Hallo Ihr Lieben!
Meine Schwester hat ihren kleinen Lenn im 7. SsMonat verloren. Es war für uns alle sehr schlimm, aber für sie sicherlich noch 1000 mal schlimmer. Nun musste sie heute bei der Bezirksregierung ihre Elternzeit rückgängig machen (Sie ist Lehrerin) und die Tussi am Telefon war wohl total unverschämt. Sie ist mit ihrem Dauerlachen einfach über die schlimme Geschichte meiner Schwester hinweggegangen und meinte dann noch, ihr würde keine Mutterschutzzeit zustehen. Ich habe im Internet recherchiert und überall steht, dass sie sogar wegen der "Frühgeburt" ein Anrecht auf 12 statt auf 8 Wochen hat.
Kennt sich hier Jemand aus? - Ihr würdet uns sehr weiterhelfen.
Meilensteinchen
Mutterschutz bei Totgeburt?
Tut mir sehr leid für deine Schwester!
Wenn das Baby mindestens 500g gewogen hat (also rein rechtlich eine Tot- und keine Fehlgeburt war), hat deine Schwester Anrecht auf 12 Wochen Mutterschutz.
Alles Gute für euch!"
Lieben Dank für deine Antwort!
So habe ich es auch verstanden. Der Kleine wog über 500g!
Dass man in solch einer schweren Situation auch noch auf so inkompetente und nicht einfühlsame Menschen trifft, ist echt ein Zusatzschlag!
LG Meili
Tut mir sehr leid für Deine Schwester ich hab das selbe 2007 erlebt.
Deine Scwester hat Anspruch auf 12 Wochen.
Siehe auch:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf
Seite 22
Hallo Meilensteinchen,
was Deiner Schwester passiert ist, tut mir so leid. Wenn so etwas passiert, leidet immer die ganze Familie mit!
Ich weiss wovon ich rede, meine Schwägerin hat ihr Baby letztes Jahr im Oktober im 8. Monat verloren.
Deiner Schwester steht auf JEDEN FALL Mutterschutz zu!!!
LG
Andrea
Also meine Freundin hatte gerade einen Stille Geburt.
Sie hat 8 Wochen Mutterschutz hätte aber auch 12 haben können.
Hallo Meilenstein,
es tut mir sehr leid für deine Schwester! Versucht ihr in dieser schweren Zeit beizustehen!
Darf ich fragen ob dein Neffe über 500 Gramm hatte? Ich nehme es mal an da deine Schwester bereits im 7. Monat war.
Ihr stehen definitiv mindestens die 8 Wochen Mutterschutz zu! Normalerweise werden auch noch die 6 Wochen MuSchu die man vor der SS hätte mit angerechnet. Ich würde da aber mal bei der KK nachfragen die wissen das genau. Ich hatte zwar Zwillinge, aber bei mir wurden z.B. 18 Wochen MuSchu berechnet obwohl unsere Madita nur knapp 500g wog. Lasst nicht locker und kämpft für Euer Recht! Auch wenn deiner Schwester das im Moment schwer fällt, aber ich denke die Auszeit wird ihr gut tun! Es ist nicht einfach in solch einer Situation wieder funktionieren zu müssen!
Ob Sie für 1 Monat Kindergeld beantragen darf weiß ich jetzt gar nicht. Kann sein das es bei Totgeburten anders ist als bei Kindern die kurz nach der Geburt versterben. Da will ich mich jetzt nicht festlegen weil die Situation bei uns einfach anders war. Unsere Madita kam tot zur Welt und unser Leo ging nach 1 Stunde zu seiner Schwester in den Sternenhimmel.
Wir haben für 1 Monat Kindergeld bekommen. Leider weiß ich nicht mehr genau ob wir sonst noch was beantragt haben weil ein sehr guter Freund bei meiner KK arbeitet und er alles für uns erledigt hat.
Ich hoffe deine Schwester kann diesen Verlust irgendwann verarbeiten!
Der Schmerz wird nie ganz aufhören, aber er wird anders!
LG
Kerstin mit Madita & Leo *08.09.09+ und 12.SSW und 19.SSW
Leo wog über 500 g
Hallo,
deiner Schwester stehen nicht nur 12 sondern 16/18 Wochen zu, war bei mir auch so.
Vor dem Termin also Frühgeburt..also stehen dir die 12 Wochen zu und die Wochen die man vor der Entbindung bekommt auch.
Sie muss sich von der Klinik bzw. dem FA nur die passende Bescheinigung geben lassen. Setz dich am besten mit dem FA und der KK auseinander. Mir wollten alle auch was vom Pferd erzählen. Lasst euch nicht veräppeln.
Der Arbeitgeben hat eh nix zu sagen, das entscheidet die KK.
Ich habe komplett alles bekommen. Weiß nur nicht mehr ob es 16 oder 18 wochen waren und danach kann sie sich noch so lange sie möchte Krankschreiben lassen.
Sie brauch sich nicht verrückt machen lassen der AG kann in so einer Situation so schnell nix machen.
Wünsche ihr alles Gute und viel Kraft für die Zukunft...für weitere fragen kann sie bzw. du gerne per pn melden.
Kann dann nochmal genauer in meinen Unterlagen nachschauen.
LG
Lacura
Hallo,
für deinen Neffen.
Bin auch Lehrerin und habe meine Zwillinge nach einer Frühgeburt verloren. Beide haben allerdings noch auf der ITS gelebt (4 und 8 Tage), so dass mir (Geburt in der 26. SSW) der volle Muschu inkl. Frühgeburt zustand.
Da deine Schwester Stille Geburt hatte steht ihr leider auch kein Muschu zu, aber sie sollte ich erstmal krankschreiben lassen (meine FÄ hat mich auch nach dem Muschu noch weiter krank geschrieben) und dann eine Wiedereingliederung beantragen.
Das Verhalten der Sachbearbeiterin ist eine Frechheit. Ich hatte zum Glück eine sehr liebe Sachbearbeiterin, die mir auch telefonisch ihr Beileid ausgedrückt hat.
Falls ihr noch Fragen habt könnt ihr mich gerne auch per PN anschreiben.
LG
Hallo,
ich hatte in der 27.ssw eine Totgeburt im Dezember 09.
Mein Sohn wog 690g. Im KH bekam ich eine Frühgeborenenbescheinigung, die ich zusammen mit der standesamtlichen Meldung an meine KK geschickt habe. Ohne jede Diskussion bekam ich 18 Wochen Muschu, nämlich die 6 Wochen, die ich vor der Geburt nicht nehmen konnte + 8 Wochen regulär + 4 Wochen Verlängerung für die "Frühgeburt". Es spielt keine Rolle für die Berechnung des Muschu, ob das Kind gelebt hat. Lediglich ist wichtig, dass es über 500g hatte. Mit dem Arbeitsgeber setzt sich die KK auseinander, das muss deine Schwester nicht selber machen.
Alles Gute!!!
aschka
Genauso ist es bei mir auch, habe 18 Wochen Mutterschutz, denn bei dem ist es egal, ob das Kind lebt hat oder eine Totgeburt war.
Nur viele wissen dies nicht, aber es ist auch nachzulesen : http://www.stillgeboren.de/Informationen/Recht/Mutterschutz/mutterschutz.html
Ich wünsche euch viel Kraft für die nächste Zeit.
LG Leni
Ich musste genau 5 Wochen nach der Totgeburt in der 39 ssw wieder Arbeiten geht.....
Mir blieb nichts anderes übrig und ich glaube bei deiner sis wird es auch so sein....
Ich war noch lange nicht soweit aber es bestant kein Mutterschutz mehr. So musste ich lernen meine Trauer zu unterdrücken und arbeiten gehen. Was mir überhaupt nicht leicht fande immer noch nicht (am 25.12 wäre sie 2 Jahre alt geworden).
Es tut mir echt leid für deinen Schwester rede mit ihr drüber so oft wie Sie es möchte. Mir fehlt es ich kanns nämlich mit niemanden drüber reden...
lg
Das tut mir leid, dass du mit niemandem darüber reden kannst.
Ich rede mit ihr so oft es geht. Nur häufig bin ich es, die das Gespräch beginnt. Ich merke dann, dass sie gerne darüber reden möchte, aber sie beginnt nie das Gespräch...
Aber ich gebe mein bestes!
Jetzt bin ich auch noch Schwanger... (Heute erfahren)... ???
LG Meili