Hallo,
ich habe eine eher spezielle Frage zum Thema Elterngeld.
Kann man Elterngeld noch problemlos im 6. Monat beantragen?
Der Grund ist folgender: Meine Frau und ich sind derzeit nicht in Deutschland wohnhaft und würden im 6. Monat nach der Geburt nach Deutschland ziehen. Wir würden gerne vom 7. bis 14. Monat zu Hause bleiben und für die Monate 7 bis 14 Elterngeld bekommen (Monat 6 bis 12 ich, 13 und 14 meine Frau). Meine Frau ist nicht deutsche und ich habe einen deutschen inländischen Arbeitgeber. Mir ist klar, dass die ersten Monate ohne deutschen Wohnsitz verloren gehen, aber ich frage mich, ob die restlichen so beantragt werden können.
Hat jemand zufällig Erfahrung? Danke!
Elternzeit und Elterngeld erst im 6. Monat beantragen
Huhu,
Schau mal da:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-bisher-im-ausland-gearbeitet-kann-ich-elterngeld-bekommen--124648
Da werden zumindest ein paar Fragen beantwortet.
Du kannst auch da anrufen und nachfragen. Die sind sogar ziemlich nett, ich musste auch mal anrufen 😊
Da die Auszahlung je nach Bundesland ziemlich lange dauert (die sind völlig überlastet), würde ich auch nachfragen, ob du den Antrag auch vorher schon einreichen kannst, damit das Geld dann trotzdem pünktlich kommt.
Außerdem kannst du nachfragen, ob ihr nicht trotzdem Anspruch auf volle 14 Monate Elterngeld habt, sprich, ob deine Frau nicht zusätzlich auch von Monat 7 bis 12 Elterngeld bekommen kann (ich vermute, sie wird in dieser Zeit auch nicht arbeiten...?)
Für deine Frau ist die Frage, wie hoch das Elterngeld wohl ausfällt. Wenn ich die ersten paar Infos (siehe Link) richtig deute, wird das davon abhängen, ob ihr grade in der EU lebt... kann sein, dass sie nur den Minimalsatz von 300€ bekommt, aber ist ja besser als nix 😊
Bei dir sollte es sich wohl "ganz normal" anhand des Einkommens der letzten 12 Monate berechnen... ich tippe allerdings blind, dass du als Expat(?) in die Deckelung reinlaufen wirst - mehr als 1.800€ im Monat gibts leider nicht.
Wie seid ihr krankenversichert? Wenns blöd läuft, kommen von den 1.800€ noch Krankenversicherung weg. Nur wenn du gesetzlich pflicht(!)versichert bist, läuft die gratis weiter. Private und freiwillige gesetzliche Versicherung müssen selber weiter bezahlt werden von den 1.800€.
Vorzüge wie Geschäftsauto werden als Einkommen aufs Elterngeld angerechnet, wenn du die auch während der Elternzeit nutzen kannst.
Elterngeld ist außerdem ne Lohnersatzleistung, sodass das dem berühmtberüchtigten Progressionsvorbehalt unterliegt, sprich, das steuerliche Jahresbrutto erhöht. Das heißt, es kann dann mit der folgenden Steuererklärung noch ne Nachzahlung auf euch zukommen.
Viele schauen ganz schön blöde aus der Wäsche, wie wenig dann am Ende tatsächlich über bleibt von dem Elterngeld 🫣🫠
Ganz lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Ja, die Stolpersteine wegen Versicherung und Co sind mir bewusst.
Die Seite vom Familienportal habe ich schon mal besucht, aber ich habe nicht gesehen, dass man die auch kontaktieren kann.
Das werde ich mal machen.
Danke!
Euch Stege ja zusammen 14 Monate Basiselterngeld zu.
So kannst du ja länger Elterngeld beziehen, du könntest z. B. Noch Elterngeld Plus ab LM 13 beantragen, oder auch erst ab LM 15.
Insgesamt verschenkt ihr ja Elterngeld, wenn du es so beantragen möchtest, wie du es geschrieben hast.