Elternzeit->Vatermonate müssen wann festgelegt werden?

Hallo,

wir versuchen uns durch durch den Elterngeld-Jungel zu kämpfen und haben folgende klassische Frage:
Als Mutter wurden zwei Jahre Elternzeit beantragt. 12 Monate sind vom Elterngeld abgedeckt.

Der Vater will nun auch Elternzeit nehmen,für den August wurden 1 Monat beim Arbeitgeber angemeldet. Es ist geplant noch einen mindestens einen weiteren Monat zu nehmen. Wann ist aber noch unklar. Muss das jetzt schon festgelegt werden?

Vielen Dank!

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Hallo,

die Elternzeit muss beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Wenn ihr den ersten Monat bereits im Eltterngeldantrag mit angegeben habt, brauchst du bei dem zweiten Monat nur nochmal eine Verdienstbescheinigung des AG, den Vordruck gibt es bei der Elterngeldstelle.

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Danke Prinzesschen,

der Arbeitgeber ist flexibel. Das heisst ich muss mich nicht beim Amt festlegen und mache zwei Elterngeldanträge? Jetzt erstmal einen Monat und später nochmal einen Monat?

VIelen Dank!

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Hallo,

jein. Wenn im Elterngeldantrag der Frau, der erste Vatermonat bereits eingetragen wurde, muss für den 2 Monat nicht nochmal ein Antrag gestellt werden, sondern lediglich die Verdienstbescheinigung vom AG ausgefüllt werden.

Wenn im Elterngeldantrag der Frau nichts eingetragen wurde, stellst du selbst einen Antrag für den 1 Monat und brauchst dann für den 2. Monat auch nut die Bescheinigung vom AG.

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Hallo,

wurde Euer Kind am Monatesersten geboren? Ansonsten ist "der August" als Angabe für einen Elternzeitmonat eher ungünstig. Du kannst zwar Elternzeit für "August" nehmen. EltermGELD aber nur für LEBENSMONATE beantragen (entschuldige die Großschrift - ich möchte nicht schreien, sondern verdeutlichen".

LG Andrea

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Ist das Kind schon da?

Wie beschrieben, Elterngeld gibt es nur für LEBENSmonate. BÖSE Falle.

Wenn das Kind am 14.8. geboren wird, braucht ihr also Elternzeit vom 14.8.-13.10. Sonst gibts Abzüge beim Elterngeld!

Dem AG könnt ihr aber 7 Wochen vorher den ET angeben und den genauen Zeitraum nachreichen, soweit ich informiert bin. Erkundige dich da nochmal beim AG.

LG