Hi,
ich habe mich mal ein wenig durch das Thema gelesen und hoffe das ich das alles richtig verstanden habe.
Vielleicht könnt Ihr mir ja sagen, ob das so alles stimmt.
Also der ET meiner Frau ist der 16.8., vorraussichtlich kommt unser Kind aber als Frühchen zur Welt.
Meiner Frau hat z.Zt. ihren Resturlaub genommen.
1. Mutterschutz ist doch normal 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach ?
Bei einem Frühchen, das unter 2500 Gramm wiegt, 12 Wochen danach.
D.h. wenn es jetzt kommen würde, wäre meine Frau ingesamt 18 Wochen in Mutterschutz ???
2.Mutterschaftgeld: besteht doch aus einem Teil von der Krankenkasse und der Rest wird vom Arbeitgeber getragen, sodaß das ungefähr normale Nettoeinkommen erreicht wird ?
3.Die Elternzeit beträgt doch 12 Monate, wenn der Partner auch Elternzeit nehmen möchte 14 Monate. Dann bekommt man ca 68 Prozent vom Nettolohn, oder man splittet es auf insgesamt 28 Monate, dann mit 34 Prozent (der hälfte) ?
4. Es ist bei uns so geplant, das wenn unsere kleines zuhause ist, das ich dann für 2 Monate Elternzeit nehme, sehr wahrscheinlich ist meine Frau dann noch in Mutterschutz. Sie nimmt dann die Zeit danach Elternzeit (also 26 Monate), davon werden ja die 12 Wochen Mutterschutz mitgerechtet.
Stimmt das alles so ?
Danke für Eurer Hilfe
LG Thomasp
Frage zu Mutterschutz/Elternzeit etc.
Hallo Thomasp
Punkt 1 kann ich nicht genau sagen, glaube aber ja.
Punkt 2 ist so richtig. Bei uns zahlte die Krankenkasse den kompletten Mutterschutz über 13 Euro pro Tag und der Arbeitgeber die Differenz.
Punkt 3 Ja richtig
Punkt 4 -
- Ihr müsst aufpassen mit Deiner Elternzeit. Elterngeld könnt ihr nur für Lebensmonate des Kindes beantragen, wenn Du also erst Elternzeit nimmst, wenn das Kind daheim ist kann es sein, dass ihr Geld herschenkt. (z.B. Kind kommt mit 2 Wochen nach Hause und du bleibst ab da zu hause, fehlen dir 14 Tage elterngeld!)
Elternzeit an sich kann genommen werden wie es passt und der Arbeitgeber zustimmt, Antrag auf Elternzeit ist beim Arbeitgeber bis spätestens 7 Wochen vorher zu stellen. Nur das Elterngeld wird nur für volle Lebensmonate gezahlt.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und weiterhin alles Gute, dass der Krümel es noch länger aushält im Bauch.
Hi Thomas
zu 1:
Kommt das Kind vor dem ET, hat sie 14 Wochen bzw. 18 Wochen bei Frühgeburt/Mangelgeburt. Kommt es wider Erwarten nach dem ET, hat sie zusätzlich noch die "Nachspielzeit", also alles bis zur Geburt plus 8 bzw. 12 Wochen.
Zu 2: Ja
Zu 3:
Du verwechselst Elternzeit und Elterngeld. Beim Elterngeld ist es so wie Du schreibst.
Elternzeit heisst, daß Du und Deine Frau nach der Geburt bis zu 3 Jahre pausieren kannst oder Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden hast, und danach wieder Anspruch auf den Arbeitsplatz hast (Bedingung: Firma muß mindestens 15 Mitarbeiter haben). Also z.B. könnte Deine Frau 3 Jahre zuhause bleiben und würde im 1. Jahr das Elterngeld beziehen.
4. Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Das heißt sie verliert 2 bzw. 3 Monate Elterngeld und hat somit nur noch 10 bzw. 9 Monate, die sie auf 20 bzw. 18 Monate splitten könnte, beginnend ab Ende des Mutterschutzes. Jetzt bin ich mir nicht klar, wie Du auf 26 kamst.
Jedenfalls müsst Ihr auf jeden Fall Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber (vor Geburt), und dann (nach Geburt) Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle.
LG und alles Gute!
Hi, danke schon mal für Eure Antworten.
Also zu Punkt 3/4
Uns würden also wenn wir das Eltergeld splitten würden, 26 Monate mit Elterngeld zustehen (14 Monate incl.Partnermonate, geplittet auf 26 Monate), abzüglich des Mutterschutzes.
Stimmt das so ?
Wirde der komplette Mutterschutz (vor und Nach der Geburt, bzw. bei der jetzigen Entbindung (als Frühchen) ingesamt 18 Wochen) mit eingerechnet ?????
LG Thomasp
Ob Du Elterngeld splittest oder nichts ändert nichts an der ausgezahlten Gesamtsumme.
Deine Frau muß das Mutterschaftsgeld *NACH* Geburt, also die 2 (oder 3) Monate, zwingend mit ihren EG-Monaten verrechnen. Wenn Du also die Partnermonate nimmst, bleiben Euch noch zusammen 12 oder 11 Monate Elterngeldbezug (je nach Dauer des Mutterschutzes) ab Ende des Mutterschutzes. Beim Splitten eben doppelt so lange, aber da kommt ja nicht 26 Monate raus.
Ich mß aber sagen, wir haben nicht gesplittet, würde daher nicht die Hand dafür ins Feuer legen (Ich versteh auch nicht so ganz, was das Splitten bringen soll, aber das ist ein anderes Thema).
Der Mutterschutz vor der Geburt wird nicht angerechnet auf den Elterngeldbezug. Er spielt nur eine Rolle bei der Berechnung der Elterngeldhöhe, weil da die letzten 12 vollen Monate vor der Geburt zählen, in denen normales Gehalt, ohne Mutterschaftsgeld und ohne schwangerschaftsbedingte Einbußen (falls zutreffend) gezahlt wurde.
LG