Trennung während ss/Unterhalt,/vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht.

Guten Morgen erstmal,
Manch einer hat vielleicht schon einen anderen Beitrag von mir gelesen,es geht darum das meine erfreundinnen sich im 6 Monat wegen kontinuirlichen Streitens von mir trennte.ich hab alles Versuch das zu retten.wirklich alles.
So gestern war ich mal wieder dort um mir meine klatsche abzuholen.
Sie hat zwar noch Gefühle aber ich solle mir keine Hoffnungen machen etc...sie wollte es immer gemeinsam aber jetzt halt so...das sind ihre Aussagen.schuld an dem ganzen bin ich,weil ich sie manchmal sehr einengte und tatsächlich ab und an eifersüchtig war.
So heute früh Nachricht von ihr wie ich denke weiterzumachen,wegen der Erstausstattung.
Bisher haben wir alle Kosten geteilt,was kein Problem war ich habe sogar für die gemeinsame Wohnung Miete bezahlt in die sie alleine zieht.
Sie möchte die Vaterschaft nicht vor Geburt anerkennen und das Sorgerecht möchte sie auch danach klären.
Ich habe nur mitbekommen das sie das alleinige beantragen möchte und könnte dieses Miststück dafür kreuzigen.ich habe alles getan was man hätte tun können und sie hat mich ab dem ersten Monat ausgeschlossen und alles mit ihrer Mutter gemacht.
Hat jemand Erfahrungen wie man damit umgehen sollte?ich werde mich keinesfalls vor meiner Verantwortung drücken aber ich werde nicht zusehen wie sie über meine Zukunft und die meiner Tochter entscheidet als wäre ich nicht existent.
Freu mich über Anregungen.
Lg

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Hallo.

Was die Erstausstattung anbelangt, ist das gesetzlich ganz klar geregelt; Du hast Dich daran zu beteiligen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html
Des Weiteren wird in dem Gesetz auch geregelt, dass Du nicht nur für das Kind, sondern auch für die Mutter zum Unterhalt verpflichtet bist.

>>> Sie möchte die Vaterschaft nicht vor Geburt anerkennen und das Sorgerecht möchte sie auch danach klären. <<<

Das ist ihr gutes Recht ... und da die Kindsmutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss, hat es auch keinen Zweck, da jetzt ein Fass aufzumachen. Es kann sie im Moment niemand zwingen, Dich die Vaterschaft anzuerkennen. Genauso wie sie im Moment niemand zwingen kann, das Sorgerecht mit Dir zu teilen.

>>> Ich habe nur mitbekommen das sie das alleinige beantragen möchte und könnte dieses Miststück dafür kreuzigen. <<<

Da sie gar nicht das alleinige Sorgerecht extra beantragen muss, sondern es als ledige Mutter automatisch bekommst, solltest Du solche verbale Ausdrücke unterlassen. Vorzugsweise ihr gegenüber - nicht dass sie noch Munition gegen Dich hat, wenn Du dann das gemeinsame Sorgerecht beantragst. Wenn die Kommunikation einigermaßen gut zwischen euch ist, wirst Du es bekommen. Allerdings sollte dieses nicht dazu dienen, die Kindsmutter weiterhin unter Kontrolle zu haben und in irgendeiner Form an Dich zu binden, sondern es geht dabei einzig und allein ums Kindeswohl.

Außerdem hast Du natürlich ein Umgangsrecht - das hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

LG

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Abgesehen davon, dass ich die Ausdrucksweise auch schrecklich finde... Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist, kann er doch nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden, oder? Im Gesetz ist immer vom Vater die Rede. Und das meint auch den gesetzlich anerkannten Vater, soweit ich weiß... Gilt dann aber auch für den Umgang, auch da hätte er als nicht offizieller Vater keinen Rechtsanspruch.

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So ist es.

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Sieht mir nach einem langen, steinigen Weg aus #schwitz http://www.mamiweb.de/familie/verweigerte-zustimmung-zur-vaterschaftsanerkennung/1

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Sie hat dich ab dem 1. Monat ausgeschlossen?

Oo... Hat sie es evtl nur darauf angelegt?