Nochmals Elternzeit beantragen?

Huhu..

Ich habe 7 Wochen vor dem vorr. ET (23.6.16) meine elternzeit schriftlich bei meinem AG abgegeben. Nach der Geburt muss ich dem AG ja dann die Geburtsbescheinigung zuschicken..und nochmals einen Antrag auf Elternzeit????da ich ja nicjt weiß ob der kleine auch am 23.6 kommt..
Hoffe ihr versteht mich

Lg mit krümmelchen 37+5ssw

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Also: Elternzeit wird angemeldet und nicht beantragt und zwar 7 Wochen vor Beginn. D. h. innerhalb der ersten Woche nach der Geburt. Vor der Geburt geht es nicht wirklich, hättest dir die doppelte Arbeit schenken können.

Wo hast du das denn her mit den 7 Wochem vor ET?

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Ohh dann habe ich es verwechselt..der Vater muss die ez 7 Wochen vorher abschicken..ich depp..naja jetzt wird mir auch klar warum ich noch keine Bestätigung bekommen habe..
Also reicht es nach der geburt?

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Ja genau, wenn der Vater direkt ab Geburt Elternzeit nimmt muss er 7 Wochen vor ET anmelden. Aber wir Frauen haben ja noch Mutterschutz nach der Geburt und dadurch Zeit bis 1 Woche nach der Geburt. Die Frist von 7 Wochen ist ja gleich.

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Hab ich jetzt zum 2. mal auch so gemacht. Ich habe halt den VORAUSSICHTLICHEN Beginn der Elternzeit angegeben mit dem Vermerk, dass der letztendliche Entbindungstermin und Beginn umgehend nachgereicht wird. Ich werde nach der Geburt in der Personalabteilung anrufen und damit hat sich das.

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Nein du beantragst solange du möchtest bis zu 3 Jahre. Wenn du sagst 2 Jahre dann schickt dir der AG die Bestätigung darüber sobald du ihm die geburtsbescheinigung abgegeben hast und der macht dann automatisch bis zum 2. Geburtstag vom Kind. So war es auch bei mir. Ich müsste nur eine Verlängerung schicken wenn ich auf das dritte Jahr verlängern wollte.