Hallo zusammen, ich bin seit 3 Jahren von meiner Frau geschieden und lebe wieder in meinem Heimatort. Wir haben vereinbart das ich meinen Sohn jedes Wochenende bei mir haben möchte. Das funktioniert soweit ganz gut. Die Regel war, das sie ihn mir am Freitag bringt und ich ihn am Sonntag wieder zurück. Seit letzem Jahr ist meine Ex-Frau wieder in einer Beziehung, wurde schwanger und mußte in der 8 Schwangerschaftswoche von der Arbeit zu Hause bleiben. Daraufhin sagte Sie mir, sie würde nun nicht mehr fahren weil ihr das Risiko zu groß sei. Für mich eigentlich kein Problem da ich eine zeitlich begrenzte Situation vor Augen hatte. Nach einiger Zeit sagte Sie dann, das sie überhaupt nicht mehr fahren werde und ich fortan holen und bringen muß. Die Fahrstrecke beträgt jedes Mal 100 km., also am WE 200 km. Nun ist ihr zweites Kind auf der Welt und da sie ja nun im Mutterschutz ist, verlangt sie zunächst mehr Unterhalt ( auch okay) und überlässt mir die Fahrerei auch noch. Ihr jetziger Lebensgefährte ist zusätzlich noch in Elternteilzeit bei Ihr zu Hause. In absehbarer Zeit möchte sie dann zu ihrem LG ziehen, was für mich bedeuten würde jedes WE 500 km zu fahren um meinen Sohn zu sehen. Nun weiß ich das ich verpflichtet bin, um den Kontakt zu meinem Sohn aufrecht zu erhalten, ihn zu holen und zu bringen. Aber ist das in jedem Fall so? Gibt es da gesetzliche Regelungen? Ich möchte eigentlich nicht gerichtlich streiten, aber Argumente wären ganz nützlich. Ich würde mich über Antworten freuen
Bringen und holen meines Sohnes
Das sind ja ganz unterschiedliche Baustellen...
Mehr Unterhalt bekommt deine Ex für das Kind aus welchem Grund?
In der jetzigen Situation war die Fahrerei ein Entgegenkommen deiner Frau, welches sie dir nicht weiter gewähren muss.
Einen Umzug der eine größere Distanz zwischen den umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind schafft, bedarf der Zustimmung des Elternteils sofern die elterliche Sorge besteht
(in deinem Fall ja wahrscheinlich )
Solltest du dem Umzug zustimmen, muss deine Ex den Mehraufwand an Fahrkosten übernehmen oder dir das Kind halt bringen. Das könnt ihr selber bestimmen oder festlegen lassen.
Nur ist hier zu überlegen, ob ihr es dem Kind zumuten wollt, jedes Wochenende 1000 km im Auto zurück zu legen.
Oder ob du dir das zumuten möchtest ggf abwechselnd 1000 km fahren und das Wochenende am neuen Wohnort mit dem Kind zu verbringen.
und am Folgewochenende verbringt die Mama das We an deinem Wohnort (oder Nähe) und du eben das Wochenende mit eurem Kind bei dir.
Also es gäbe so viele Möglichkeiten, die Frage ist was für euch machbar wäre und was ihr wollt. Es ist ja alles eine Frage der Zeit und der Finanzen.
LG
Karna
Hallo Karna,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit dem Unterhalt ist zweitrangig und okay so.
Gibt es da Rechtsgrundlagen für den finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand an Fahrkosten? Die Fahrstrecke pro Woche würde sich von 200 auf 500 km erhöhen.
Ja es gibt Urteile dazu.
Hier ein Link
http://guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht
Ich wünsche euch, dass ihr eine Lösung für euch findet!
Karna
Hallo
Warum will sie mehr Unterhalt, weil sie in Elternzeit ist? Was hat das mit eurem Kind zu tun? Du musst nur Unterhalt für euer Kind zahlen, mehr nicht. Für sie ist der neue Partner verantwortlich.
Das verstehe ich nicht so ganz?
Du musst dem umzug nicht zustimmen sie kann hinziehen wo sie will dein Kind.aber nicht.
Und mehr Unterhalt? Wofür das neue Kind ist doch nicht dein Problem auch für sie musst du nix zahlen.
Wenn sie umzieht hat sie das Kind zu bringen und es ist ihr Problem wie sie das macht mit dem Neugeborenen und der Fahrerei
das ist ja mal eine! Aber ganz flott dagegen angehen!
"Wenn sie umzieht hat sie das Kind zu bringen und es ist ihr Problem wie sie das macht mit dem Neugeborenen und der Fahrerei"
Ganz so ist es ja nicht. Bei dem Thema gibt es keine einheitliche Rechtssprechung!
Entweder finden die Eltern eine Einigung oder sie lassen das Gericht entscheiden.
Und die Entscheidung kann durchaus sein, dass sich die Mutter ANTEILIG die Fahrkosten zu tragen hätte. Zur Fahrerei mit Neugeborenem wird sie keiner zwingen.
"das ist ja mal eine! Aber ganz flott dagegen angehen!"
Na das ist ja mal ein Rat, wenn jemand nach möglichen Lösungen sucht
Die Mutter hat bisher die hälftige Fahrerei zu jedem Besuchswochenende übernommen. Der Vater hatte die Distanz geschaffen und dies ist eine freiwillige Leistung der Mutter für ihr Kind und den KV. Sie war und ist nicht dazu verpflichtet.- ja so eine ist sie auch.
Ich kann den Wunsch der Mutter nachempfinden.
Deshalb müssen beide Elternteile schauen wie sie das Problem lösen.
Nicht-zustimmen...ist nicht unbedingt eine Lösung. Wir kennen doch gar nicht die Lebens- und Arbeitssituation des Vaters. Wir wissen doch gar nicht, ob er das Kind bei sich leben lassen könnte und ob das Kind dies auch will.
Und der Fairnesshalber hättest du auch erwähnen sollen, dass die Mutter im Falle der Nichteinigung in Sachen Umzug, die Zustimmung auch durch das Gericht ersetzen lassen kann.
Sie legt dem Gericht Lösungen vor, wie der Umgang weiterhin stattfinden soll und fertig.
Das Argument der zurückbleibenden Väter, dass das Kind ja aus dem sozialen Umfeld gerissen werde, zieht in dem Fall nicht, weil sich der Vater ja auch nicht unerheblich weit weg vom sozialen Umfeld des Kindes entfernt hat.
Somit würde ein Verbleib des Kindes ebenfalls ein Herausreißen aus dem sozialen Umfeld für das Kind bedeuten.
Ich denke in dem Fall hier, sollte man dem Vater mögliche Lösungen zeigen.
Er muß dann schauen was paßt, gewollt und machbar ist.
Mir erscheint, er will keinen Machtkampf . Er will nicht das Kind an sich reißen. Er will lediglich den Umgang mit ihm gesichert wissen. Und er will nicht jedes Wochenende allein die Wegstrecke zurücklegen.
Tips wie Probleme der Art gelöst werden können, im Sinne des Kindes und beider Eltern wären zielführender!
LG
Karna
... kurze Hintergrundinfo.
Im Jahr meiner Geschäftseröffnung in meinem Wohnort war unser Sohn 6 Monate alt, und wir 11 Monate verheiratet. Meine damalige Frau war zu dieser Zeit auf der Suche nach einem Referendarsplatz in der Umgebung meines Wohnortes.
Um bei der Familie zu sein habe ich meinen Wohnsitz zu meinere Frau verlegt(50km von meinem Geschäft weg).
Nach ca. 1 Jahr eröffnete sie mir das "Ihr Bauchgefühl sagt, das es mit uns nichts wird und sie sich von mir trennen möchte. Also, ich wieder ausgezogen, neue Wohnung gesucht und fortan meinen Sohn jedes Wochenende bekommen und ich wieder zurück gebracht.
Scheidung ect.
Der Unterhalt bezieht sich nur auf meinen Sohn und ist auch gerechtfertigt.
Ich sehe nur nicht ein das ich zu dem Unterhalt auch noch mit den gesamten Fahrkosten belegt werde, zumal ich auch für Kleidung, Freizeit Vericherung ect. aufkomme und auch Kosten habe ( die ich gerne aufbringe).
Um es klar zu stellen. Ich habe mein Lebensumfeld der Famile wegen aufgegeben und meinen Wohnort gewechselt. Sie hat bisher recht egoistisch und nur auf Ihren Vorteil bedacht, gehandelt in dem Sie ihren nächsten Wohnort an Ihrer neuen Arbeitsstelle gewählt hat.
Soweit auch in Ordnung. Nur, durch einen neuen Partner wurde auch mein Sohn nie so richtig an ein "Zu Hause" gewöhnt. Das bedeutete zu der Zeit ein umherreichen von "Wohnung, Oma, neuer Partner und mir". In regelmäßigem Abstand wurde mein Sohn "versetzt".
Den Kindergarten mußte er wechseln weil er mit den Erzieherinnen nicht klar kam(ich empfinde eher anders herum), also neuer Kindergarten. Als er in die Schule kam, zog sie wieder mit dem kleinen in ihre Heimatgemeinde neben Oma (soweit auch in Ordnung, nur hat sie dem Bub wieder sein Umfeld und Freunde genommen).
Dann also die erneute Schwangerschaft und wieder ein neuer Partner (auch in Ordnung) Und nun die Voraussicht eines erneuten Wohnortwechsels.
Nun wird der kleine vermutlich wieder aus seinem Umfeld herausgerissen und muß sich neu gewöhnen.
Bei mir kommt die Aussage von meiner Ex so an;" Wenn Du den kleinen sehen willst, dann mußt ihn halt holen. Ich fahre nicht mehr". Punkt."
Natürlich kann ich auch ein Wochenende an seinem neuen Wohnort verbringen.
Aber mal ehrlich, was ist es für ein Wochenende wenn man bei schlechtem Wetter in einem Hotelzimmer sitzt.
Bei mir zu Hause hat er sein Zimmer, seine Spielsachen und auch seine Freunde die er mittlerweile auch gefunden hat.
Auch ich habe mitlerweile eine neue Partnerin mit eine 14 jährigen Tochter mit der ich zusammen wohne, und das klappt gut mit meinem Sohn, wir unternehmen viel zusammen und unternehmen zusammen auch mal nix. Einfach nur nix machen.
Ich möchte sicherlich nicht verhindern das meine Ex zu ihrem neuen Partner zieht. Nur wenn Sie das dann tut, soll sie sich auch an den Kosten für das abholen und bringen beteiligen und entweder selber fahren oder einen finaziellen Ausgleich schaffen.
So wie es aber aussieht muß ich wohl die Kröte schlucken
Es ist ein Irrtum das immer der we Papa die Kinder holen und bringen muss.....zumindest sagte mir das eine Dame vom Jugendamt und eine verfahrenspflegerin.
Heutzutage ist es normal das eltern sich die Wege teilen...wird auch oft gerichtlich entschieden.
Vor allem wenn sie die entfernung herstellt.
Danke für die rege Diskussion.
Kurz noch mal zu den Entfernungen.
Bisher fahre ich jedes Wochenende 100 km (50 Km/Strecke)
Wenn meine gesch. Frau nach Karlsruhe zieht, dann sind es pro Strecke 250 km, also
500/Wochenende und keine 1000. Sorry wenn das etwas missverständlich rüber kam.
Mir geht es lediglich um die Teilung darum, das ich nicht die gesamte Strecke alleine auf mich nehmen muß, oder eben um eine Kostenbeteiligung seitens meine Ex.
Ich werd mich nun mal mit einem Anwalt beraten um Rechtssicherheit zu haben, dann bespreche ich die Vorgehensweise mit meiner gesch. Frau.
Trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Kommentare
Wir haben genau das gleiche problem. Mein freund muss auch seit seine ex wieder ein kind bekommen hat ihn holen und bringen, davor haben wir uns in der mitte getroffen. Das jugendamt vertsteht dies auch nicht, da sie als grund das baby angibt, das jetzt aber schon 6 monate alt ist und auch mal beim vater bleiben kann.
Wir werden nochmal mit jugendamt zusasmmen sitzen und wenn das net klappt gehts zum anwalt.