Hallo alle zusammen
hab mich von meiner freundin getrennt und wir haben kinder zusammen. wegen unterhalt waren wir schon bei jugendamt es wurde durchgerechnet und beurkundet. da sie jetzt
ALG II bezieht hab ich einen brief bekommen von denen wo ich aufgefordert werde ein blatt mit meinen einkommens und vermögensverhältnisses auszufüllen wenn nicht bekomme ich bußgeld.
daher die frage: muss ich das ausfüllen???
danke schonmal
mfg Alex
Unterhalt. ARGE nervt!!
Hallo.
Ja.
Das Jugendamt ist nur für den Kindsunterhalt zuständig.
Deine Freundin steht aber auch eventuell Betreuungsunterhalt zu. Dieser Anspruch ist nun auf die ARGE übergegangen und sie wollen prüfen, inwieweit Du leistungsfähig bist, da Unterhaltszahlungen vor allen anderen Leistungen vorgehen.
LG
Hallo, also hatte so ein ähnlichen Fall und ich habe mich dann mit der Arge in Verbindung gesetzt, das mein Mann schon vollen Satz zahlt und die wollte sich an das Jugendamt wenden und seitdem habe ich auch nichts mehr gehört, allerdings weiss ich nicht wie das ist, ihr seit doch nicht verheiratet oder? Wie es sich da verhält weiss ich nicht. Lg
wenn ein Kind unter 3 ist mußt du es ausfüllen wegen Betreuungsunterhalt.
Hallo Alex,
Da haste wohl Pech, hoffentlich haste wenigsten das Sorgerecht gleich mit ausgehandelt.
Klinkt ja ansonsten wie eine Abzockernummer.
Gruß hinderich
Warum? Es ist genau so wie Hedda es dargestellt hat.
Und was hat die ARGE mit dem Sorgerecht zu tun?
Die ARGE möchte natürlich selbst nochmal wissen, was der Kindsvater verdient. Das hat mit Abzocke nichts zu tun - es sind einfach nur verschiedene Töpfe.
Das ist doch Quatsch. Die prüfen nur, ob er unterhaltsfähig ist. Was hat das mit Sorgerecht und Abzocke zu tun?
Du musst Unterhalt zahlen für dein Kind und für deinen ex freundin (bei deiner freundin ab 6 Wochen vor Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt ! ) !
Für deine Ex- Freundin 3 Jahre und 4 Wochen (wird dann Rückwirkend von dir verlangt , falls du nicht von Anfang an , an deine Ex- Freundin gezahlt hast !) .
Wenn du dir Vaterschaft anerkannt hast , musst du auf jedenfall zahlen :) und wenn du die Vaterschaft nicht anerkannt hast , wird dies vom Familiengericht überprüft (d.h Vaterschafttest) .
Die Arge darf ALLE Einkommensverhältnisse von dir Prüfen , damit sie Überprüfen können , wieviel und ob du Unterhalt an deine Ex Freundin zahlen musst .
Wenn du Pech hast darfst du ein batzen Geld , an die Arge zurückzahlen (sollte sich herausstellen das du genug verdient hast , um auch Unterhalt an deine ex zu zahlen.
Oh ja, das wirst Du müssen. Hier mal ein ganz anderer Fall.
Meine Lebensgefährtin hat eine Tochter aus erster Ehe. Der Ex-Mann fing an keinen Unterhalt mehr zu zahlen, so das Sie beim Jugendamt zur Vorschusskasse gegangen ist, in dem Glauben, die Zahlen erstmal einen Teil und holen es sich von Ihm wieder. Als die dann gehört haben das sie mit mitlerweile mit mir zusammen wohnt, kam ein Brief in dem ich meine Gelder offen legen musste und durfte erstmal in Vorleistung gehen! Für das Kind hab ich es gerne getan, für Ihn habe ich nur Hass entwickelt!. Mitlerweile habe ich mein Geld wieder nach dem ich Ihn verklagt habe!
Nein, Du kannst es lassen, immer wieder Bußgeld zahlen und ganz gelassen einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung entgegensehen.
Ironie off
Manavgat