Kontaktrecht 2. Instanz

Hallo,
Im April 21 war die Gerichtsverhandlung zu Kontakt-und Sorgerecht. Mein Mann hat da alle Punkte wie gefordert zugesprochen bekommen. Die KM wollte sich allerdings nicht damit abfinden und ist in rekurs/revision (ich weiß den genauen Ausdruck nicht) gegangen. Jedenfalls hat es geheißen, daß werden nun 3 Richter beurteilen und dann wird es erledigt sein. Tja, nun steht aber leider ein erneuter Gerichtstermin an. Auch zu Terminen beim Jugendamt ist die nette Dame nicht erschienen, somit war auch keine außergerichtliche Einigung möglich. Mein Mann ist fertig weil das alles so lange dauert und er sein Kind schon lange nicht mehr sehen konnte, geschweige denn telefonisch erreichen. Die Situation ist für alle belastend.
Nun steht aber also der neue Gerichtstermin fest und wir gehen davon aus, dass zumindest irgendein Kontakt festgelegt werden muss (Jugendamt ist auf seiner seite und hat Gespräche mit der KM aufgegeben und gemeint, nur noch übers Gericht klären). So viel zur Vorgeschichte und nun zu meiner Frage: Wie lange kann denn das hier wieder dauern? Kann die KM wieder Einspruch einlegen? Dann würde es doch weiter zum. Ogh kommen, oder? Heißt das dann wieder fast ein Jahr auf die nächste Verhandlung warten? Oder zählt dann dieses Urteil vom Landgericht und sie muss sich daran halten bzw. Zumindest bist es bei der 3. Instanz ist, sich an das Urteil halten?
Es ist doch wirklich eine Frechheit dass solche Angelegenheiten so lange dauern. Die viele Arbeit hin oder her. Es ist eindeutig dass gegen meinen Mann nichts vorliegt und sie einfach aus Spaß das Verfahren in die Länge zieht. Wsl wird sie dann wieder zufällig zum Termin "krank", so kennen wir und das Jugendamt und das bezirksgericht die spielchen auch schon. Was können wir tun? Wir dachten wirklich dass dieser rekurs erledigt ist und nicht neu verhandelt wird. So wurde es uns eigentlich "versprochen"