Unsere beiden Kinder betreuen wir im Wechselmodell. Aufgrund das die Mutter der Kinder zur Zeit noch kein eigenes Einkommen über 1080€ erwirtschaftet zahle ich vollen Kindesunterhalt und volles Kindergeld an sie. Nun stellt sich die Frage, es ist das Wechselmodell, heißt sie hat ja eigentlich auch reduzierte Kosten für die Kinder und ich muss aus dem verbliebenen Rest meines Einkommens die Kinder unterhalten und das ist sportlich.
Es kann doch nicht sein, dass ich Unterhalt in Höhe des Residenzmodells zahlen muss nur weil sie den Selbstbehalt nicht überschreitet. Sie könnte auch ein wesentlich höheres Einkommen erzielen wenn sie ihre ohnehin leerstehende Immobilie vermieten würde.
Gibt es nicht die Möglichkeit für mich Kosten für Schulsachen, Spielzeuge, Vereinsbeiträge usw. vom Unterhalt bzw. Kindergeld abzuziehen? Ich zahle doch doppelt, einmal wenn die Kinder bei mir sind und etwas z.B. für die Schule brauchen und dann bekommt sie nochmal die Summe über den Unterhalt. Eine gütliche Einigung ist z.Z. nicht möglich. Gibt es Erfahrungen?
Wechselmodell Kindesunterhalt und Kindergeld
Hallo
Was zahlst du denn?
Du hast Anrecht , pro Kind das häufige Kindergeld vom Unterhalt abzuziehen
Da gibt es die Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbeträgen für.
Bezüglich der leeren Immobilie würde ich das mal beim Ja nachfragen.
Wurde das nicht gerichtlich geregelt? Oder übers Jugendamt festgehalten?
Nein, es gibt keine gerichtliche Regelung und auch das JA ist nicht mit im Boot. Alles wurde von den Anwälten so berechnet und im Scheidungsfolgenvertrag festgehalten.
Es gibt anscheinend noch zu wenig Rechtssprechung zum Wechselmodell, so dass alles an des Resedenzmodell angelehnt wird. Ich zahle nach DT, halbe Kindergeld ist berücksichtigt. Aufgrund des Selbstbehalts von 1080€ muss sie halt nichts zahlen. Sie hat nun übermäßig viel Geld für die beiden Kinder zur Verfügung was sie definitiv nicht braucht und mir fehlt. Schwierig, die Anwälte sagen auch nicht viel dazu. Einen Rechtsstreit anzufangen ist nicht besonders aussichtsreich, wegen fehlender Musterverfahren.
" ...Aufgrund des Selbstbehalts von 1080€ muss sie halt nichts zahlen..."
Wird dir bei der Berechnung nicht auch der Selbstbehalt gelassen?
Ich denke du verdienst eindeutig mehr als sie und mit deiner Zahlung werdet ihr etwa ein ausgewogeneres Einkommen haben.
Was letztlich euren Kindern zugute kommt. So könnt ihr eure Kinder jeweils auf dem selben Level betreuen.
Ich würde meine Bemühungen eher dahin ausrichten , dass monatliche Ausgaben wie Sportverein, Musikschule, Taschengeld oä und große einmalige Dinge wie Klassenreisen, ärztliche Zuzahlungen ect jeweils hälftig getragen werden.
Vielleicht kauft ihr die Basics der Sommer und Winterkollektion gemeinsam und teilt euch die Kosten. Dann wechseln die Kinder eben mit Koffer von einem zum anderen.
Wenn es euch zufriedener macht......
Aus welchem Grund sagst du, dass ihr viel mehr Geld zur Verfügung steht?
Hast du jetzt nur noch den Selbstbehalt?
Wie gesagt ich würde meinen Fokus auf die Herstellung einer Kommunikationsbereitschaft setzen und den Fokus von dem was hat der Ex Partner weglenken auf das lenken was du alles hast.
Du klingst verbittert über die evt Ungerechtigkeit.
Die meisten Eltern im Residenzmodell bleibt beim Leben mit ihren Kindern nicht mal der Selbstbehalt zur eigenen Verfügung, während der Ex Partner viel Geld verdient, 3x im Jahr in den Urlaub fährt usw
oder in anderen Fällen weil der Ex Partner nichts zahlt , weil er unter der Grenze bleibt und sich weigert sich einen Job zu suchen oder ggf lieber schwarz arbeitet.
Gegen alles kannst du nichts tun mit einer reelen Erfolgchance.
Man kann nur zusehen sein Leben so gestalten, dass man es dennoch als schön und erfüllend erlebt .
Dein Ärger wird dich keinen Schritt weiterbringen.
Bei einem "Krieg" wird keiner gewinnen.
LG
Ich denke man kann sie nicht zwingen diese Immobilie zu vermieten.
Genauso wenig wie man jemanden zwingen kann einen besser bezahlten Job anzunehmen.
Eine Immobilie zu vermieten heißt nicht zwangsläufig sofortiges oder stetiges erhöhtes Einkommen.
Eine Immobilie die man besitzt verursacht auch Kosten, erst recht wenn man sie zudem bewohnt oder vermietet.
Wie sind denn die Ausgaben für die Kinder aufgeteilt?
Meine Ideen wären:
Vielleicht zahlt jeder hälftig Vereinsbeiträge und Schulsachen....
Kindergeld ist bei der Unterhaltsberechnung bereits hälfig abgerechnet.
LG
Karna
Wenn jemand unterhaltspflichtiger Elternteil ist, muss er dafür sorgen, auch Unterhalt zahlen kann. Zur Not auch einen Nebenjobs annehmen.
Aber da im vorliegenden Fall die Kinder im Wechselmodell betreut werden, gilt genau das doch FÜR BEIDE ELTERNTEILE.
Da der Vater aktuell mehr verdient, zahlt offenbar nur er, die Mutter nichts.
Beim Wechselmodell kann man bei annähernd gleichem Einkommen entweder ganz ohne Unterhaltszahlungen agieren oder aber das berechnen, was jeder Elternteil zahlen müsste nach seinem Einkommen und dann beide Summen gegeneinander aufrechnen, sprich es fließt nur noch die Differenz von dem der mehr verdient an den der weniger verdient.
So wie ich es verstanden habe, berechnet man dem Vater hier 100 % und der Mutter 0 %, bei Aufrechnung zahlt er demzufolge voll, obwohl die Kinder zu 50 % bei ihm sind.
Gerecht ist anders...
Leider scheinen die deutschen Gesetze und Gerichte da irgendwie Scheuklappen zu tragen...nur Väter haben einen erhöhte Erwerbsobliegenheit...Mütter nicht...
Ich kann dazu nur sagen was Jobcenter und Unterhalts vorschusskasse draus machen.
Kind lebt 50% bei Mutter und 50% beim Vater.
Soweit ich weiß zahlt Mutter kita.
Sie behält das komplette Kindergeld dafür zahlt er keine kita oder vereine.
Unterhalt gibt es nicht. Er verdient nix und die vorschusskasse zahlt nicht, da er durch die Betreuung ebenfalls Unterhalt zahlt. Also für Essen kleidnung usw wenn der kleine bei ihm ist.
Soweit ich weiß wurde der Mutter sogar der harte Satz anteilig gekürzt und ihm überwiesen da sie sich ja die Betreuung geteilt haben.
Dies war aber in Sachsen. Und wie es mit arbeitenden Eltern ist kann ich dir nicht sagen.
Hartz Satz nicht harte satz 😂
Hallo,
bin gerade erst auf den Post gestoßen - das meiste, was geschrieben wurde ist Unsinn und entspricht nicht der Rechtslage. In der von Dir geschilderten Situation (echtes Wechselmodell) steht ihr z.B. nur 1/4 des Kindergeldes zu. Was mir weiterhin aufgefallen ist, bei echtem Wechselmodell wäre sie gar nicht klageberechtigt in Sachen Unterhalt.
Dass die Sätze der DüTa bei echtem WM nicht anzuwenden bzw. angemessen zu erhöhen sind ist ein weiterer Punkt.
Red nochmal mit Deinem RA oder such Dir nen anderen, der sich mit der aktuellen Rechtslage besser auskennt.
LG
Es ist hier in der Gegend schwierig eine RA zu finden der sich in Sachen Wechselmodell auskennt. Die einzige Auskunft die ich erhalten habe ist, von den örtlichen Gerichten wird für den Mehraufwand des Wechselmodell 1 Stufe DT mehr angesetzt.
Ich sehe nur die Möglichkeit zwischen den Elternteilen eine faire Einigung zu versuchen, da die gesetzlichen Möglichkeiten einfach den Anforderungen nicht gerecht werden.
Meine Idee wäre erst mal ein Kinderbedarfskonto anzulegen auf dem der Kindesunterhalt und Kindergeld eingezahlt wird. Als Grundlage nehmen wir den Betrag aus der DT plus Kindergeld. Von diesem Konto werden erst mal die Fixkosten der Kinder beglichen, dann die 20% Mietanteil die in unserem Fall der Mutter zustehen sollten. Der Rest wird dann für den Lebensbedarf der Kinder aufgeteilt. Die Eltern sind eh aussen vor da diese ihren Bedarf selbst bestreiten müssen.