Hallo,
ich zahle für meinen Sohn aus 1. Ehe 334,-€ Kindesunterhalt ( für meine 1. Frau brauche ich nix zahlen ).
Habe mit meiner 2. Ehefrau 3 Kinder ( 7 J., 5 J., und 2 J. alt ).
Meine Frau verdient nichts, sie hat MS ( Krankheit )
Ich bin Alleinverdiener und verdiene ca. 1800,-€ Netto.
Werden meine 3 Kinder aus 2. Ehe nicht mit berücksichtigt???
Ein Bekannter der mehr verdient und nur eine Tochter hat zahlt das Gleiche!
Zum Jugendamt möchte ich nicht, da ich Angst habe mir ins eigene Fleisch zu schneiden.
Die erste Berechnung war eine Gehaltsstufe niedriger, liegt aber auch schon ein paar Jährchen zurück. Muß ich wirklich so viel zahlen???
Düsseldorfer Tabelle werde ich nicht schlau draus
Unterhalt 1 Kind 1.Ehe 3 Kinder 2. Ehe
du kannst natürlich den unterhalt neu berechnen lassen, auch beim jugendamt.
soweit ich das kenne werden nämlich alle kinder bei der berechnung berücksichtigt.
lg, verena
Ja, die Kinder werden berücksichtigt. Alle Kinder werden gleichrangig behandelt. Dein Einkommen (abgerechnet der Selbstbehalt, der dir ja immer bleibt) wird auf deine Kinder je nach Altersstufe aufgeteilt.
Bei manchen Jugendämtern bekommt man als Vater gar keine Auskunft über sowas. Warum auch immer. Ich würde trotzdem dort mal um eine Berechnung bitten. Ins "eigene Fleisch" wirst du dir dabei garantiert nicht schneiden. Oder gehe zu einem Anwalt. Der wird es dir sicherlich auch ausrechnen.
Sag mal, kann es sein, dass dein Kind noch unter 6 war als der Satz festgelegt wurde und sich bisher daran nichts geändert hat? Denn falls es so wäre hättest du sowieso die ganze Zeit zuviel gezahlt.
Und natürlich kannst du den Satz neu berechnen lassen.
Danke,
also vorher musste ich 272,-€ ? zahlen, dann wurde er 12.
Mich macht nur stutzig das ich genau soviel zahlen muß wie einer der nur ein Kind hat und mehr verdient.
Das Jugendamt meinte vor Jaaahren das die Kinder NICHT mit angerechnet werden, ich müsse dann halt noch nebenbei Taxi fahren um mehr zu verdienen und dann das auch noch abgeben.
Ich arbeite in 3 Schichten.
Würde ich mich scheiden laasen, dann würde es neu berechnet werden das jedes Kind etwas bekomme.
Das kann doch so nicht richtig sein.
Neu berechnen? Weiß nicht, Angst das ich mehr zahlen muß
Nein,
mehr auf keinen Fall. Du hast 4 Kinder und eine Frau. Alle fünf sind unterhaltsberechtigt. Da du 1800 Euro hast, bist Du in Stufe 1 einzuordnen, allerdings bist Du ein Mangelfall. Der Bedarf:
1. Kind: 334
2. Kind: 272
3. Kind: 225
4. Kind: 225
zus.: 1056 Euro.
Wenn 1800 bereinigt sind, hast Du aber nur 850 zu verteilen, weil 950 Dein Selbstbehalt ist. Berechnung:
1. Kind 334 x 850 / 1056 = 269
2. Kind 272 x 850 / 1056 = 219
3. Kind 225 x 850 / 1056 = 181
4. Kind 225 x 850 / 1056 = 181
Zusammen 850 Euro.
Problem: Es besteht ein Titel.
Variante 1: Deine Ex gibt den freiwillig raus.
Variante 2: Du klagst darauf.
Variante 3: Du beantragst aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt. Soweit ich weiß müssen bestehende Titel bedarfserhöhend berücksichtigt werden. Ich weiß aber nicht, ob die ARGE das Recht hätte, eine Abänderungsklage zu fordern.
LG
Was willst Du bei einem Jugendamt das so einseitig agiert?
Warst Du schon beim Amtsgericht und hast versucht einen Beratungshilfeschein zu bekommen?
Selbst wenn nicht:
Letztlich solltest Du auf jeden Fall zu einem Fachanwalt gehen und den Unterhalt ausrechnen lassen. Frag vorher nach was für Kosten auf dich zukommen.
Besser anlegen kannst Du dieses Geld nicht.
Wenn es einen Titel gibt muss der bei falscher Unterhaltshöhe auch berichtigt werden.
hallo,
da ich mich aktuell auch gerade schlau gemacht habe/es noch tue (ich lass mir einen termin beim jugenamt geben - wenn dort mal endlich jemand ans telefon geht):
http://www.scheidung-online.de/alte-neuekinder.html
in der düsseldorfer tabelle liegst du (nehme an dein 1. kind ist 12-17) mit 1800,- in der 2. reihe. da die dt aber auf 2 unterhaltspflichtige abgestimmt ist, rutscht du wegen nur einem unterhaltsberechtigten eine reihe höher (3.reihe). müßtest ihm also 377,-€ zahlen (halbe kindergeld abgezogen).
da du zuhause aber 3 kinder und eine frau hast die nicht arbeitet (weiß jetzt nicht, ob MS der grund sein darf, kenne ich mich nicht aus, aber soviel ich weiß muß sie auf alle fälle bis jüngste kind 3 ist nicht arbeiten, aber besser du informierst dich da nochmal). von daher könntest du 4 reihen wieder runterrutschen.
Du landest also beim minimum 334,-€
1800,-€ minus 334,-€ = 1466,-€
also liegst du über deinem selbstbehalt von 900,-€
weniger zahlen ist wohl nicht drin.
warum dein freund obwohl er mehr verdient gleichviel zahlt ist komisch. da stimmt bei ihm/der rechnung etwas nicht.
ob es fälle gibt, wo du evtl (wegen 3 kinder....) weniger als minimum zahlst, weiß ich auch nicht.
ich habe letztens länger mit dem juamt telefoniert. und konnte viele fragen telefonisch klären. anonym (mit nummerübermittlung)
schönen abend. vielleicht hats dir geholfen
(ich hab übrigens nach "unterhalt, neues kind..." gegoogelt. da gibts noch mehr info
Hallo, alle Kinder sind gleichrangig unterhaltsberechtigt. Deine Ehefrau scheidet aus der Unterhaltspflicht aus, da dein Einkommen für ihren Unterhalt nicht mehr ausreicht und sie den Kindern gegenüber nur nachrangig unterhaltsberechtigt ist.
Du bezahlst für deinen Sohn aus erster Ehe 334,00 €, das ist der Mindestunterhalt der Stufe 1 in der Altersgruppe für 12-17jährige bei einem Einkommen bis 1500,00 €. Du wurdest wahrscheinlich wegen deiner anderen Kinder eine Tabellenstufe heruntergruppiert von der Stufe 2 (1500-1900 € Einkommen).
Für deine anderen Kinder musst du auch den Mindestunterhalt ansetzen, um zu sehen, ob das Geld für den Unterhalt von allen Kindern ausreicht.
Für 2 und 5 Jahre jeweils 225,00 € und für 7 Jahre 272,00 €, also insgesamt 722,00 €. Hinzu kommt noch dein Sohn aus erster Ehe mit 334,00 €.
Das sind dann insgesamt Kindesunterhalt 1056,00 €.
Das musst du von deinem Einkommen abziehen (Achtung: Jahreseinkommen incl. Weihnachtsgeld zuzüglich anteiliger Einkommenssteuererstattung für das Jahr durch 12 Monate, nicht nur einen Lohnzettel nehmen), das wären dann nach deinem angegebenen durchschnittlichen Monatslohn 744,00 € für dich.
Damit wäre der Selbstbehalt unterschritten und du könntest beim Jugendamt (wenn dort eine Beistandschaft für das Kind besteht, wenn du von dort eine Zahlungsaufforderung bekommen hast, ist das wahrscheinlich) einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Dort wird dann eine Mangelfallberechnung durchgeführt, d. h. 1800 €- 900 € Selbstbehalt = 900 € und die werden dann anteilsmäßig auf die Kinder aufgeteilt.
Ich würde mir aber vorher mein durchschnittliches Monatseinkommen vorher genau ausrechnen.
Den Antrag würde ich per Einschreiben mit Rückschein stellen.
Falls keine Beistandschaft besteht und du nur den Unterhaltsvorschuss zurückbezahlst, weil du länger keinen Unterhalt geleistet hast, musst du einen Antrag auf Herabsetzung bei Gericht stellen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mich gerne kontaktieren (ich arbeite übrigens beim Jugendamt)