes Gehalt zu bekommen. Wo Du dann eingesetzt wird bleibt deinem AG überlassen.

Wenn er deine Stelle aus betrieblichen Gründen nicht in Halbzeit besetzen will, solltest Du mal fragen ob er denn eine andere Stelle hätte. Wenn er da auch auf stur schaltet würde ich noch mal mit ihm reden. Selber Kündigen solltest Du nur wenn Du was neues hast.

Zitat: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Tätigkeit schriftlich oder mündlich anmelden und dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben (§ 8 Abs. 2 TzBfG). Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, den Antrag auf Teilzeit schriftlich zu stellen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit einseitig verringern und deren Verteilung (z.B. auf die einzelnen Wochentage) bestimmen können. Die neuen Teilzeitregelungen gehen von einem partnerschaftlichen Verständnis der arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus. Sie sollen im Konsens zu einer für alle Beteiligten vernünftigen Lösung bei der Arbeitszeitgestaltung kommen.

Die Arbeitgeberseite kann die Verringerung der Arbeitszeit oder deren gewünschte Verteilung aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG). Über einen Streitfall muss gegebenenfalls das Arbeitsgericht entscheiden.

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Wielange willst du denn in EZ gehen?Jetzt gibt's doch bald das Elterngeld +. Vielleicht wäre das eine Alternative?

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ja ich bin ja schon in elternzeit schon seit 3 monaten.

wie soll das funktionieren mit elterngeld + hast du da erfahrungen?

danke für deine antwort ;) lg

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Huhu ... also so stimmt das nicht das du NuR Anspruch auf deinen alten Job hast. (Vollzeit)
Hab mich nämlich auch schonmal erkundigt; weil ich nach der Elternzeit auch nur auf TZ gehen will.
Du hast definitiv Anspruch auf eine Teilzeitstelle; (wenn der Betrieb mehr als 15 MA beschäftigt/Du länger als 6 Monate dort beschäftigt bist)
Der AG kann das nur ablehnen wenn das die betrieblichen Abläufe extrem stören, oder übermäßige Kosten verursachen würde!
Ich geh nicht davon aus das das bei dir der Fall ist...

Es ist jawohl kein großer Aufwand für deinen Chef einfach 2 Teilzeitkräfte zu beschäftigen statt 1 Vollzeit.

Naja ich hab vorsichtshalber schonmal eine Rechtschutzversixherung abgedchlossen. Für den Fall das meine Firma da Stress macht.
Meiner Bekannten wollten die auch keine TZ Stelle geben, sie war dann vor dem Arbeitsgericht und hat natürlich Recht bekommen.
Weil das Gericht da auch kein Problem für den Betrieb gesehen hat!

LG #blume

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Ich habe mich jetzt nicht extra informiert, deswegen kann es sein, dass das was ich schreibe nicht stimmt, aber ich dachte der Arbeitsgeber wäre nur verpflichtet einen Teilzeit IN Elternzeit zu gewähren. Nach der Elternzeit MUSS er das nicht.