Hat jemande Erfahrungen damit, ob Kitagebühren komplett als Einkunft bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist?
Ich habe da bisher diverse Aussagen zu erhalten und vielleicht haben einige sich schon mal damit zu tun gehabt.
Die Kitagebühren für zwei Kindern werden vom AG (steuerfrei) bezahlt. Wird aber netto bei der Berechnung komplett berücksichtigt, obwohl das quasi nur ein "Durchlaufposten" ist.
Die Gebühren müssen komplett von mir getragen werden, da mein Expartnerin "nicht leistungsfähig" ist.
Ich bin finanziell aber somit auch jeden Monat komplett am Limit.
Aktuell herrscht eine Situation, weshalb wir nicht bei exakt 50/50 sind. Das wird sich hoffentlich bald wieder ändern.
Unterhalt: Kitagebühren vom AG gezahlt - Als Einkunft gewertet?
Das klingt nach einer spannenden Rechtsfrage, die eher ein Fachanwalt beantworten kann.
Verstädnisfrage:
> Die Kitagebühren für zwei Kindern werden vom AG (steuerfrei) bezahlt. Wird aber netto bei der Berechnung komplett berücksichtigt, obwohl das quasi nur ein "Durchlaufposten" ist.
Also sagen wir du bekommst 3000 Gehalt und 500 ist die Nutzung des Werkskindergartens bzw. der Zuschuss wert. Jetzt wird der Unterhalt nach Tabelle auf 3500 berechnet?
Auf die Schnelle habe ich lediglich Entscheidungen gefunden, die besagen, dass eine externe Kinderbetreuung (Krippe, Tagesmutter, Kita) zur Ermöglichung einer Berufstätigkeit Kosten der betreuuenden Person sind - hier der Mutter. Konsequenterweise wäre daher entweder der Betrag von 500 gar nicht als Einkommen zu Grunde zu legen oder aber schon als "Zahlung" von Unterhalt auf der Ergebnisseite irgendwie zu verbuchen. Hier allerdings mit dem Risiko dass die Mutter sagt, sie könne ja daheim betreuuen und wolle die Kita gar nicht.
Versuche noch einmal in den Berechnungen nachzuvollziehen, ob du doppelt zahlst. Also dass der Unterhalt auf den Vollen Betrag aus der Tabelle entnommen wird und zugleich keine Berücksichtigung erfolgt, dass du die Tagesbetreuung ja durch deine Arbeit und die dadurch mögliche Sonderleistung des Arbeitgebers ebenfalls finanziert hast. Wenn dem so ist, lass das durch eine Fachanwalts-Kanzlei nachprüfen. Das Mindeste sollte sein, dass die direkt vom Arbeitgeber den gemeinsamen Kinder zufließenden Leistungen nicht noch einmal als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts herangezogen werden. Es geht ja nicht um vermögensbildende Leistungen, Ruhegehaltszulagen etc, die dir zugute kommen, sondern um etwas, das direkt an die Kinder geht.
Soweit meine in Sachen Familienrecht nur laienhafte Meinung.
Hallo Cornelius,
erstmal vielen Dank für deine lange und ausführliche Antwort. Ich habe ähnliche Informationen gefunden und suche nochmal "Bestätigung", ob ich da einen Anwalt nochmal alles genau prüfen lasse.
Der Mitarbeiter vom JA ist insgesamt ziemlich hilfsbereit und hat auch viele Tipps gegeben, was Unterhalt schmälert, aber genau an der Stelle habe ich noch gewisse Zweifel, da er meint, dass da nichts abziehbar ist.
Genau, der Unterhalt wird auf 3500 berechnet.
Ich schaue nochmal, ob ich das dann rechtlich überprüfen lasse.
Vielen Dank also für deine "laienhafte" ;) Meinung :)
Geh mal in das Forum Vatersein.de da sind durchaus Leute mit rechtlichem Hintergrundwissen unterwegs.
Vielen Dank für den Tipp! Werde ich machen!
Moin,
Wenn es ein Ergebnis gibt, wäre ein kurzes Update cool.
Wie gesagt, spannende Rechtsfrage.
Ich habe leider tatsächlich kein Update, da nur eine Person im JA die Unterhaltsberechnung vornimmt und die total überlastet ist.
Muss den Post aber auch nochmal unbedingt im anderen Forum posten.
Die Situation ist aktuell insgesamt etwas anstrengend und erfordert viele Termine
Also nach einer Einschätzung einer RA war ihre Meinung, dass es nicht anrechenbar ist, da es ein Durchlaufposten darstellt.