hallo zusammen,
meine lage ist etwas problematisch, trotzdem hab ich da einige fragen zu.
und zwar...habe ich mit meiner exfreundin (wir waren nicht verheiratet) eine 8 jährige tochter.
ich hatte zu meiner tochter bis sie 5 jahre alt war ein sehr guten und regelmäßigen kontakt. dann lernte meine ex ihren jetzigen ehmann kennen und der kontakt wurde mir abrupt von dem mann verweigert...ich konnte mein kind nur noch einmal im monat für max. 2 std. sehen. ich muss auch dazu sagen das ich ca. 200 km von ihr weg wohne. kein anwalt und kein jugendamt konnten oder wollten mir diesbezüglich damit weiterhelfen.
vor ca. 1 jahr bekam ich ein schreiben von meiner ex und ihrem mann, dass er meine tochter adoptieren möchte.
nach langer überlegung traf ich den entschluss der adoption zuzustimmen, damit mein kind einmal endlich zur ruhe kommt...in der hoffnung, dass sie sich, wenn sie einmal soweit ist von alleine bei mir melden wird.
wie gesagt das war vor einem jahr.
seither ist was das angeht noch nichts passiert...die adoption ist noch nicht durch.
ich habe mehrmals diesbezüglich mit deren anwalt / notar tel.! heute wieder....diesmal sagte mir der notar, dass es mit der adoption noch nichts wird, da sich das jugendamt wohl deshalb quer stellt, da meine tochter den stiefvater noch nicht lang genug kennt. das stimmt aber nicht, da sie ihn schon seit fast 4 jahren kennt.
nun habe ich auch von ihrer oma (mutter meiner ex) und ihrer anderen tochter (tante meiner tochter) öfters gehört, dass es meiner kleinen da garnicht gut ginge.
meine ex hat mit ihm 2 weitere kinder bekommen...meine tochter würde sehr schlecht behandelt werden...das 5. rad am wagen...kriegt ständig ärger usw.
meine tochter sollte wohl auch des öfteren gesagt haben, dass sie da nicht mehr bleiben will.
kann ich es schaffen, bei meinem anwalt durchzubekommen, dass ich von der adoptionsfreigabe zurücktreten möchte? hätte ich eine chance mein kind zu mir und meiner ehefrau (die meine tochter auch kennt) zu bekommen, damit sie bei uns lebt?
wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, wie ich am besten vorgehen kann.
unter diesen umständen möchte ich mein kind dort auf keinen fall lassen!
vielen dank schon mal!
lieben gruß
nick
Adoption / Sorgerecht
Hallo fiby25,
wie alt ist Deine Tochter jetzt?
Möchtest Du unter den gegebenen Umständen die Adoption zurücknehmen?
Wärest Du ggf. bereit und in der Lage, Deine Tochter zu Dir zu nehmen?
Wenn Du dazu bereit bist, setz Dich mit dem für Deine Tochter zuständigen Jugendamt in Verbindung und erörtere die Problematik!
MfG krypa
Huhu,
im Text steht, dass die Tochter 8 Jahre alt ist.
Gruß
lisboeta
Hallo Nick,
habt ihr denn das geteilte Sorgerecht oder nur die Mutter?
Seit einigen Monaten haben auch Väter die nicht mit der Mutter verheiratet waren anspruch auf das geteilte Sorgerecht bzw. auch auf das alleinige Sorgerecht.
Solltest du noch kein Sorgerecht haben, kannst du das (ich glaube beim Jugendamt) beantragen, dann entscheidet das Gericht und somit hättet ihr dann auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. D.h. wenn du einen Teil des Sorgerechts hast, kannst du auch beantragen dass das Kind bei dir wohnt, was allerdings auch von einem Gericht entschieden werden muss.
Allerdings denke ich, wenn deine Tochter auch vor Gericht aussagt, dass sie lieber bei dir wohnen möchte könnte es funktionieren.
Ganz genau kenne ich mich damit leider auch nicht aus aber informier dich doch mal beim Jugendamt, die können dir da sicherlich weiterhelfen.
Liebe Grüße und viel Glück!
Janinechen
Ausserdem steht es dir zu (auch ohne Sorgerecht) dein Kind alle 2 Wochen für ein komplettes Wochenende zu sehen bzw. darf sie da auch bei dir schlafen!
Leider haben Väter da immer schwierigkeiten, das Recht ist meistens auf Seiten der Mütter.
hallo nick,
also bei mir deutet sich ja ein ähnlich gelagertes Problem an, deswegen bin ich hier drauf gestossen.
warum hast Du denn anfänglich der Adoption zugestimmt?? Es scheint Dich ja doch irgendwie zu kümmern, was mit Deiner Tochter los ist...
Nach einer Adoption wärt ihr quasi nicht mehr verwandt und all Deine Rechte am Kind sind verwirkt. Ich könnte sowas nur sehr schwer mitmachen.
persönlich glaube ich, das es schwer glaubhaft zu vermitteln ist nach einer Adoptionsfreigabe diese plötzlich zurückzunehmen...
Allerdings würde ich da nix unversucht lassen an Deiner Stelle.
Das Umgangsrecht würde ioch umgehend in vollem Umfang einfordern! wenn sich der neue Ziehvater querstellt, sieht das irgendwann auch mit dem Versuch der Adoption nicht gut aus... Also doppelt gewonnen...
Vielleicht haben die beiden sich aber auch gedacht, die Adoption nicht zu forcieren, da sie dann immer noch Unterhalt von Dir einfordern können?
Berichte mal, wie es weitergeht...
Was den Unterhalt angeht,
mit der Zustimmung zur (Stiefkind-)Adoption erlischt vorläufig der Unterhaltsanspruch.
Und zwar ab dem Zeitpunkt der Unterschrift.
Sollte die Adoption allerdings nicht erfolgreich sein, dann ist der Unterhalt sogar rückwirkend nachzuzahlen.
Kann also sein, dass du 3 Jahre Unterhalt nachzahlen musst, wenn es hart auf hart kommt...
Auf der Notariellen Einwilligung die Du unterschrieben hast, steht normalerweise drauf, dass diese unwiderruflich ist ... das hast du vor einem Notar unterschrieben und damit ist es bindend...
Gültig ist die Zustimmung 3 Jahre lang...
Eine Standardeinwilligung, wie du sie unterschrieben hast findest hier:
http://www.stiefkind-adoption.de/?page_id=46
Wenn du nix im Beisein eines Notars unterschrieben hast ist das ganze das Papier nicht wert auf dem es steht...
Auf der Verlinkten Seite findet man auch alle Informationen zum Thema, aber halt aus der Sicht des Adoptierenden...
Gruß