Elterngeld gekürzt wegen Minijob???

Hallo,

also jetzt bin ich echt ein wenig verwirrt. Bin zur Zt. noch in Elternzeit von Denise (wird am 03.06. drei Jahre alt) und am 24.06.07 ist mein errechneter ET. Ich habe in der Elternzeit einen 400 € Job gehabt, also jeden Monat 400 € bis auf den Mai jetzt.

Wenn ich jetzt NACH der Geburt (also voraussichtlich ab Okt.) wieder ein wenig arbeite und ca. € 200 verdiene, dann wird das Elterngeld auf € 300 gekürzt obwohl ich VOR der Geburt ja 12 Monate lang was verdient habe????

Kann mir da jemand helfen? Für WAS soll man dann überhaupt was verdient haben, die BEscheinigung bekommen .... ist irgendwie eine Veräppelung #gruebel oder verstehe ich da was falsch?

Für Eure Hilfe wäre ich echt dankbar!

lg

Denisemama

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Das verstehtst Du richtig, sobald Du was zu Deinem Elterngeld dazuverdienst wird es auf 300Euro gekürzt.Das ist einer der Nachteile vom Elterngeld.

Gruß

Paula

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Hallo Paula,

danke für deine Antwort .... du hast Recht, EINER der Nachteile vom Elterngeld!

Das wird in den Medien immer sooooo toll dargestellt, super Elterngeld und im Endeffekt wird hier gekürzt und da ...... aber so ist halt die Politik#augen

lg und noch eine schöne Kugelzeit

Denisemama

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Hallo, ich glaub Du hats das nicht ganz richtig verstanden. Ich glaube Einkünfte BIS 300 Euro werden nicht angerechnet, was darüber ist, wird angerechnet und das Elterngeld dann dementsprechend gekürzt.

Anders wäre es ja unlogisch, es kann doch nicht sein, wenn jemand beispielsweise den Höchstsatz von 1800 Euro bekommt und dann 200 Euro verdient, daß mann dann so viel weniger bekommt. Geh doch mal auf dem Rechner vom Familienministerium, da kann man auch ne ganz genaue Berechnug machen, wp man für jeden Monat das eingibt, was man verdient hat.

Bei uns wäre das so, wenn wir z.b. Wochngeld kriegen, als Beispiel 350 Euro würden 50 Euro bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt, Die restlichen 300 Euro sind anrechnungsfrei.

Ich glaube also, daß alle Einkünfte desjenigen, der zu Hause bleibt die über 300 euro liegen, angerechnet werden und das Elterngeld dann dementsprechend gekürzt wird.

Schöne Pfingsten noch

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HI,

es gibt doch eh nur 67% des Gehaltes was du vorher hattest. Bei 400 € sind 67% nicht mal 300 €. Deshalb bekommst du doch so oder so nur 300 € Mindestbetrag und der wird dir auch nicht gekürzt, wenn du 200 € dazu verdienst. So ist das zumindest bei mir. Ich hab auch seit Mai 2006 einen 400 € Job und werde 8 Wochen nach der ET wieder für ca. 200 € arbeiten gehen.

LG
Jenny

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Das stimmt so nicht,denn bei einem Verdienst unter 1000Euro wird ja prozentual etwas dazugerechnet.Und ich meine gerade gelesen zu haben das bei einem Verdienst von 400 Euro vorher ein Elterngeld vonca 390Euro dabei rauskommen wird,wenn du dann weiter arbeitest,wird das Elterngeld auf 300Euro Sockelbetrag runtergeschraubt,wäre ja unfair wenn es anders wäre.Ich habe auch einen Minijob werde den in der Elternzeit aussetzen(habe aber weniger als 300 verdient) und bekomme dafür 88 im Monat zu dem Sockelbetrag extra/monat

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Hi,

ja hast recht. Ich bekomm auch in den ersten zwei Monaten 388 € weil ich gesetzlich aussetzen muss. Aber da ich mehr als 200 € verdiene, lasse ich lieber den Betrag auf 300 € schrumpfen und verdiene noch zusätzlich 250 dazu. Was sind da schon 88 €. Die kann der Staat gerne für was anderes nehmen!

LG
Jenny