Hallo zusammen,
ich bin Vater von 2 Kindern (8 und 6).
Seit 2013 bin ich von der Kindsmutter geschieden. Seit Juli 2014 leben die beiden nun per Gerichtsbeschluss bei mir und meiner Freundin. Die Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt und wir bekommen Unterhaltsvorschuss. Nun wissen wir leider schon, dass dieser wegfallen wird, sollten meine Freundin und ich heiraten.
Ist es denn umgekehrt auch der Fall, dass der neue Partner meiner ExFrau mit berechnet wird, sollten die beiden heiraten?
Vielen Dank vorab und LG
Unterhalt nach erneuter Heirat!?
Hallo,
warum zahlt sie keinen Unterhalt? Wenn sie verheiratet ist sinkt ihr Selbstbehalt. Aber mitberechnet wird weder Deine (zukünftige) Frau noch ihr (zukünftiger) Mann.
LG Andrea
Hallo,
na, weil die nicht arbeiten geht :/ bzw derzeit auf hat/hatte sie 2 Teilzeit Stellen, eine will sie nun wieder aufgeben da ihre große Tochter (14 und nicht von mir) "zu kurz" kommt!
Mein Anwalt hat mir gestern noch bestätigt, dass der Unterhaltsvorschuss bei Heirat mit meiner Freundin definitiv weg fällt, da ich dann nicht mehr als alleinerziehend gelte :( Und 400€ weniger is würde schon ein großes Loch in die Kasse reißen!
Das kommt darauf an was der Mann verdient, in Ausnahmefällen kann tatsächlich das Einkommen des Ehepartners massgebend für die Unterhaltshöhe werden.
Bsp. Der unterhaltspflichtige Elternteil verdient etwas unterhalb des Eigenbedarfs, der dessen Partner ist aber ein Gutverdiener, dann wird von seinem Gehalt errechnet, was er an seine Ehefrau an "Taschengeld" zu zahlen hätte, dass wird als Einkommen zu dem bereits bestehenden Einkommen dazugerechnet und ergibt die Bemessungsgrundlage.
Allerdings muss da der Ehepartner wirklich noch richtig gut verdienen UND hinzu kommt, deine Ex hat noch ein Kind dem sie unterhaltsverpflichtet ist.
Ich glaube unter dem Strich wird es wohl für euch so bleiben wie es ist.
Heiratet ihr fällt der UVG weg und ihr habt 400 Euro weniger in der Tasche!
Karna
Hallo, deine Ex muss arbeiten gehen. Verklag sie auf den Mindestunterhalt und wenn sie dann nicht zahlt, zeig sie an wegen Unterhaltspflichtverletzung. Du kannst das alles übers Jugendamt über eine kostenlose Beistandschaft machen. LG
So ist seine Antwort darauf:
"weil die nicht arbeiten geht :/ bzw derzeit auf hat/hatte sie 2 Teilzeit Stellen, eine will sie nun wieder aufgeben da ihre große Tochter (14 und nicht von mir) "zu kurz" kommt!"
Da sie arbeiten geht und offensichtlich nicht über den Selbstbehalt kommt und sich eben noch um ein weiteres Kind zu kümmern hat, wird ihm eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nichts bringen.Auch eine Klage wird hier nichts bringen.
Sie muss Vollzeit arbeiten und das andere Kind ist 14, das kannst du vergessen