Wann Gemeinde 2. Schwangerschaft melden?

Hallo ihr Lieben
Heute haben wir erfreuliche Post bekommen: Nachdem wir auf der Warteliste standen, wurde uns nun doch ein Krippenplatz für unseren dann 15 Monate alten Sohn "reserviert". Der Platz würde zum 01.08. In Niedersachsen starten.

Nun werde ich zur Anmeldung wie gewünscht und gefordert eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen können, da ich ab Mitte Juli wieder arbeiten gehe. Allerdings nur etwa bis Anfang Oktober - also nur 2,5 Monate, da ich dann wieder in Mutterschutz gehe. Denn ich bin nun ganz frisch und unerwartet mit dem 2. Kind schwanger.

Meine Frage ist: Wann muss ich der Gemeinde RECHTLICH meine 2. Schwangerschaft melden? Muss ich das vor Beginn der Krippe am 01.08. überhaupt?

Meine Freundin hat es nämlich direkt bei der Anmeldung gemacht und ihren "reservierten" Platz trotz Rechtsanspruch sofort darauf aberkannt bekommen.
Das möchte ich gerne vermeiden.
Ich weiß, dass viele Eltern auf einen Platz warten und mir würde dann ja auch ein reduzierter Platz von 20 Std reichen, damit unser äußerst aktiver Sohn Kontakt zu Gleichaltrigen hat. Er braucht das nämlich, was sich jetzt in der Corona-Zeit auf jeden Fall äußert.
Bitte haltet euch also mit dem Argument "andere brauchen den Platz dringender als du" zurück, denn arbeiten werde ich ja sowieso erst einmal und Großeltern haben wir hier nicht in der Nähe, um diese 2,5 Monate zu überbrücken.

Liebe Grüße und danke für eure Erfahrungen.

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Was? Ich habe mich niemals gehört dass man eine Schwangerschaft der Geneinde melden muss! Was soll das denn? Die steht ein Kita Platz zu, egal ob du schwanger, arbeitslos, krank, gesund, groß, klein, dick oder dünn bist.

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Deine Freundin könnte wegen Diskriminierung klagen, das weiß sie schon? Also sowas befremdliches hab ich schon lange nicht mehr gehört. Als ob den Bürgermeister meine Schwangerschaft was angeht, da hört es ja wohl auf!

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Ja, das ist uns bewusst. Aber es hilft nichts... Einen Anspruch haben, heißt nicht, dass sie einen Platz bekommt. Und da sie überhaupt nicht gearbeitet hätte, würde er eher an andere Eltern vergeben, nachdem sie das von der Schwangerschaft erfahren haben. Und es sich mit ihnen ganz verscherzen wollte sie es sich ja auch nicht, weil sie dann nächstes Jahr zwei Plätze braucht.

Bei mir ist es wenigstens so, dass ich zwischendrin zumindest eine kurze Zeit lang arbeite. Das ist der Unterschied

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Wir haben uns eine Tagesmutti gesucht kann ich nur empfeheln

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Davon habe ich ja noch nie gehört.
Du bist lediglich verpflichtet, innerhalb einer gewissen Frist NACH GEBURT dein Kind in der Gemeinde anzumelden.
Vorher musst du niemandem mitteilen. Dass du schwanger bist.

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Das habe ich auch noch nie gehört, dass man eine Schwangerschaft der Gemeinde (!) mitteilen soll. Geht die doch eigentlich auch nichts an und würde ich auch nicht melden. Erst nach der Geburt wird es im Einwohnermeldeamt registriert, die Info gibt aber für gewöhnlich das Standesamt weiter. Wir mussten uns in unserer Stadt gar nicht melden (das zuständige Standesamt war in einer anderen Stadt).

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Das geht die gar nichts an. Du hast einen Rechtsanspruch - Punkt.

Auch deine Freundin kann sonst den Verdienstausfall einklagen und das würde ich ihr auch raten.

Ich würde einen Teufel tun und nichts sagen und von vorneherein schon nur die 20h nehmen.

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Hi,

ich finde ja, du musst überhaupt nicht begründen, weshalb du deinen Anspruch aufrechterhalten möchtest. Ich melde meine, dann 4-jährige Tochter, auch nicht von Kiga ab, nur weil ich dann für ein Jahr in EZ bin.

Bei uns (HB) ist das so, dass man jährlich neu das Kind anmelden muss. Man muss sich nicht neu in die Warteschleife stellen, aber Anmeldung und Unterlagen neu einreichen. Wenn du das für das nächste Jahr gemacht hast, machst du das in einem Jahr wieder. Ich habe zumindest in unserer Anmeldung keine Klausel gefunden, die da wäre, dass ich eine solche Änderung direkt anzuzeigen hätte. Explizit genannt ist zB ein Umzug. Ich darf jetzt nicht nach NDS ziehen, dann verliere ich den Platz. Da fällt mir gerade ein, dass meine Tochter in einer Betriebskrippe in NDS war und dort mussten die Unterlagen auch nur einmal jährlich eingereicht werden. Dort entfiel für mich allerdings die Umzugsklausel, weil von vornherein allen beteiligten klar war, dass das Kind eben nicht aus NDS stammt. Dafür hat mein AG allerdings extra gezahlt und die komplette Betriebsgruppe auch finanziert.

Alles Gute ☘️☘️☘️

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Ah so, ich gehe einfach mal davon aus, dass du die Gemeinde nicht über deine SS zu informieren hast. Ich nehme an, deine Freundin musste einen Nachweis des AG über ihre Arbeitszeiten einreichen und konnte dies nicht, weil sie aufgrund der SS schon nicht mehr gearbeitet hat.

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Keine Ahnung, ob das bei euch anders geregelt ist, aber hier bei uns muss man der Gemeinde VOR Geburt gar nichts melden.
NACH Geburt wird das Kind im Standesamt gemeldet und, wenn gewünscht, in der Kita-Platz-Vergabestelle oder direkt in der Wunschkita.
Je nach verschiedenen Vergabekriterien und Kapazitäten der einzelnen Kitas bekommt man dann einen Platz oder auch nicht.
Geschwister und Elternzeit haben da aber eher nachrangigen Einfluss.
Zumindest bei uns hier. 🤷‍♀️
LG

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Ich würde ehrlich gesagt erst dann was mitteilen, wenn’s relevant wird und dann auch nicht offiziell sondern einfach mündlich im Gespräch mit der Kita. Im August bist du ja ganz normal berufstätig und dann erstmal im 12-wöchigen Mutterschutz. Danach könntest du ja theoretisch ganz normal wieder voll arbeiten gehen. Oder halt nach nem halben Jahr und die Elternzeit aufteilen. Somit ist aus meiner Sicht die Schwangerschaft allein kein Grund um euren Bedarf neu einzustufen.

Bietet dem eure Kita überhaupt 20Std Plätze an? Könntest du die Stunden später reduzieren? Würdest du das wollen und die Kita das akzeptieren? Wenn du jetzt schon weiß, dass das schwierig wird, würde ich an deiner Stelle nach einer Alternative suchen. Den Platz aber erstmal unbedingt annehmen.

Rechtsanspruch hin oder her, ich finde das hilft in dem Thema wenig. Und zu viel Ehrlichkeit hat deiner Freundin, auch wenn natürlich total bescheuert, nicht geholfen.. Auf jedem Fall auch die entsprechende Satzung durchlesen, damit du nicht in ner Falle reintappst.

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Weißt du denn auch, was passiert, wenn die Kita keine 20 Std akzeptiert? Wenn ich also erst einmal voll mit der Betreuung starte und dann reduzieren will bzw. muss?

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Das weiß ich leider nicht. Bei unserer Kita wurde uns wir bereits bei der Führung gesagt, dass die keine Teilzeitplätze annehmen können, weil die auf Fördergelder der Stadt angewiesen sind (die mit den gebuchten Stunden zusammen hängen) und sich sonst das Personal nicht leisten können. Wir leben aber auch in einer Großstadt mit akutem Kitamangel...

Ich glaube an eurer Stelle würde ich erst unterschreiben, dass der Platz sicher ist und dann ein bisschen später vorsichtig nachfragen. Und vielleicht parallel nach Alternativen schauen, damit ihr für alle Fälle vorbereitet seid.

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Das musst du nicht.