Elternzeit Vater

Hilfeeeeeee :) wer kennt sich aus?

Habe Termin am 13.4. aber es wird sicher ein geplanter Kaiserschnitt. Bedeutet es wird vor dem 13.4. auf jeden Fall gemacht (ob 1 oder 2 Wochen vorher weiß ich nicht).

Mein Mann möchte ab Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen.

Wie läuft das ab, was muss er beim AG angeben? Ab 13.4. oder ist es egal welches Datum er an gibt? Also z.b. 4.4.?

Beim Elterngeld Antrag wird ja dann sowieso der richtige Tag (Geburt) angegeben, aber wie ist das beim AG? Oder gibt man den 13.4. an und dann soll er ab Tag der Geburt bis zum 13.4. Urlaub nehmen?

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Hallo,

wenn der Mann ab der Geburt Elternzeit haben will, ist im Elterngeldantrag der vorraussichtliche ET anzugeben. Der muss ja auch spätestens 7 Wochen vor Antritt (also in dem Fall vor dem ET) abgegeben werden.

Selbst wenn ihr schon einen KS-Termin habt, würde ich den voraussichtlichen ET angeben, da sich das ja auch noch ändern kann, je nach Umstände

LG

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Grundsätzlich sind elternzeit und Elterngeld erstmal zwei paar Stiefel.

Beim Elterngeld muss ebenso mit den lebensmonaten vom Kind gerechnet werden. Du kannst den Antrag ja eh erst danach weg schicken, da die Geburtsurkunde für das Elterngeld fehlt. Du kannst es ja nur vorbereiten.

Bei einem geplanten Kaiserschnitt wird eigentlich vor et geholt. Man versucht so nah wie möglich an den Termin zu gehen. Kommt aber drauf an weshalb geholt wird. Bel oder so im Normalfall eine Woche vorher, aber je nach Klinik.

Elternzeit sollte er 7 Wochen vorher ankündigen, ab Geburt des Kindes. Also et angeben erstmal. Würde dem AG aber sobald ihr es wisst den Termin für den Kaiserschnitt mitteilen.
Urlaub nehmen und dann eine Woche später in Elternzeit gehen funktioniert nicht wenn ihr Gleichzeitig Elterngeld beziehen wollt, da dieses an Lebensmonate gekoppelt ist. Bei einer Entbindung am 10. Muss also auch ab dort Elternzeit genommen werden und nicht erst ab dem 13.

vermutlich würde es irgendwie gehen aber dann ist der Antrag für das Elterngeld extrem kompliziert und würde vermutlich gekürzt weil dein Mann parallel dazu in den lebensmonaten ein Einkommen vom AG hat.

Ich würde noch beim AG informieren, wie er es handhaben soll.

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"Urlaub nehmen und dann eine Woche später in Elternzeit gehen funktioniert nicht wenn ihr Gleichzeitig Elterngeld beziehen wollt, da dieses an Lebensmonate gekoppelt ist. Bei einer Entbindung am 10. Muss also auch ab dort Elternzeit genommen werden und nicht erst ab dem 13."
Klar geht das, macht nur die Berechnung des Elterngeldes deutlich komplizierter!

Mein Mann hat z.B. erst ab der 4. Lebenswoche Elternzeit genommen, war fürs Elterngeld kein Problem, damit war er unter 30h/Woche im Monatsschnitt!

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Die Elternzeit musst sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Ich würde also dem Arbeitgeber spätestens ca. neun Wochen vor dem 13.04. die Beantragung der Elternzeit zukommen lassen. Bis dahin hast du vielleicht schon deinen KS-Termin, dann kann dein Mann diesen Termin bei seinem AG benennen.

Bis dahin würde ich empfehlen, dass man den AG bereits per Mail formlos entsprechend informiert, ab wann er ca. mit dem Beginn der Elternzeit zu rechnen hat.

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"Die Elternzeit musst sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Ich würde also dem Arbeitgeber spätestens ca. neun Wochen vor dem 13.04. die Beantragung der Elternzeit zukommen lassen."
Würde ich nicht machen, da erst 8 Wochen vorher der Kündigungsschutz beginnt!

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Mein mann hat mündlich bereits gesagt dass er den Juli elternzeit nimmt da es um Projekt Verteilung geht. Ende April machen wir es schriftlich da zwillinge ja auch mal eher kommen;)

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Hier ist aber vorsicht geboten - der außerordentliche kündigungsschutz auch für väter beginnt erst 8 wochen vor der geburt,darum sollte man den antrag auf elternzeit erst zwischen der 8. und 7. woche vor et stellen. Bei den meisten ags is das denk ich kein problem, aber wenn dein mann und der chef sich nicht ganz grün sind und der vlt mit elternzeit nich so ganz einverstanden ist kann er, wenn ihr früher als 8 wochen vorm et dran seid, auch deinen mann noch kündigen.