Vaterschaftstest allein sorgeberechtig

Hallo zusammen,
Ich bin mir nicht sicher ob meine Frage hier hin passt, ich versuche es trotzdem einmal.

Ich bin allein sorgeberechtigt einer 15 jährigen Tochter der Mutter wurde das Sorgerecht komplett entzogen, aus vielerlei Gründen.
Meine Frage wenn ich allein sorgeberechtigt bin muss ich für ein vaterschaftstest die Zustimmung der Mutter haben?

Bitte seit mir nicht böse wenn die Frage hier nicht rein gehört.
Liebe Grüße Der Vater?

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Besser spät als nie:

Schau einfach ins BGB, da gibt es eine Regelung dazu.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1598a Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

Bearbeitet von Schwabe
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Offenbar brauchst du keine Einwilligung der Mutter:

HEIMLICHE VATERSCHAFTSTESTS SIND VERBOTEN!
31 MAI 2023
RECHT UND GESETZ
Die Probenentnahme für einen Vaterschaftstest muss unter Aufsicht (identitätsgesichert), bei einem Zeugen stattfinden.

Dazu gibt es keinerlei Ausnahmen. Die Vorschrift gilt unabhängig vom Verwendungszweck des Vaterschaftstests. Es ist also nicht relevant, ob der Test rein privat sein soll. Sie stammt aus einer Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO)*. Die Probenentnahme muss bei einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Dazu zählen Ärzte, Anwälte, Behörden, Hebammen und Apotheken. Zeuge kann demnach keine verwandte oder bekannte Privatperson sein. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass genetische Daten nicht ohne das Wissen der betreffenden Person verarbeitet oder anderen bekannt werden dürfen. Bei minderjährigen Kindern sind dafür immer alle Sorgeberechtigten zuständig. Heimliche Vaterschaftstests sind also definitiv illegal. Die beauftragende Person würde mit einem heimlichen Test gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und eine Anzeige mit entsprechender Bestrafung riskieren.
Nach unserer Erfahrung wird das Ergebnis eines Vaterschaftstests sowieso meist offiziell eingesetzt. Gehen Sie also gleich den legalen Weg und nutzen Sie Ihr Recht auf die Klärung der Abstammung. So müssen Sie zwar das Einverständnis aller einholen, jedoch darf dies gesetzlich niemand verweigern.

ABER du darfst ihn nur unter zertifizierter Aufsicht machen.
Quelle: https://www.vaterschaftstest-resultan.de/recht-und-gesetz/heimliche-vaterschaftstests-sind-verboten-2#:~:text=Heimliche%20Vaterschaftstests%20sind%20also%20definitiv%20illegal.&text=Gehen%20Sie%20also%20gleich%20den,darf%20dies%20gesetzlich%20niemand%20verweigern.

Ich gebe einfach zu bedenken: Du bist offensichtlich aus gutem Grund allein sorgeberechtigt für deine Tochter. Hast du dir überlegt, was es mit ihr macht, wenn du die Vaterschaft anzweifelst? Sie hat ja offensichtlich nur dich ...
Alles Gute, Ks

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Hallo kaeseschnitte vielen Dank für deine Nachricht ich möchte es keinesfalls heimlich machen entschuldige wenn das falsch rüber kam mir geht es tatsächlich um meine Tochter ich würde ihr das nichtmal sagen im Falle eines negativ Tests ich würde einfach gern für mich Gewissheit haben wollen meine Frage ist nur muss ich die Mutter in dem Fall mit einbeziehen oder nicht aber ich glaube da muss ich wohl doch einen Anwalt fragen ich wünsche einen schönen abend und bedanke mich für deine Antwort liebe grüße

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Wie willst du denn den Test machen, ohne dass deine Tochter das mitkriegt? Du kannst ihr ja schlecht die Wange mit dem Wattestäbchen auskratzen, während sie schläft ... Und anlügen diesbezüglich darfst du sie auch nicht, das wäre ja wiederum illegal.
Warum zweifelst du dann der Vaterschaft? Bzw. was bringt es dir, wenn du weisst, ob sie biologisch von dir ist oder nicht? Habt ihr Erbkrankheiten in der Familie, die dieses Wissen nötig machen?
Wenn schon länger Zweifel bestehen, von denen das Mädchen auch weiss, dann würde ich noch ein paar Jahre warten und es allenfalls mit ihr zusammen beschliessen, ob ihr das testen wollt. Wenn nicht und wenn du das Mädchen liebst: Lass es, das macht die Situation für sie nur noch schwieriger.

Alles Gute, Ks

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Hallo "DerVater?"

Die Antwort auf Deine Frage dürfte kurz ausfallen: Alle Betroffenen müssen einwilligen. Die Mutter ist zwart raus. ABER - die Tochter ist 15 Jahre alt. Damit wird sie "in der Lage [sein], Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten..." (§ 17 III Gendiagnostikgesetz). Damit entfällt wohl die Möglichkeit als alleiniger Sorgeberechtigter in ihrem Namen einzuwilligen. Vielmehr ist die Tochter direkt zu aufzuklären und zu fragen.

Zum Schutze der Tochter und Eures Vertrauensverhältnisses wäre ein heimlicher Test zwar vermutlich "besser" aber es gilt die Entscheidungsfreiheit des Kindes zu wahren. Wie schon in einem anderen Beitrag beschrieben sind, heimliche Tests in Deutschland verboten und mit Bußgeld für Täter aber auch beteiligte Ärzte Labors etc bußgeldbewährt. Die Gesetzgeber in einigen Nachbarstaaten sahen das anders. Aber Achtung: Schon die Probenentnahme im Inland ist ein Verstoß, ebenso das Verwenden - also mal eben daheim in Deutschland die Zahn- und Haarbürste mit dem Zweck einzusacken ist bereits ordnungswidrig.

Neben alledem möchte ich nicht in Deiner Haut stecken und vielleicht eine innige Beziehung zu dem Mädchen aufgebaut haben, die so nun bedroht ist. Schwierige Entscheidung! Ich wünsche Dir Weitsicht und Warmherzigkeit bei allen anstehenden Entscheidungen.

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Dankeschön

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Hallo,

ob und mit welcher Zustimmung der Vaterschaftstest geht kann ich dir nicht beantworten,
das wurde hier ja auch schon beantwortet.

Ich verstehe nur den Sinn und Zweck eines Vaterschaftstestes zu diesem Zeitpunkt nicht.

Verheimlichen kannst du das nicht vor ihr und was soll dann dabei heraus kommen?

1. Du bist der biologische Vater.
Dann wird deine Tochter trotzdem das Gefühl haben du zweifelst sie an als deine Tochter.
Wird dem Verhältnis zu ihr sicher nicht zuträglich sein.

2. Du bist nicht der biologische Vater.
Dann vermute ich, dass das Verhältnis zu ihr erst recht einen Dämpfer erhalten wird.
Was willst du dann machen?
Sie zurück geben? An wen denn?
Wenn ich das richtig verstanden habe hat sie quasi keine Mutter mehr, du bist ihre
wichtigste Bezugsperson zu der das Vertrauen jetzt auch nicht noch erschüttert werden sollte.

Ich würde dir ganz klar in der jetzigen Situation von einem Vaterschaftstest abraten.

Ich würde einen Vaterschaftstest nach Geburt machen, wenn da schon berechtigte Zweifel bestehen.
Oder wenn man getrennt lebt, es berechtigte Zweifel gibt und man die Kinder nicht mehr sieht und
nur als Zahlmeister ausgenutzt wird.
Oder wenn Zweifel bestehen und auch die Kinder es von sich aus wissen wollen, ohne dass man
es Ihnen suggeriert.

Auch die grundsätzliche Frage, wann fühlt man sich als Vater?

Klar mag es nicht schön sein, wenn man ein Kind "untergeschoben" bekommt.

Aber ist man nur Vater wenn man dies auch im biologischen Sinne ist?

Sie ist 15 Jahre, ich gehe davon aus, dass du sie seit Geburt kennst, seitdem sieht sie dich als ihren Vater an.
Ihr habt (hoffentlich) viel schönes miteinander erlebt, du hast sie aufwachsen sehen,
erlebt wie sie in den Kindergarten geht, eingeschult wird, Geburtstage mit ihr gefeiert.
Das sind doch alles Vaterfreuden, die ein eventueller biologischer Vater dann gar nicht hatte.

Wenn der Mutter das Sorgerecht komplett entzogen wurde, dann muss da schon sehr viel vorgefallen sein,
und es war sicher nicht einfach für deine Tochter, ich spreche da leider aus Erfahrung und
weis wie schwer es als Vater ist, es zu erreichen, das die Kinder beim Vater leben und nicht bei der Mutter.
Meine Kinder wohnen leider nicht bei mir, obwohl die Mutter gem. gerichtspsychologischen Gutachten
Kindeswohlgefährdung begannen hat und weiterhin begeht.
Wer weis was ein Gutachten vor Gericht kostet, weis wieviel ich da an Geld und vor allem an
nervlichen Belastungen investiert habe um die Kinder da raus zu holen.
Kinder bleiben leider häufig weiterhin bei der Mutter, sie bekommt dann einige gerichtliche Auflagen,
deren Einhaltung das Gericht leider nicht kontrolliert und die schnell wieder beendet werden.

Von daher sei froh, dass du deine ganze Kraft in eine gute Beziehung zu deiner Tochter stecken kannst,
ohne dass du dich mit einer Kindesmutter herum ärgern musst.

Nach 15 Jahren wäre mir die biologische Vaterschaft glaube ich völlig egal, aber das ist nur
meine persönliche Meinung, ohne dass ich deine genaue Situation kenne.

Ich wünsche dir und deiner Tochter alles Gute für die Zukunft und hoffe dass da nichts
dazu kommt, was eure Beziehung belasten könnte.
Ich denke sie braucht dich ohne Mutter umso dringender und sollte immer wissen das du für sie da bist.

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"Ich verstehe nur den Sinn und Zweck eines Vaterschaftstestes zu diesem Zeitpunkt nicht."


Man kann eine Vaterschaft nur binnen einer bestimmten Frist anfechten, nachdem man berechtigte Zweifel an der eigenen Vaterschaft erlangt hat. Ich glaube zwei Jahre. Also wenn hier TE zwar im Leben des Mädchens als sozialer Vater bleiben möchte aber - völlig zu Recht! - der leibliche Vater finanziell mit ins Boot geholt werden soll, muss er jetzt handeln. Erfährt das die Tochter, erschüttert es das Vertrauen des Mädchens, vor allen auch völlig unnötig, wenn sie die leibliche Tochter ist. Wenn nicht, könnte dann ja ein weiterer offizieller Test angegangen werden, um dann über die Mutter die Identität des leiblichen Vaters zu erfahren. Mit solchen Gedanken des Schutzes der Beziehung und deren Vertrauensgrundlage haben wohl Österreich, Niederlande und andere Staaten auch die gegenüber der Mutter heimliche Testungen erlaubt. Wobei ich nicht sicher bin, ob das dann auch gegenüber den Kindern in entsprechendem alter gilt.

Leider ist die Mutter eine sehr untaugliche Person und richtet anhaltendes Chaos in den Leben ihres Umfelds an. Und offenbar kamen TE bei einer gedanklichen Rückblende dann einmal Gedanken über sonderbares Verhalten aus der Zeit vor der Schwangerschaft.

TE hat also auf deutlich mehr Ebenen zu überlegen, das Wohl und Wehe für die Tochter und sich abzuwägen, zu planen etc.