Hallo alle Zusammen,
ich schreibe eigentlich im Interesse meines besten Freundes.
Ich weiß gar nicht so recht wie ich anfangen soll, weil das alles so komplex und in meinen Augen ziemlich sinnfrei ist.
Im August ist die kleine Maus geboren, vor Ort (ca. 100 km unterschied zwischen beiden) musste er einen Bogen ausfüllen zwecks Vaterschaftsanerkennung, hat er alles brav gemacht, weil er ein stolzer Papa ist.
Zwischenzeitlich haben sich die beiden getrennt und es artet ganz schön aus, da er aktuell Hartz IV bezieht benötigt er die Geburtsturkunde und die Vaterschaftsanerkennung fürs Amt. Nach mehrmaligen Fragen tat sich nichts, er hat dann selber beim Jugendamt angerufen und die haben Ihm mitgeteilt das drin steht, Vater unbekannt!!!!
Sie hat alles abgestritten, große Diskussion und dann meinte Sie "geh mir nicht auf den Sack es bleibt jetzt so, du wirst nicht als Vater eingetragen!".
Er ist total am Ende, und wir versuchen jetzt alle möglichen Schritte zu gehen, das Jugendamt hat gesagt die können nichts machen, jetzt steht ein Termin beim Anwalt an.
Wie sieht das aus, was sind den nun eigentlich die Rechte eines Vaters?? Gemeinsames Sorgerecht lehnt Sie auch ab!!!
Was kann man unternehmen, das er seine Tochter sehen kann??
Über Antworten und Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Dieser Fall hat mir gezeigt, das Männer ganz schön arme Schweine sind wenn es um Ihre Kinder geht!!
Mutter verweigert Vaterschaftsanerkennung
Hallo.
Soweit ich weiß,kann er einen Vaterschaftstest anfordern.Da er sich ja sicher ist, der Vater zu sein, wird er ihn dann am Ende auch nicht zahlen müssen.
Dann wird die Dame auch ziemlichen Ärger bekommen, wenn die wissentlich den Vater bei Ämtern verschwiegen hat und Gelder kassiert hat.
Wendet euch an einen Anwalt.
LG und Viel Glück.
Wo steht denn bitte, dass sie vom Amt Gelder kassiert?
Gruß
Sandra
HI,
ich glaube es geht darum das Sie es beim Jugendamt nicht sagt. Das ist ja eine wissentliche falsch Aussage und somit würde Sie Unterhaltsvorschuss bekommen.
Was nicht notwendig wäre wenn Sie den Vater angibt und die dortigen Finanzverhältnisse geklärt werden würden. So hab ich es verstanden.
Hallo,
das mit dem "Vater unbekannt" findet erst einmal automatisch statt, auch wenn man den Vater benennt.
Erst, wenn eine offizielle Vaterschaftsanerkennung bzw. ein positiver Test vorliegt, kann der Sorgeberechtigte das beim Standesamt ändern lassen.
LG
Was ist sein Motiv?
Gruß
Manavgat
Vater sein???
Ich denke: Wenn eine junge Mutter so weit, sich selbst quasi als Flittchen hinzustellen, indem sie so tut, als wüsste sie nicht, wer sie geschwängert hat - dann muss eigentlich schon eine Menge vorgefallen sein.
Daher zweifle ich sein Motiv auch an.
Er soll sich einen guten Familiennwalt suchen.
Wenn er bedürftig ist, muss er weder den noch Gerichtskosten bezahlen.
Der wird der Dame dann mal ans Licht ans Fahrrad machen.
Wichtig: Keinen Kontakt mehr zur KM suchen. Sie hat sich eindeutig geäussert. Alles künftig über den Anwalt.
Dauert zwar aber der Erfolg ist sicherer!
Manche kapieren es nur auf die harte Tour!
So lang er nicht als Vater feststeht hat er rechtlich gesehen kein Umgangsrecht.
Er kann gerichtlich die Vaterschaft feststellen lassen und NACH der Feststellung das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Gruss
Karna
Hallo,
er muss doch eine Abschrift der Vaterschaftsanerkennung haben, wenn er diese unterschrieben hat? Da drin steht dann auch, dass sich beide Eltern damit einverstanden erklären, zumindest ist das bei uns der Fall
Ich denke der Weg zum Anwalt ist der richtige und inzwischen wird ja daran gearbeitet, dass der Vater automatisch das Sorgerecht bekommt, wenn die Mutter keinen driftigen Grund hat, es abzulehnen- ich frage mich nur, ob ein Vater dann auch das Sorgerecht der Mutter in frage stellen kann, aber das ist hier ja nicht die fRage.
Hallo,
mir ist zunächst einmal neu, dass man für eine Vaterschaftsanerkennung nur was ausfüllen muss. Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet und haben letztes Jahr eine kleine Tochter bekommen. Für uns stand von Anfang an fest, dass er die Vaterschaft anerkennt und wir das gemeinsame Sorgerecht wünschen. Wir mussten letztes Jahr zum Jugendamt fahren. Dort haben wir eine Belehrung über uns ergehen lassen müssen, was die Auswirkungen der Anerkennung der Vaterschaft sind usw. Im Anschluss musste mein Lebensgefährte die Anerkennung unterschreiben und ich der Anerkennung zustimmen. Anschließend wurden unsere beiden Unterschriften beglaubigt. Darüber hinaus haben wir eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, die wir auch beide unterschreiben mussten. Diese Unterschriften wurden dann auch beglaubigt.
Da der Sohn Deines besten Freundes zwei Jahre alt ist, hätte die Anerkennung wohl wie oben geschildert aussehen müssen.
Ohne anwaltliche und gerichtliche Hilfe, wird Dein bester Freund nicht an seinen Sohn herankommen. Es muss zunächst - sofern die Mutter des Kindes auch auf ein Anschreiben des Anwaltes hin, der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt - beim Amtsgericht (Familiengericht) eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft eingereicht werden. Im Laufe dieses Verfahrens wird - sofern das Gericht davon überzeugt ist, dass Dein bester Freund wohl der Vater von dem Kind sein könnte - ein Vaterschaftstest angeordnet. Sobald das Ergebnis des Vaterschaftstests offiziell ist, kann er das Sorgerecht beantragen. Wie dort die Aussichten stehen, vermag nur ein Anwalt mitteilen zu können und keine Hobbyrechtler. Denn das wird von Fall zu Fall entschieden und vor allem unter Berücksichtigung des Kindeswohl.
Im Übrigen wurde zwischenzeitlich was für die Stärkung der Vaterrolle getan. Das gilt aber erst für Neugeborene Kinder. Sobald die Vaterschaft anerkannt wurde, haben die Kindeseltern das gemeinsame Sorgerecht automatisch. Es bleibt also spannend, was der Rechtsgebung noch einfällt, um die Vaterrolle zu stärken.
Im Übrigen kann ich nur bestätigen, dass Dein bester Freund keine Angst vor enormen Kosten zu haben braucht. Sofern er nicht so gut betucht ist, kann er einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Entweder macht man das beim Anwalt direkt oder holt sich vom zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Somit kann man sich schon mal vom Anwalt beraten lassen. Der bekommt seine Vergütung dann aus der Staatskasse. Sofern der Anwalt der Meinung ist, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen (was vorliegend wohl darauf hinauslaufen dürfe), kann Dein Freund Prozesskostenhilfe beantragen. Dazu wird ihm wohl sein Anwalt mehr erzählen können. Das Gericht würde die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Freundes auswerten und ihm Prozesskostenhilfe mit oder ohne Raten bewilligen.
Ich wünsche Euch viel Glück.
LG Sporty1980
hääää??? wenn er die geburtsurkunde unterschrieben hat ist er doch automatisch der vater oder nicht?