Frage zur Elternzeit und zum Mutterschaftsgeld

Ich sitze gerade daran alle Anträge vorzubereiten und bräuchte etwas Hilfe.
Mein ET ist der 12.02. Mein Mutterschutz endet also laut Rechner am 09.04. sofern ich ein paar Tage vor Termin oder am ET entbinde (davon gehe ich jetzt einfach mal aus).
Wenn ich Elternzeit für 2 Jahre beim Arbeitgeber beantrage, dann beginnt diese am 10.04. und endet am Tag vor dem 2. Geburtstag meines Kindes. Ist das richtig?
Und ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Wird dieser auch analog zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bis zum 09.04. bezahlt? Elterngeld bekomme ich dann quasi ab dem 10.04.?
Muss im Antrag für die Elternzeit beim Arbeitgeber der Name vom Kind drin stehen? Oder reicht es zu schreiben „mein Kind, geboren am“ ohne Name?

Danke fürs Helfen schonmal.

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Hi,
die Elternzeit würde so wie du auch schreibst, am Tag vorm 2. Geburtstag enden.
Das Mutterschaftsgeld bekommt du von der KK überwiesen, den Zuschuss direkt vom AG. In Summe kommt für die Zeit dein normales Gehalt raus, paar Euro hin oder her. Für das Mutterschaftsgeld musst du einen Antrag bei der KK stellen und dann die Geburt mitteilen.
Zum Namen, bei mir hatte die Personalabteilung nach der Geburtsurkunde vom Kleinen gefragt, da stand der Namen drauf. Beim Schreiben weiß ich es nicht mehr. Dürfte eigentlich egal sein

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Danke schonmal fürs Antworten. Für den Elterngeldantrag braucht man ja eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Also die entsprechenden Lohnabrechnungen wo das draus ersichtlich ist? Die habe ich komplett aber ja erst im April, oder reicht zum Beispiel die vom Januar?

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Ja, fürs Elterngeld musst du bis zur Geburt warten damit alles korrekt berechnet wird. Dann hast du ja auch die Lohnabrechnungen. Also spätestens Ende April. Man hat glaube ich 4 Monate Zeit für den Elterngeldantrag.

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Bei uns muss der AG ein Formular ausfüllen über den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das kann er auch schon vorher bescheinigen. Auf die gehaltszettel muss man also nicht warten

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Ich und mein Mann mussten auch ne Geburtsurkunde einreichen, falls es euer erstes Kind ist, ist das auch notwendig wegen der Pflegeversicherung (da entfällt ja dann der „Kinderloszuschlag“)