Meine EX-Frau hat die Konten meiner Kinder leergeräumt

Hallo
Ich habe eine Sache die mir sehr am Herzen liegt.
Wir, meine EX und ich, haben unseren Kindern je zur Geburt ein Sparbuch eingerichtet wo Weihnachts und Geburtstagsgeld eingezahlt wurde. 2009 hatte sich zusammen eine Summe von über 3000 Euro angesammelt. 2009 ist auch unser Trennungsjahr, meine Ex ist aus unsere gemeinsamen Wohnung mit den Kindern ausgezogen. Das war im Frühjahr, im Herbst dachte ich mir guckst du doch mal wie viel Geld mittlerweile auf den Sparbüchern ist. Die Bücher waren auf die Namen der Kinder ausgestellt und wir hatten beide eine Vollmacht. Da die Bücher im Besitz der Mutter waren und sie auch diese nicht rausgeben wollte, bin ich also kurzentschlossen zur Bank und habe dort nachgefragt. Siehe da es waren zusammen noch ca 100 Euro drauf. Sie hat kurz nach ihrem Auszug immer kleine Beträge ( 300, 600, 250 usw...) abgehoben.
Habe sie natürlich darauf angesprochen und sie sagte sie hätte das Geld abgehoben weil es sonnst das Amt haben möchte (sie lebt unter anderem von H4 110 Euro, dem Kindesunterhalt 580 Euro und 2 x Kindergeld).
Sie meinte, sie hätte das Geld noch möchte es mir aber nicht zeigen.

Ich möchte das die Kinder ihr Geld wiederbekommen. Es soll zum 18. Geburtstag (Führerschein usw...) ausgezahlt werden.

Mein Großer hat auch noch einen Bausparvertrag.
Ich habe nach der ganzen Sache natürlich direkt dort angerufen und gefragt ob meine Ex alleine an den Vertrag kommen würde und siehe da sie hatte es schon versucht. Sie wollte den Vertrag auflösen ohne mein Einverständnis.
Der Vertrag ist jetzt umgeschrieben das beide Unterschriften benötigt werden, um ihn zu kündigen. (war vorher nicht der Fall)

Jetzt meine Frage. Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen.
Habe heute mit einem Anwalt über eine Hotline von meiner Rechtsschutzversicherung (Familienrecht nicht einbezogen) gesprochen und er hat gesagt das sie sich strafbar gemacht hat. Ich sollte zu meinem Anwalt gehen und der würde unter anderem noch die Staatsanwaltschaft einschalten, weil es eine Straftat ist.

Stimmt das ????

Hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen.

DANKE

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Das ist ja heftig!

Das es sowelche kalten leute gibt das ist der Hammer!

An deiner Stelle würd ich direkt zum Anwalt gehen. Und ja es ist eine Straftat da es auf die Namen deiner Kinder läuft ( auch für sie bestimmt war)

Geh zum Anwalt, und leite nun alles in die wege was geht.

Vg #winke

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1316€ ist nicht viel für 2 Kinder.

Was hat sie den beim Auszug alles mitnehmen dürfen? Einen neuen Hausstand gründen kostet viel.

Mundraub stellt keine Straftat dar, hast du dich schon mal eine Sekunde in ihre Lage versetzt?

Das sie es vielleicht nicht gerne macht, aber was haben die Kinder später vom dicken Konto, wenn ihnen jetzt die Butter am Brot madig gemacht wird.

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Hallo kesh,

wer macht ''ihnen'' die Butter auf dem Brot ''madig''?

''Mundraub'' war das bestimmt nicht, denn keiner muss bei H 4 verhungern.

Hauptfrage ist, ob sie das nicht mit ihm hätte absprechen müssen/können.

MfG krypa

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Klar wäre es besser dies mit ihm abzusprechen,...hätte sie eine Chance gehabt, wenn wieder kein Geld da ist und ein Schulausflug zu bezahlen?

Das kann nur der TE wissen.

Nein ich schrieb Mundraub nicht wegen der exakten Definition, sondern um deutlich zu machen wie jemand in eine Notsituation geraden kann.

Ich und meine Tochter haben 1200€ zur Verfügung und das geht sich knapp aus mit Miete etc..

Ich habe meine Lebensversicherung aufgelöst, um bei plötzlich anfallenden Kosten etwas verfügbar zu haben.

Wie mag es wohl einer Frau gehen, wenn sie 2 Kinder zu versorgen hat und gerade mal 100€ mehr.

Nein, ich sprach extra nicht vom Verhungern....aber für Butter und Co. bleibt da nicht viel.

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Du solltest dich mit deiner Ex noch mal treffen und ganz ruhig über das sprechen was passiert ist. Frag sie, was sie mit dem Geld gemacht hat. Vielleicht hat sie ja was für den Auszug benötigt, für Renovierungsarbeiten, Teppich, Tapete, Möbel..... Denn für mich hört es sich danach an! Immer wieder kleine Beträge hört sich danach an, als wollte sie nie mehr ausgeben als nötig. Vielleicht versucht sie nun auch nach und nach das Geld wieder zurück zu packen! Frag sie, rede mit ihr und findet eine Lösung, wie das Geld wieder auf die Konten kommt.

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Hallo,

von meiner Bank wurde mir erklärt, dass jedes Elternteil uneingeschränkt Geld vom Sparbuch der Kinder abheben kann es sein denn man vereinbart Auszahlung mit Unterschriften beider Elternteile.

Mein Rat: Heb den Rest ab und leg ihn irgendwo auf deinen Namen an wenn Du für die Zukunft sicher gehen möchtest!

LG

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Hallo

Jeder der eine Vollmacht für das Konto hat kann Geld uneingeschränkt abholen.

Den Weg zum Anwalt kannst du dir sparen.

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Erstmal drauf ohne vorher nachzudenken, weswegen sie das Geld runtergeholt haben könnte. Solche Menschen mag ich ja. Wenn du sie mit dem Hintergedanken, dass sie das Geld für sich gebraucht hat, gefragt hast, kann ich mir vorstellen warum sie dir nicht sagen wollte wo das Geld ist.

Wenn sie Hartz 4 bekommt stimmt das, was sie sagt. Eventuell hätte sie das Geld auf den Sparbüchern erstmal aufbrauchen müssen und sie hätte dann erst Hartz 4 bekommen.

Das bedeutet dann, dass deine Kinder von dem Geld gar nichts mehr gehabt hätten. Wenn sie es jetzt abgehoben hat und es im Schrank liegt, ist es wenigstens erstmal sicher.

Andersrum glaube ich auch, dass sie es für die neue Einrichtung benötigt hat, Ich weiß selbst wie das ist. Als mein Freund damals bei mir ausgezogen ist und das gesamte Inventar mitgenommen hat, stand ich auch erstmal da. Mit Küche und allem drum und dran waren es gut 4000 € die ich ausgeben musste. Das ist von Hartz 4 nicht zu bezahlen.

Auch ich musste damals einiges von dem Sparbuch meiner Tochter holen. Und gut fühlt man sich da sicherlich nicht dabei.

Vielleicht packst du deinen Anwalt erstmal wieder ein und redest wie ein normaler Mensch mit ihr. Und wenn du dich dazu nun nicht mehr in der Lage fühlst, dann mache jetzt ein extra Konto auf und spare dort Geld für die Kinder ohne dass deine Ex darauf Zugriff hat.

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"Eventuell hätte sie das Geld auf den Sparbüchern erstmal aufbrauchen müssen und sie hätte dann erst Hartz 4 bekommen."

Hätte sie nicht!
Auch Kinder haben bei "Hartz 4" einen Vermögensfreibetrag.

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Weißt du denn wieviel Wert der noch bestehende Bausparvertrag hat ? Meines Wissens wird der Vermögensfreibetrag nach dem Alter des Kindes berechnet. Da könnte es bei über 3000 € UND dem Rückkaufswert des Bausparvertrages ein wenig eng werden... #aha

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Hallo,

jeder hat ein Freibetrag, da hat das Amt kein Recht zu sagen, das Geld muss verwendet werden. Der Freibetrag geht nach Lebensjahr.

Hartz 4 IV Schonvermögen 2012

Es gibt Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, wobei der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hartz 4 Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro liegt. ALG II und Hartz IV Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen.

Ich weiß nicht, wie alt eure Kids sind, aber alles Geld hätte sie sicher nicht ausgeben müssen!

Ich würde die Konten abändern. Entweder du machst gleich eigene für dich bzw deine Kinder, oder ihr dürft nur gemeinsam über das Geld verfügen!

Maren

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Hi,
jedes Kind darf 4000€ auf dem Konto behalten! Egal in welchem Alter.
Ansonsten kann man manche bausparbücher sogar so ändern lassen, dass sie gar nicht mitzählen. Vorallem, wenn sie noch nicht gedeckt sind und die Verluste durch das Auflösen groß sind.
So wurde es uns zumindestens erklärt!
LG

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Hallo,

auch wenn ich deinen Ärger verstehe, die Kinder wohnen bei der Mutter, die für beide aufkommen muss. Die Einkünfte sind nicht hoch und ich denke sie brauchte das Geld dringend.

Nach dem was Du hier schreibst, ist eurer Verhältnis nach der Trennung nicht das Beste und sie hat Dich deshalb vorher auch nicht gefragt. Ich glaube nicht, dass sie das Geld hätte behalten dürfen. Die Freibeträge bei H4 gelten mit Sicherheit nicht für Kinder. Das glaube ich nicht.

Ich schließe mich den anderen an. Sie hatte eine Vollmacht, hat sich also nicht strafbar gemacht. Die Bank hätte ihr das Geld ja sonst auch nicht auszahlen dürfen.

LG

Carola

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Die Kinder sind 10 und 7 Jahre jung, richtig? Sie koennen noch nicht mal ein eigenes Konto wirklich verwalten. Nein, ich befürchte deine Frau hat durchaus legal gehandelt. Sie ist naemlich sorgeberechtigt fuer eure Kinder und das schließt die Vermoegenssorge ein. Sie durfte diese Entscheidung treffen.