Hallo zusammen,
ich bin mir bei der korrekten Angabe meiner Elternzeit etwas unsicher.
Ich werde im September diesen Jahres Vater und plane ab Geburt 1 Monat Elternzeit zu nehmen. Im Anschluss direkt Urlaub.
Nächstes Jahr plane ich in jedem Fall 2 Monate Elternzeit zur Eingewöhnung zu nehmen.
Ebenso noch einen Monat im Sommer.
Nun zu meiner Frage:
Bin ich meinem AG dazu verpflichtet letztere 2 Elternzeit Abschnitte schon mit der ersten Elternzeit anzumelden oder kann ich das auch erst im nächsten Jahr unter Einhaltung der Frist (7 Wochen) machen?
Denn ob ich auch im Sommer Elternzeit nehme ist noch nicht 100% sicher.
Ich würde sonst zunächst meinen Plan vollständig angeben, zurücknehmen ist ja immer einfacher bzw. für den AG weniger problematisch!?
Vielen Dank im Voraus.
Elternzeitangabe Arbeitgeber
7 Wochen vorher reichen völlig aus. Wir machen das auch so, weil mein Partner pünktlich zur Geburt einen AG-Wechsel hatte und entsprechend bis nach der Probezeit mit dem Antrag warten will. Waren bei einer Elterngeldberatung und dort wurde uns das so erklärt.
Bitte bedenke, dass du nur Anspruch auf 2 Elternzeitabschnitte hast. Alle weiteren gehen nur mit Zustimmung des AGs (die ersten beiden brauchst du ja nur mitzuteilen).
Insofern würde ich da schon mal im Vorfeld absprechen, ob auch 3 Abschnitte gehen und falls nicht, umplanen.
Hallo zusammen,
danke zunächst für eure Antworten!
Ich meine gelesen zu haben, dass für Geburten ab dem 1. Juli 2015 max. 3 Elternzeitabschnitte zulässig sind. Für Geburten davor, sind es 2.
Das was du ansprichst ist der Bindungszeitraum oder? Hierzu heißt es ja, das man dem AG die Elternzeit für die nächsten beiden Jahre anzeigen muss.
Oh sorry, hatte mich verlesen. Hab meine Aussage zwar extra noch gegoogelt, ob ich das richtig im Kopf hab und dann "zwei" gelesen. Gerade nochmal geguckt und es steht "drei". Mein Hirn, sorry. Du hast also Recht, 3 Abschnitte kannst du machen.
Hi,
Also ich musste meinem Arbeitgeber die Elternzeit der nächsten 2 Jahren auf einmal abgeben.
So wurde es uns auch bei der Beratungsstelle gesagt und geraten
Habe gerade nochmal nachgelesen und das heißt irgendwie Bindungszeitraum.
Hier ein Auszug:
Wie soll ich die Elternzeit als Vater aufteilen?
Die Aufteilung bzw. Verteilung der Elternzeit stellt viele Familien vor eine Herausforderung. Schließlich kann keiner in die Zukunft blicken.
Wichtig sind 3 Dinge:
Du darfst die 36 Monate maximal in 3 Abschnitte aufteilen
.
Ausnahme: dein Arbeitgeber genehmigt mehr Abschnitte. Solltest du einmal den Arbeitgeber wechseln, ist der andere nicht daran gebunden!
Du musst all deine Elternzeit-Abschnitte innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren auf einmal gegenüber deinem Arbeitgeber festlegen
.
Besonders wichtig, wenn du deine Elternzeitmonate aufsplitten möchtest. Angenommen du bleibst im 1. Lebensmonat zu Hause und noch einmal im 12. Lebensmonat. Dann gehören beide Zeiten in einen Elternzeitantrag (§16 Absatz 1 BEEG)! Die 2 Jahre laufen ab Beginn der ersten Elternzeit für das gleiche Kind.
Maximal 24 Monate deiner Elternzeit darfst du zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag deines Kindes nehmen.
Handelt es sich um den 3. Elternzeitabschnitt, kann der Arbeitgeber ihn ablehnen. Dies kann er jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
Okay, das bestätigt meine Vermutung bzw. Befürchtung dann doch.
Heißt ich muss alle Elternzeitabschnitte für 2023 und 2024 in einen Elternzeitantrag packen.