Unterhalt ohne Vaterschaftsanerkennung steuerlich geltend machen?

Achtung: es geht um Steuern und sonstiges langweiliges Zeug!
Meine Partnerin und ich sind getrennt, und ich habe unser Kind formell nicht anerkannt, es hat also auf dem Papier keinen Vater. In sonstiger Hinsicht ist es mein Sohn, und wir behandeln es so. Entsprechend zahle ich auch Unterhalt.

Jetzt meine Frage. Formell gesehen ist es doch eine freiwillige Unterhaltszahlung. Kann ich sie irgendwie steuerlich geltend machen?

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Kannst du nicht.

Geht mich nichts an, aber Geht mir nicht in den Kopf warum du sein Vater bist, aber nicht die Vaterschaft anerkennst

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Da kassiert wohl jemand Unterhaltsvorschuss und jemand anderes muss ihn nicht zurück zahlen und will gleichzeitig noch Steuern sparen…

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Wenn der Vater bekannt ist und man unterhaltsvorschuss bekommt und es als unbekannt angegeben hat ist doof für die Mutter vom Kind

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Nö. Steuerlich geltend machen kannst Du nur in Unterhaltszahlungen, zu denen Du in irgendeiner Art und Weise verpflichtet wärst oder das Finanzamt anerkennt, dass es sich um eine 'sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft' handelt. Ohne Vaterschaftsanerkennung bist Du mit Deinem Kind rechtlich nicht verwandt und damit sind die Unterhaltszahlungen eine rein private Ausgabe. Und die kannst Du ebenso wenig absetzen wie den Urlaub.

Aber selbst wenn Du das Kind anerkennen würdest, könntest Du die Unterhaltszahlungen erst absetzen, wenn kein Kindergeld (mehr) fliesst. Denn das Kindergeld soll das Existenzminimum der eigenen Kinder absichern (ja, man kann drüber streiten, ob es das tut ). Auf's Existenzminimum dürfen keine Steuern erhoben werden, wenn das also durch's Kindergeld nicht gesichert ist, darfst Du den Unterhalt geltend machen.

Grüsse
BiDi

Bearbeitet von bi_di
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Danke! Ja, der zweite Teil war mir klar. Der erste Teil heißt, dass freiwillige Unterhaltszahlung quasi privates Vergnügen sind?! Merkwürdig irgendwie. Spenden an einen Verein sind absetzbar, Unterhaltszahlungen aber nicht... aber gut, Logik und deutsches Steuerrecht sind nicht gerade beste Freunde.

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Das gilt nur, wenn der Verein gemeinnützig ist, er also das gespendete Geld wieder der Allgemeinheit zukommen lässt. Damit kommt eine Spende auch der Allgemeinheit zugute und ist damit mehr als eine private Ausgabe.

Grüsse
BiDi

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Wieso lässt du dich nicht eintragen ? Du riskierst dein Kind zu verlieren weil du null rechte hast !

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Hat sich so ergeben. Ich schätze das Risiko als sehr sehr gering ein.

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Und wenn der Mutter was passiert? Darfst erstmal um das Sorgerecht kämpfen und das könnte dauern. Es macht doch gar keinen Sinn, dass du nicht eingetragen bist?

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Wo sind denn die 2 anderen Kinder vom letzten Jahr?

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Um eines dieser Kinder handelt es sich. Bin gerührt von deiner Aufmerksamkeit

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Warum erkennst du es nicht einfach an?

Die einzige Erklärung wäre, dass hier irgendeiner von euch Geld sparen oder haben möchte, was euch nicht zusteht.

Sowas unsinniges.

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Er hat 2 Kinder.

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Das ändert ja erst mal nichts daran, dass er das kleine nicht anerkennen möchte…

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