Dringend: Meine Ex will mit tochter auswandern

Hallo,
habe ein riesen problem:
zusammen mit meiner ex-freundin habe ich eine 2-jährige tochter und habe jetzt erfahren, dass sie mit meiner tochter aus deutschland weggehen will. ich habe leider kein sorgerecht für sie. ist es für mich irgendwie möglich, dass ich meine tochter nicht verliere?

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Hallo,
das tut mir super leid für Dich. Bist Du denn als Vater eingetragen? Du hast doch sicher Umgangsrecht, oder?

Ich wünsche Dir das Beste......

Mona

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ja, ich bin als vater eingetragen und hab auch umgangsrecht. wurde vom jugendamt so geregelt, dass wir selbst entscheiden wann und wo, weil wir uns bis vor kurzem noch gut verstanden haben. aber was bringt mir des umgangsrecht, wenn meine tochter in russland ist.

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Hallo Schuppo,
das ist ja Horror, was die vorhat. Bitte nimm dir sofort eine/n AnwältIn. Das wird schwierig werden, aber vielleicht kannst du zumindest die Sache Verzögern und sie überlegt es sich nochmal.
Ich drück dir die Dauemen
Mariella

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da wirst Du nicht viel machen können. Erkundige Dich nochmal bei einem Anwalt, aber ich fürchte.......wenn sie gehen will, dann hälst Du sie nicht :-(
Meine Schwägerin ist damals mit ihrem Sohn wieder nach Norwegen zurückgegangen weil sie Heimweh hatte.....mein Bruder blieb hier zurück......und ich glaube nicht das er ihr hinterher wäre, wenn sein Sohn nicht gewesen wär. Also hat er alles hier aufgegeben und hat in Norwegen ein neues Leben angefangen.
Ich hoffe für euch, daß ihr noch eine Lösung findet.....

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Da kannst Du nichts machen.
sie hat das Sorgerecht und kann gehen wohin sie will.

Das Sorgerecht entziehen kannst DU ihr sicher nicht. Dafür sind andere Stellen zuständig. Und das kannst Du auch vergessen. Das ist schon in Härtefällen fast unmöglich.

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Empfehlung: nimm Dir einen Anwalt für Familienrecht. Ich würde mir in einem solchen Fall eine gößere Kanzlei mit Experten für internationales Recht suchen. Aber das wird ein harter und sehr sehr kostspieliger Kampf. Laß dich in jedem Fall direkt über die Erfolgsaussichten belehren und schlage keine Schlacht die du nicht gewinnen kannst.

Ich würde Dir gerne mehr Mut machen, aber leider bist Du "nur" der Papa und wir leben nun einemal in einem Land, das Mütter höher stellt als Väter.

Was Du grade durch machen musst, kann ich gut nachempfinden, da ich selber auch nicht weiß, ob ich mein Kind noch einmal wiedersehen werde.

Würden wir Männer uns vor der Zeugung von Nachwuchs auch einmal gewissenhaft mit den möglichen negativen Konsequenzen durch das Familienrecht auseinandersetzen, keiner von uns hegte noch den Wunsch nach Kindern.

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Ach komm, sind doch nicht alle Frauen so schreckliche Monster#drache
Ich würde (falls ich mit meinem Mann nicht zusammeleben würde) überall da hingehen wo er sein würde, oder besser gesagt nicht fortgehen. Ich könnte das meinen Kinder nicht antun ihnen den Papa wegzunehmen und ich könnte es mit meinem Herzen nicht vereinbaren einem Mann die Kinder zu entziehen.

Ich habe 2 Kinder und mein Herzn verkrampft sich bei solchen Fällen. Ich kann mich hineinversetzen und stelle mir vor meine Kinder wäre auf einmal 1000 km oder mehr von mir entfernt.......wie soll man damit leben? Ich würde darüber nachdenken einfach mit auszuwandern.......nur wenn es irgendwie möglich wäre.

Wie kann Frau nur so sein? Ich versteh es nicht!


Mona

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Hola,

ich moechte dazu jetzt meine Erfahrung mitteilen.
Bei uns hat der Vater automatisch das geteilte Sorgerecht, egal ob verheiratet oder nicht, die Vateranerkennung reicht.
Das hat Vor aber auch Nachteile.
Als ich vor 2 Jahren nach Deutschland reisen wollte, hat er unserer Tochter einfach das Reiserecht verweigert und somit dann auch mir.
Obwohl ich hier Eigentum habe, einen Sohn der zu der Zeit gerade mitten im Abi war, einen guten Job hatte, bekam ich keine Ausreisegenehmigung fuer unsere Tochter. Ich musste durch 3 Instanzen mich durch klagen, bevor wir reisen durften. Rein aus Schikane hat er das gemacht.
Wenn er reisen moechte muss er 12 Monate Unterhalt hinterlegen. Es sei denn, es gibt eine andere Regelung oder der Ex Partner muss beruflich verreisen. Da man aber immer mogeln kann, bezw. wer wirklich das Land verlassen moechte und keine 12 Monate Sicherheit hinterlegen, der schafft das und muss mit keinen Folgen rechnen.
Als Frau dagegen, wenn ich nicht wieder komme mit dem Kind, werde ich strafrechtlich international verfolgt wegen Kindesentfuerhrung.
Da ist es egal ob ich Deutsche bin und der Vater dazu, das Kind wurde hier geboren und da wird das hiesige Recht angewendet.
Im Grunde genommen finde ich es schon richtig, dass bei Vaterschaftanerkennung das gleiche Recht gilt, aber ebenso auch die Pflichten. Zahlt ein Vater nicht, geht er ins Gefaengnis. Es gibt eben kein Kindergeld oder Sozialhilfe, da muss so etwas angewendet werden.

Es ist sicher nicht einfach wenn einer mit dem Kind ins Ausland geht. Aber manchmal zwingen einen die Umstaende dazu oder es ist einfach besser auf lange Sicht gesehen.

Saludes

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Es ist für dich zwar traurig aber du wirst kaum etwas tun können, ABER!! ist sie außerhalb Deutschlands brauchst du keinen Unterhalt mehr zu zahlen denn aus dem Ausland kann sie dich in Deutschland nicht auf KU/U verklagen.

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Das wird ihn bestimmt trösten....

verstädnislose Grüße
Karna

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natürlich ist es ein schlechter Trost aber es ist noch schlimmer nur ein Zahlesel zu sein denn als Vater ist er ja schon gestrichen worden.

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Hey,
das ist echt verzwickt. Hat die Mutter denn schon mit dir gesprochen? Wollt ihr das in aller Ruhe klären oder wird das nicht möglich sein?

Hab mal gegooglet:
http://www.mamacommunity.de/forum/habe-mich-vom-kindesvater-getrennt-jetzt-geht-der-stress-los.html?page=1
lass dir Zeit, wenn du das liest.. :-p

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&board=27

und die hier dürfte dich brennend interessieren:
http://www.auswandern.de/tipps/kinder/alleinerziehend-auswandern/
Auszug:

...
Wenn Du als Alleinerziehende(r) mit Deinem Kind auswandern möchtest, benötigst Du das Einverständnis des anderen Elternteils. (Sofern Dein Kind jünger als 16 Jahre ist)

Das gilt auch dann wenn Du das alleinige Sorgerecht für Deine Kinder hast. Denn nach deutschem Recht hat das Kind Anrecht auf Umgang mit beiden Elternteilen - und umgekehrt die Eltern auch das Recht auf Umgang mit Ihren Kindern. §1684 I BGB stellt dies völlig klar: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Nur dann wenn ein Gericht ausdrücklich (!) dieses Recht entzieht darfst Du ohne Einwilligung des anderen Elternteils mit Deinem Kind auswandern.
...

Aber letztendlich kann dich nur einRA kompetent beraten... Ruf da morgen gleich mal an...

lg Tanja

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Ich versteh nicht, warum hier gleich viele "Anwalt" schreine - wie wäre es, mit der EX zu reden??
Wo will sie denn hin? Wenns in Europa ist, kann man doch wenigstens eine Ferien-Regelung treffen.
Wie wäre es gewesen, in den vergangenen 2 Jahren das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen? Will Dir im übrigen wirklich nicht zu nahetreten.
Gruß
Savina