Elternzeit, Beantragungszeitraum

Hallo zusammen,

da ich im Juni wieder Vater werde, ist's meine Absicht, zwei Monate in Elternzeit zu gehen und zwar direkt ab Geburt. Der Gedanke ist der gewesen, ab dem Geburtstag Erholungsurlaub zu nehmen und dann zum ersten des Folgemonats für zwei Monate zu verschwinden.
Nun wurde mir von Kollegenseite mitgeteilt, dass die Berechnung der zwei Monate Elternzeit nach Lebensmonaten des Kindes erfolgt, nicht nach Kalendermonaten. Bedeutet, die zweimonatige Elternzeit kann nicht auf den günstigen Monatsanfang geschoben werden, was zur Folge hätte, dass bereits empfangene Gehälter anteilig zurückbezahlt werden müßten, etc. Die Erziehungsgeldfiebel trifft dazu leider keine Aussage.

Kennt sich jemand aus?

Besten Dank im Voraus & mfG


Thomas

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hallo thomas,
ja,die elternzeit beginnt mit dem geburtstag des kindes,nicht mit dem monatersten
lg
noramarie

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Hallo Thomas,

warum musst du Gehalt zurueckzahlen?
Dein AG wird ja in Form deines Antrags schon mal vorab informiert und in der Regel zahlt er das Gehalt doch nachtraeglich aus. Also wird er es entsprechend gekuerzt auszahlen.

LG
Barbara

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Hallo Barbara,

ich bekomme mein Gehalt zum Monatsersten im Voraus, folglich werde ich Teile zurück zahlen müssen, da die kleinen Biester ja oft nicht pünktlich zum Monatsersten in Erscheinung treten! :-)

Besten Dank&mfG

Thomas

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Es hat auch vorteile, die elternzeitmonate mitten im Monat zu beginnen!
Bei vollständig fehlenden Monaten werden dir anteilig Urlaubstage abgezogen, das passiert im anderen Fall nicht.

Allein das wär mir die Zurückzahlerei wert.
Was sagt denn der Arbeitgeber dazu? Mein Mann müßte bei 2 MOnaten EZ nicht zurückzahlen, da er ja genau 2 Monate später wieder einsteigt und er dann ja genau das bekäme, was er vorher zurückgezahlt hätte.


alles Gute
w.

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Die Aussage Deines Kollegen ist richtig.
Erste Möglichkeit: Wie Du schon geschrieben hast, empfangenes Entgelt zurück zahlen.
Zweite Möglichkeit: bezogenes Entgelt aus den Teilmonaten auf das Elterngeld anrechnen lassen.

Wichtig: Die korrigierten Entgeltnachweise ebenfalls der Behörde vorlegen. Diese werden zur Berechnung mit herangezogen.

MIMA (Personalabteilung mit Spezialgebiet Elterngeld)