Beteiligung an Kinderkrippenkosten

Hallo,

meine Ex hat das alleinige Sorgerecht und möchte unsere Kleine ab Herbst in einer privaten Kinderkrippe unterbringen, da in den kommunalen Krippen kein Platz frei ist.

Die Krippe kostet mit Essensgeld 750.--€/Monat.

Ich selbst verdiene 2400.--€ netto und zahle 270.-- € Kindesunterhalt und 400.-- Unterhalt für meine Ex (wir waren nicht verheiratet). Dazu muss ich auch noch Kosten für eine private Krankenversicherung in Höhe von 200.--€ zahlen. Desweiteren kommen noch monatliche Kosten wie bspw. Telefon, Grundsteuer, Fahrtkosten usw. sowie noch Altersvorsorge (die aber ja nicht berücksichtigt wird).

Meine Ex selbst erhält derzeit 1500 € Elterngeld, 450.-- € Mieteinnahmen, das komplette Kindergeld und meinen Unterhalt und hat somit mehr zum Leben als ich. Mietausgaben hat sie keine, da sie im Haus der Mutter wohnt. Später wird sie Teilzeit ~1200.--€ verdienen.

Nun möchte meine Ex, dass ich mich an den Krippenkosten beteilige. Bis zu welcher Höhe muss ich das denn?

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Hallo,

die Krippenkosten (nur die Betreuung, das Essensgeld muss sie alleine tragen) werden anteilig eures Einkommens zwischen euch aufgeteilt.

Dein Einkommen wird vorher um den Unterhalt und die Krankenversicherung bereinigt.

Da dein Selbstbehalt noch lange nicht erreicht ist, kommst du da nicht drum rum.

Anders sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus:

Gibt es da ein Urteil oder wieso bezahlst du den? Sie ist meiner Meinung nach nicht bedürftig. Ich kenne mich aber besser im Kindesunterhalt aus, muss ich ehrlich sagen.

Wieso wird da deine Altersvorsorge nicht berücksichtigt? Hast du die Verträge vor der Schwangerschaft abgeschlossen? Wer hat das ausgerechnet? Das stimmt so meiner Erfahrung nach nicht.

LG

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Danke für deine Antwort!

Ich war schon bei einem Anwalt für Familienrecht als es um die Unterhaltszahlungen ging. Der meinte, dass ich den Kindsunterhalt zahlen muss (is ja klar) und auch den hälftigen Anteil der Einkommensdifferenz (Unterschied vorheriges Einkommen und Elterngeld) meiner Ex. Einzig meine Werbungskosten (Fahrtweg), die private KV und der Unterhalt für mein Kind wären abzugsfähig. Altersvorsorge (egal wann abgeschlossen) kann nicht berücksichtigt werden.

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Hallo, der kennt sich wohl nicht besonders aus. Das ist der Trennungsunterhalt für Ehepaare und der Rest stimmt auch nicht. LG

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Hallo,
erstens hat Unterhalt mit dem Sorgerecht nichts zutun. Aber als zahlender und sich kümmernder Vater würde ich auf das Sorgerecht echt bestehen. Gerade bei solchen wichtigen Entscheidungen darf man nämlich mit Sorgerecht durchaus mitreden. An deiner Stelle würde ich das nochmal überdenken.

Nun zum finanziellen....
Kindesunterhalt sollte eigentlich etwas weniger sein - ist aber sehr geringfügig. Die PKV (Vollversicherung) ist auch noch Teil des Unterhalts.
Aktuell bist du noch deutlich über dem Selbstbehalt. Die Berechnung ist schon richtig so beim Betreuungsunterhalt.

Da bei deiner Ex ja jetzt das Elterngeld wegfällt, ist es ja nur sinnvoll, dass sie wieder arbeitet - sonst würde ja ihr Betreuungsunterhalt deutlich steigen. Aber du hast selbst geschrieben, sie wird weniger verdienen als im Elterngeldbezug. Also kann es durchaus zu einer Steigerung ihres Betreuungsunterhalts kommen, falls du nicht vorher schon durch Kindesunterhalt deinen Selbstbehalt erreichst (du gleichst ja immer aus).
Der Krippenplatz ist von beiden Elternteilen zu tragen. Und wenn du ihr Gehalt auch netto genannt hast, würde ich mal grob überschlagen, dass du 2/3 des Platzes zahlst und sie 1/3, wobei sie die vollen Kosten für Verpflegung & Hygiene zusätzlich trägt.

750€ ist übrigens preiswert. Bei uns Kosten die Krippenplätze nochmal 200€ mehr...ohne Essen.

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Hallo

Also private Altersvorsorge, KK und berufsbedingte Aufwendungen werden sehr wohl berücksichtigt beim Unterhalt.
Weiß nicht, warum dein Anwalt das nicht gemacht hat

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>>> KK und berufsbedingte Aufwendungen werden sehr wohl berücksichtigt beim Unterhalt. <<<

Hat der Anwalt gemacht.

>>> private Altersvorsorge <<<

Kommt drauf an (bei Angestellten). Worauf kannst Du selbst ergooglen.

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Ich kann dir bei der Berechnung leider nicht helfen, da haben andere hier mehr Ahnung.

was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, warum man die krippe überhuapt bezahlen sollte?

Die Mutter ist in Elternzeit, du zahlst ihr Betreuungsunterhalt weil sie wegen der Betreuung des Kindes zuhuase ist und so einen Verdienstausfall hat.

Warum soll dann das Kind für 750 Euro im Monat in eine Krippe?

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Hallo.

>>> Die Mutter ist in Elternzeit <<<

Im Herbst dann wohl nicht mehr - deswegen soll das Kind die Krippe.

LG

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Ah!

Dann stellt sich mir aber die Frage, warum man für einen Teilzeitkrippenplatz 750 Euro ausgeben muss?

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Ich würde von deiner Ex eine Kopie vom Betreuungsvertrag anfordern, wo die Kosten und Stunden aufgelistet sind und das mit deinem Anwalt besprechen.

Bei uns kostet eine private Krippe ca. 800€ für einen Vollzeitplatz, dabei wohnen wir im Speckgürtel von München!

Ich selber zahle für den Teilzeitplatz (25 Stunden) in einer privaten englischsprachigen Krippe ca. 350€ monatlich inkl. Essen. Deswegen wundere ich mich gerade über die Summe, da ja deine EX nur Teilzeit arbeiten will.

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Hallo.

>>> Bei uns kostet eine private Krippe ca. 800€ für einen Vollzeitplatz (...) Ich selber zahle für den Teilzeitplatz (25 Stunden) in einer privaten englischsprachigen Krippe ca. 350€ monatlich inkl. Essen. Deswegen wundere ich mich gerade über die Summe, da ja deine EX nur Teilzeit arbeiten will. <<<

Möglicherweise bietet diese Krippe nur Vollzeit-Plätze an ... und abgesehen davon ... auch wenn man nur 20 Stunden arbeitet, kommt es ja darauf an, wann genau diese 20 Stunden stattfinden und welche Betreuungsstunden man dann benötigt.

Bei uns gibt es z. B. noch immer 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Plätze ... an sich sind es 30 Betreuungsstunden ... einen normalen Teilzeit-Job am Vormittag kannst Du damit aber nicht machen und wenn wenn Du Wegezeiten über 30 Minuten hast schon gar nicht.

LG

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Ich hab nichts wirklich zum Thema beizutragen...nur Interessehalber:

Wenn man das mal alles zusammenrechnet hat Deine Ex momentan ein monatliches Nettoeinkommen von 2.804,-- Netto und wohnt mietfrei. Wie viel bleibt denn Dir übrig, wenn Du alle Fixkosten abziehst? 900,--?

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Hallo, es gibt doch einen staatlich festgeschriebenen Anspruch auf einen Krippenplatz/Tagesmutterplatz. Hat sie von der Stadt darüber schon einen Ablehnungsbescheid ?
Insoweit solltet ihr euch erkundigen, ob die Stadt dann nicht einen Zuschuss zur privaten Krippe gewährt, wenn sie euch keinen Platz zur Verfügung stellen kann (was ich persönlich nicht glaube - ich denke eher, dass Mama einen "besseren" Platz für ihre Maus haben will :-)) ...

Sie scheint ja auch vorher sehr gut verdient zu haben, wenn sie 1500 Euro Elterngeld bekommt (da sind die Ansprüche natürlich hoch).

VG
B

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Sie hat mehr geld zur Verfügung, hat aber auch ein Kind das mit ihr lebt welches Kosten verursacht.

Ich verstehe nur nicht warum das Kind in eine so teure Krippe muss wenn sie aktuell noch gar nicht arbeitet?! Oder hat sie das jetzt zeitnah vor?
Der Unterhalt den du zahlst ist sicher betreuungsunterhalt....wenn das Kind aber in einer Krippe betreut wird ( und bei über 700 Euro ist das sicher ein Ganztagsplatz) und sie arbeitet Damm hat sie meines Wissens nach keinen Anspruch mehr auf betreuungsunterhalt.

Die krippenkosten werden meines Wissens nach anteilig aufgeteilt. Wobei kondesunterhalt nicht als Einkommen der Mutter gilt glaube ich.

Vielleicht wäre ein weg zum Anwalt lohnenswert.

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Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten!!

Meine Ex beginnt im Herbst wieder mit Teilzeitarbeit, zumindest hat sie das vor. Einen Ablehnungsbescheid wegen eines städt. Krippenplatzes hat sie noch nicht, da sie diesen erst im Sommer erhalten wird, ihr Arbeitgeber sie aber schon jetzt darauf drängt, ob sie im September/Oktober anfangen wird oder nicht. Und deshalb ist es jetzt so dringend, dass sie den Krippenplatz hat. Ihr Arbeitgeber zahlt ihr auch noch was zum Krippenplatz dazu, so dass sich mein Beitrag auch noch etwas reduzieren wird.

Seitens Stadt sagte man ihr schon, dass sie wohl einen Krippenplatz bekommen könnte, da sie ja alleinerziehend ist, aber eine Garantie gibts nicht und es könnte sein, dass sie ans andere Ende der Stadt fahren muss, was sie nicht will. Wenns hart auf hart kommen würde, könnte sie ja auch sagen, sie arbeitet dann lieber nicht mehr.

Mir bleiben jetzt im Monat etwas mehr als 1100€ übrig. Und ich bin bloß froh, dass ich meine Wohnung abbezahlt habe, weil ich mir das sonst nicht mehr leisten könnte. Lt. meinem Anwalt hätte ich zwar das Darlehen geltend machen können, andererseits aber würde man mir das mietfreie Wohnen wiederum als Einkommen zurechnen, dass ich so oder so bis 1100€ alles zahlen müsste...
Der Krippenplatz kostet leider tatsächlich so viel. Ist halt eine private Einrichtung, die das verlangt.

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Mir würde beim Jugendamt mitgeteilt das der Kindesvater zur Beteiligung der Betreuungskosten nur im Alter von 3-6/7 eingezogen werden kann. Also sprich während der Kindergartenzeit. Begründen kann ich das an dieser Stelle leider nicht, weiß nur das der Gesetzgeber das so festgelegt hat und es deshalb schwer ist gerichtlich einzuklagen.