Vaterschaftsanerkennung

Moin ihr Lieben,
Ich brauche einmal euren Rat,
Ich bin aktuell in der 18 ssw die Beziehung zwischen meinem Freund und mir läuft ganz und gar nicht.
Beziehung besteht für mich nur von einer Seite aus und zwar von meiner ich versuche alles dafür zutun damit wir es wieder hinbekommen.

Nun kam mein Freund nachhause und sagt zu mir er hat für morgen einen Termin gemacht für eine vaterschaftsanerkennung. Ich total überfordert. Und finde es nicht in Ordnung einfach hinter meinem Rücken einen Termin zu machen. Aktuell interessiert er sich für nichts was Thema schwanger und Baby angeht. Möchte aber eine vaterschaftsanerkennung.
Was könnte er damit alles erreichen und sollte ich den Termin morgen mit wahr nehmen oder lieber erstmal nicht ?

Bin bisschen überfragt und habe Angst das er mit der Anerkennung mit ggf. das Kind weg nehmen kann oder Ähnliches.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Ansonsten wird sie gerichtlich festgestellt.

Deine Bedenken gehen in Richtung elterliche Sorge, diese wird separat erklärt.

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Das stimmt, auf den Trichter würde ich ihn aber dann auch nicht bringen. 😉- könnte ggfs Nachteile für dich mit sich bringen.
Wir sind nicht verheiratet und haben bei beiden Kindern beide Erklärungen gemacht. Vaterschaft ist wichtig für eventuellen Kindesunterhalt.
Sorgerechtserklärung wie der Name schon sagt (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc)…

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Soweit ich weiß, hat er dadurch lediglich ein Umgangsrecht und das Kind könnte seinen Nachnamen kriegen, wenn ihr es so wollt. Solange ihr nicht verheiratet seid und keine Sorgerechtsverfügung beurkunden lasst, bist du allein sorgeberechtigt.
Beim Termin werdet ihr in der Regel aber auch noch über rechtliche Folgen aufgeklärt.
Für die Geburtsurkunde oder spätestens beim Beantragen von Unterhalt muss der Vater ohnehin angegeben werden (so ist es zumindest bei uns). Die Vaterschaftsanerkennung musste ich dann sogar für die Geburtsurkunde der Kleinen beim Standesamt einreichen. Dann ist es sogar von Vorteil sowas vorab erledigt zu haben.

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Super vielen Dank.
Aber ich darf mit entscheiden ? Sprich wenn ich sage das Kind soll meinen Nachnamen haben steht das als erster Stelle ? Oder könnte er heimlich etwas beantragen, damit das Kind seinen Nachnamen bekommt ?
Weißt du das vielleicht ?

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Das kann er nicht ohne dich entscheiden. Man geht erstmal davon aus, dass das Kind deinen Namen trägt. Sollte das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten, müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen. Dafür habe ich im Krankenhaus nach der Geburt direkt Formulare bekommen. :)

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Du solltest mitgehen zu dem
Termin. Für die Vaterschaftsanerkennung ist deine Zustimmung nötig. Verweigerst du diese, muss er die Anerkennung gerichtlich einklagen.

Mit der Anerkennung wird er nach der Geburt als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Damit trägt er alle Pflichten (auch finanzieller Art) für euer Kind, hat aber natürlich auch Rechte.

Die Vaterschaftsanerkennung führt aber nicht automatisch dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Solange ihr nicht verheiratet seid, muss hierfür zusätzlich eine entsprechende Erklärung zB beim Jugendamt abgegeben werden. Verweigerst du das, kann wieder geklagt werden.

Und von Sorgerecht zu unterscheiden ist zusätzlich noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ihr beide sorgeberechtigt seid und zusammen lebt teilt ihr euch das. Trennt ihr euch, liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht idR bei der Person, bei der das Kind hauptsächlich lebt.

Also „wegnehmen“ kann er dir das Kind nicht, wenn er als Vater anerkannt ist. Aber er erlangt Mitspracherechte (und Pflichten).

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Du hast es sehr schön geschrieben. Jedoch ist dein vierter Absatz leider nicht richtig.
Eine Userin hier auf Urbia, die im Jugendamt arbeitet, hat es vor einiger Zeit mal sehr bildlich beschrieben.
Das gemeinsame Sorgerecht besteht aus zwei ganzen, identischen Kuchen. Jeder Kuchen setzt sich aus Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Finanzfürsorge und was es da noch so gibt zusammen. Egal, ob Mutter und Vater zusammen leben oder nicht, bekommt jeder der beiden beim gemeinsamen Sorgerecht einen ganzen Kuchen. Nur gerichtlich können Stücke von den einzelnen Kuchen unabhängig von einander heraus geschnitten werden. Das ABR für die alltäglichen Sachen - wie zum Beispiel Kind bei Oma zu Besuch oder so - regelt jeder in seiner Umgangszeit. Aber ein Umzug oder ein Auslandsaufenthalt zum Beispiel bedarf der Zustimmung des anderen Elternteiles, weil es das ABR betrifft und eben in beiden Kuchen vorhanden ist.

Mit der Vaterschaftsannerkung erlangt er noch kein Mitspracherecht. Dazu bedarf es der Sorgerechtserklärung. Mit der Vaterschaftsannerkung erlangt das Kind die Erbberechtigung und der Vater wird unterhaltspflichtig und bekommt Umgangsrecht. Aber es bedarf der Zustimmung der Mutter, die die Urkunde mit unterschreiben muss.

Beim Termin zur Vaterschaftsannerkung wurden wir zum Beispiel auch zur gemeinsamen Sorgerechtserklärung beraten. Da bekommt der Vater die Infos - auch wenn die Mutter ihn nicht darauf hinweisen möchte.

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„Trennt ihr euch, liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht idR bei der Person, bei der das Kind hauptsächlich lebt.“

Falsch und ein immer noch weit verbreiteter Irrglaube.

Das ABR liegt selbstverständlich bei beiden weiterhin.

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Was mich hier aber wundert (ggfs. wird es woanders anders gehandhabt) ich musste vorab eine Kopie der Seite meines mutterpasses vorlegen, aus der sich der ET ergibt und beide Personalausweise voraben per Foto zum Jugendamt senden.
So etwas gehört gemeinsam abgeklärt. Wenn er das schon einfach so abklärt (wir haben 8 Wochen auf den Termin gewartet) wäre ich beim Sorgerecht wirklich vorsichtig. Du bist nicht verpflichtet da zuzustimmen. Im Zweifel muss er das dann gerichtlich geltend machen. Wie gesagt, Vaterschaftsanerkennung macht absolut Sinn

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Ja mit dem Sorgerecht warte ich auch noch da stimmt ich aktuell auf keinen Fall zu.
Kann auch nicht ganz verstehen warum das jetzt so schnell geht. Eins ist klar, er hätte es vorher mit mir kommunizieren müssen nur weil von anderen Seiten Druck kommt, heißt es nicht das wir es sofort machen müssen bzw. Wäre eine Kommunikation mit mir ganz nett gewesen.

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Ja, wenn man ein gemeinsames Kind bekommt, sollte man hier schon mal anfangen eine gute Kommunikation zu üben/ egal ob Beziehung ja oder nein. Aber hey - manche Männer muss man zum Vaterschaftstest und zur Anerkennung zwingen 😀 insofern … 🤷🏽‍♀️ schau halt nur, ob es nicht wirklich auch um Sorgerecht /Elterliche Soege geht. Das sind wirklich zwei verschiedene Erklärungen, die man unterschreibt. Es wird aber auch durch das Amt entsprechend belehrt und erklärt. Frag nach, wenn dir etwas Unklar ist. Ich bzw wir fanden die Mitarbeiter vom Jugendamt wirklich auch nett und kompetent

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Hallo,

eine Vaterschaftsanerkennung ist tatsächlich nur die Feststellung der Vaterschaft, gleich ob jmd. der biologische Vater ist oder eben nur die Vaterschaft für das Kind anerkennt.

Derjenige ist dann auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen und hat Unterhaltspflicht aber kein Sorgerecht.

Dafür muss eine Sorgeerklärung vorliegen.

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Die Rechtslage in der Schweiz ist anders (hier kriegt man als Vater das Sorgerecht unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder nicht automatisch), aber auch in Deutschland würde ich ja generell dazu raten, Beziehungsprobleme und Elternschaft auseinander zu halten und das Sorgerecht auch nicht als Druckmittel zu benutzen. Denn auch wenn eure Beziehung in die Brüche gehen oder weiterhin schwierig bleiben sollte, heisst das nicht, dass dein Freund nicht als Vater wertvoll sein könnte. Die für Deutschland gültige juristische Antwort haben dir andere schon gegeben, aber ich würde euch beispielsweise zu einem moderierten Gespräch mit einem geeigneten Psychotherapeuten o.ä. raten, wo ihr mal über eure Beziehung, eure sich anbahnende Elternschaft usw. reden könnt.

Ich lese hier schon jahrelang mit, von dem, was ich hier so erfahren habe, ist die Hürde, dass Kinder "weggenommen" werden, in Deutschland etwa ähnlich hoch wie in der Schweiz. Wenn du nicht komplett asozial und verantwortungslos bist oder ein massives Drogenproblem hast, wird es nicht passieren.

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Und, wie ist der Termin gelaufen?