Elternzeit vater

Halli hallo,

Ich hab da eine wichtige Frage die mir ziemliches Kopfzerbrechen bereitet.
Mein Partner und ich bekommen im Oktober ein baby der errechnete geburtstermin ist der 14.10.
Mein Partner möchte ab dem Tag der Geburt 1 Monat elternzeit nehmen und hat dies jetzt auch schon bei seinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt zu meiner Frage was ist wenn das Baby doch Wochen oder nur ein paar Wochen früher kommt wie läuft das dann mit der Elternzeit für den Mann ab?
Denn wenn er dann ab diesem Tag elternzeit nimmt läuft es im dümmsten Fall darauf raus dass das baby nach Hause kommt nach ein paar Wochen Krankenhaus Aufenthalt und er dann wieder arbeiten muss.
Bitte um Hilfe und Antworten!
Vielen Dank. 😊

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Die Elternzeit beginnt mit dem tatsächlichen Tag der Geburt des Kindes. Dein Mann kann im Vorfeld mit seinem Arbeitgeber besprechen, dass er x Monate Elternzeit nehmen wird und dass der ET am 14.10. ist. Dann wenn das Baby geboren ist, muss er eh die Kopie der Geburtsurkunde einreichen und der genaue Zeitraum der Elternzeit ergibt sich so.
Ist letztlich genau wie bei deinem Mutterschutz nach der Geburt. Die acht Wochen beginnen ja auch mit Geburt des Kindes.

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Vielen Dank liebe Nina für die Antwort. :)
Ist das Pflicht dass man die Geburtsurkunde nach der Geburt seinem und meinem Arbeitgeber also eine Kopie zustellen muss? Denn da sagt einem jeder etwas anderes 🙈

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Soweit ich weiß, gibt es keine Vorschrift, die das explizit besagt. Aber der Arbeitgeber kann natürlich einen Nachweis der Geburt fordern.
Wir haben jeweils einfach einen Scan der Urkunde an unsere Arbeitgeber geschickt, da steht ja auch nichts Geheimes drin. Den wollten sie aber auch haben. Es kann sein, dass andere das anders handhaben.

Sollte der Arbeitgeber ein Original verlangen, würde ich sagen, dass das nicht erforderlich ist und nur eine Kopie anbieten - da das ja dann mit Kosten verbunden wäre.

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Formell beginnt die Elternzeit - wenn ihr es so beantragt habt - am Tag der Geburt. Wenn jetzt wirklich absehbar sein sollte, dass das Baby wochenlang im Krankenhaus bleiben wird, würde ich versuchen mit dem Arbeitgeber zu reden. Der hat ja wahrscheinlich auch nichts davon, wenn sein Mitarbeiter plötzlich viel früher weg ist.

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Vielen lieben Dank für die Antwort :)

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Wenn er angemeldet hat „den ersten Lebensmonat“ zu nehmen ist alles kein Problem. Wenn er „ab 14.10.“ angemeldet hat muss er auf Kulanz des AG hoffen.

Bedenkt, dass er fürs Elterngeld mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen muss. Da dieses nach Lebensmonaten gezahlt wird, sollten beide Monate idealerweise auch Elternzeit angemeldet sein.

Ich hoffe, dein Mann hat den 2. Monat schon mit angemeldet, denn ansonsten könnte der AG ihm dies verwehren!

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Ja er hat den 2. Monat auch schon mit angemeldet diesen wird im 9. Lebensmonat dann nächstes Jahr nehmen :)

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👍

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Am besten ist, ihr beantragt die Elternzeit mit Nennung des ETs "ab Geburt". Dann seid ihr komplett sicher ... :-)

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Hach was für ein Zufall.. Ich habe gerade auch eine Frage zu dme Thema gestellt, unser ET ist auch der 14.10. Und wir haben einen ähnlichen Benutzernamen. Dann schätze ich, dass ihr gerade auch ein Regenbogenbaby erwartet? ☺️ Leider kann ich dir nicht helfen, fand die Gemeinsamkeiten aber verrückt.
Ich wünsche euch alles Gute