Umgang mit Rechtsmitteln durchsetzen

Hallo Community,
Hat hier jemand Ahnung wie Umgang mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden kann?
Ich habe ein Kind mit einer Ehemaligen. Wir waren damals beide erst 20 und in keiner festen Beziehung, es war ein Unfall. Sie wollte das Kind unbedingt bekommen. Ich nicht. Die Trennung erfolgte somit am Anfang der Schwangerschaft. Ich kenne diese meine Tochter nicht und habe auch kein Interesse an ihr. Ich bezahle den Unterhalt regelmässig und von Anfang an. Diese Tochter ist jetzt 11 Jahre alt.
Seit fünf Jahren bin ich mit meiner Frau verheiratet, wir haben eine Tochter, sie ist 27 Monate alt. Im Mai erwarten wir unser zweites Kind.
Vor einer Woche bekam ich Post vom Anwalt: Meine uneheliche Tochter wünsche sich Kontakt.
Ich möchte das auf keinen Fall. Meine Frau weiß von ihr. Es war aber immer klar, daß es keinen Kontakt gibt. Unterhalt und Erbanspruch. Keinen Umgang.
Ich war darüber immer klar und deutlich. Es verärgert mich, jetzt solche Briefe zu bekommen. Die Kindsmutter weiß genau, daß ich genau das nicht will.
Im Schreiben Ihres Anwaltes steht, daß er und seine Mandantin sich vorbehalten, den Umgang "mit Rechtsmitteln" durchzusetzen. Weiß hier jemand, wie das aussehen soll?
Ich finde online widersprüchliche Aussagen dazu.
Muss ich mir nun auch einen Anwalt nehmen? Reicht eine schriftliche Stellungnahme von mir, daß ich keinen Kontakt will? Wie kann ich das am besten und schnellsten klären?
Ich will vor allem meine Familie schützen. Eine Schwangerschaft ist eine sensible Phase. Wir haben bald zwei kleine Kinder.
Danke im Voraus!

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Hör dir doch erstmal an was genau, wer eigentlich von dir möchte.
Sehr sicher hat deine Tochter den Wunsch geäußert Kontakt zu haben...also nicht die Kindsmutter, sondern das Kind. Weil es Fragen hat, oder neugierig ist.

Weiter unten schreibst du, dass du bereit wärest für einen Briefkontakt oder gar ein Treffen. Wer sagt, dass es mehr werden soll? Das Mädchen kennt dich ja ebenso wenig wie du sie. Sie hat auch keine Tochter-Vater Gefühle für dich. Aber du bist wichtiger Baustein ihrer Identität und es ist so, dass meist der Wunsch kommt mal zu gucken und zu hören wer der andere ist.

Vielleicht findet sie dich nach einem Treffen so unangenehm, dass sie nicht mal Briefkontakt will.
Die Idee, dass das Kind dich jetzt plötzlich als Vater will und sie regel. Umgang will und das WE bei dir verbringen will finde ich im ersten Schritt sehr weit hergeholt. So läuft das nicht.

Also antworte...frage nach was sich vorgestellt wird...sag was du dir vorstellen kannst und was nicht und klärt auf der Erwachsenenebene wie man damit das beste Szenario für das Kind und seine Bedürfnisse herstellen kann.

Ich habe so Situationen schon ab und an mitbekommen...es blieb eigentlich immer bei 1-2 Treffen. Die Kinder haben ihre Vorstellung vom Vater mit der Realität abgeglichen und festgestellt, dass der Vater nicht der Vater ist, den sie sich in ihren Träumen ausgemalt haben. Dann haben sie gespürt, dass ihnen der Kontakt wenig bringt, weil da emotional keine Verbindung ist und das Thema war abgehakt.
Andersrum habe ich Kinder erlebt, denen dieser "abgleich der Realität" verwehrt blieb...diese Kinder leben mit einem Gefühl des Abgelehnt werdens, mit einem Gefühl das Großartigste überhaupt verwehrt zu bekommen, was die Psyche echt negativ beeinflusst....ich würde daher wirklich Kontakt zu lassen (in deinem Maß...z.B. ein Telefonat und dann evtl. ein Treffen)

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Guten Abend erneut,
Wo kann ich mir anhören, wer was will?
Ich zitiere aus dem Brief: Da die Minderjährige sich Umgang wünscht, werden Sie hiermit aufgefordert, Ihre Umgangspflicht wahrzunehmen.

Warum hat die Kindsmutter nicht vorgesorgt und so erklärt, daß dieses Schreiben gar nicht erst zu Stande kommen konnte?
Ich habe von Anfang an gesagt, nicht involviert sein zu wollen, wenn sie das Kind bekommt. Habe mich immer fair verhalten.

Vielleicht war es missverständlich ausgedrückt. Ich bin bereit, auf Fragen Antworten zu geben. Mit einem einmaligen Brief oder Treffen oder Telefonat. Einmalig. Briefkontakt als Regelmäßigkeit nicht.
Das würde wieder regelmäßig Kontakt bedeuten und das will ich nicht.
Ich denke doch auch, daß die Tochter spüren wird, daß es keine emotionale Verbindung gibt.
Warum muss das jetzt stattfinden?
Warum über einen Anwalt?
Warum über die Kindsmutter?
Einer erwachsenen Tochter könnte ich alles erklären. Einer Elfjährigen nicht. Ihr kann ich nicht alles sagen und erklären vollumfänglich.

Das bringt mich in die Situation, der Böse sein zu müssen.
Der bin ich dann auch, es geht mir nicht darum, gut da zu stehen. Solange das Kind glücklich sein kann, bin ich gerne Buh-Mann. Für mich ist meine Familie wichtig jetzt.
Aber es verärgert mich sehr, daß die Kindsmutter nicht auf die Reihe gebracht hat, es so zu erklären, daß die Tochter nicht mit elf Jahren plötzlich mich in ihrem Leben will.

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Ich verstehe voll, dass die Art und Weise sich für dich nicht passend anfühlt.
Die Mutter hätte Kontakt zu dir aufnehmen sollen und mit dir sprechen sollen.
Ich hatte im Erstpost gelesen, dass das Kind Kontakt will...jetzt sagst du Umgang. Umgang klingt schon eher nach persönlichem Treffen und nicht nach "Kind aht geäußert es will den Vater mal sehen und gucken wer das ist und Fragen stellen"....
Aber wie dem auch sei. Ruf die Mutter an und frage nach wer genau was will und geht in den Austausch.
Es ist wirklich oft so, dass Kinder mit einer Erwartung "ich will einen Papa haben, ihn immer sehen, er wird toll sein" in den Prozess starten, aber eben nach 1-2 Treffen merken, dass es nicht so ist wie gedacht...die REalität ist anders und dann schwindet der Wunsch weiter KOntakt zu haben mit diesem fremden Mann

Bearbeitet von ERE-Katha333
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Hey DerSven,

Also ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man dich unter Drohung von Zwangsmitteln zum Umgang verpflichten kann. Du hast das Kind ja von Anfang an nicht gewollt und willst bis heute keinen Kontakt.
Dann würde wohl eher die Klausel greifen, dass komplett abgelehnter Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht. Ich schätze mal nicht, dass du dafür einen Anwalt brauchst. Ich würde erstmal persönlich antworten, dass für dich Umgang ausgeschlossen ist, weil du keine Gefühle hast für die Tochter. Kann mir nicht vorstellen, dass deine Ex bzw ihr Anwalt das vor Gericht tragen, die Erfolgsaussichten für eine Umgangsklage wären sehr gering in deinem Fall. Und nur ein Richter kann den Umgang festsetzen und Verstösse mit einem Zwangsmittel wie Bussgeld etc belegen, der Anwalt kann das nicht!

Ich persönlich verstehe dich.
Du wolltest nicht Vater werden mit ihr und damals, sie wollte das Kind, ich finde beides total legitim. Du zahlst Unterhalt und damit sollte es gut sein. Sie ist da in der Pflicht, meine Meinung, es ihrer Tochter zu erklären, wie es damals war, sodass keine Anwälte nötig sind.


Es könnte aus Erfahrung hier aber schwierig werden, also in diesem Forum. Ich würde dir raten, das lieber woanders zu besprechen.

Alles Liebe für dich und deine Family ❤️

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Hallo und erst einmal Danke für deine Antwort. Ich kenne mich in Foren nicht gut aus. Das hier war das erste, was ich gefunden habe und hier ist es doch aber Kategorie für Väter. Warum meinst du, daß es hier kein guter Platz ist für meine Frage?

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Also im Unterforum für Väter weiß ich es nicht genau, dein Beitrag kam bei mir random hochgeploppt 😇
Allgemein habe ich persönlich den Eindruck, dass es hier nicht gutgeheissen wird, wenn ein Mann "nur" die finanzielle Verantwortung übernimmt für ein ungeplantes Kind.

Wenn es nicht so ist, umso besser 👍

Alles Liebe nochmal 🙂

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Ich würde schon aus Gründen der "Waffengleichheit" zum Anwalt raten. Nach derzeitiger wohl herrschender Meinung ist Umgang nur gegen den Willen des Kindes mit Zwangsmitteln durchsetzbar, nicht gegen den Willen des Vaters.

Aber das heißt nicht, dass es kein gerichtliches Verfahren gibt und es gibt auch keine Sicherheit, dass sich die herrschende Meinung nicht ändert.

So ganz hinter sich lassen, kann man seine Vergangenheit nicht.

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Ja, man kann denUngang mit Rechtsmitteln erzwingen und Dich nach einer Entscheidung des Familiengerichts mit Zwangsgeld bzw. Zwanghaft zum Umgang zwingen.

Ob das dem Kindgut tut, bezweifel ich zwar. Aber es ist möglich.

Ich würde da an Deiner Stelle diesen Weg nicht gehen. Dieses Verfahren ist sehr teuer (kann deutlich über 10.000 Euro kosten) und dauert oft jahrelang.

Auch wenn Du das Kind nicht wolltest - das Kind hat ein Recht darauf zu erfahren, wer sein Vater ist.

Und vor allem kann das Kind nichts für die Entscheidung seiner Mutter, es zu bekommen.

Ich kann Dir nur dringend raten, Deine Position zu überdenken und das Kind kennen zu lernen. Das übrigens auch aus einem ganz anderen Grund noch. Deine eigenen Kinder werden Dir später viele Fragen stellen, warum sie ihre Halbschwester nicht kennen. Und das wird Dir als Vater (so zumindest meine Erfahrung aus dem beruflichen Bereich) gewaltig auf die Füße fallen.

Daher würde ich an Deiner Stelle meine Position ändern.

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Guten Abend,
Das heißt, ein Verfahren würde eröffnet, selbst wenn die Aussichten auf Erfolg gering sind?
Große Lust, Geld für einen Anwalt auszugeben, habe ich nicht. Wir sind mitten im Hausbau.
Warum meinst du, daß mir das auf die Füße fallen könnte? Meine Vergangenheit ist meine Vergangenheit. Diese Tochter sehe ich nicht als mein Kind an. Das ist mir umso bewusster, seit ich Vater bin und wieder werde. Es ist etwas völlig anderes emotional für mich. Die ältere Tochter weiß, daß ich ihr Erzeuger bin. Ich hätte keine Probleme, ihr Fragen zu beantworten. Als Brief oder auch bei einem einmaligen Treffen. Es wäre mir lieber, sie wäre dann älter. Einer Elfjährigen kann man vieles noch nicht austeichend erklären. Trotzdem würde ich es versuchen. Regelmäßigen Umgang schließe ich kategorisch aus. Ich habe jetzt eine Familie. Die gilt es für mich zu schützen. Meine Kinder können auch nichts dafür, daß ich unwillentlich schon einmal ein Kind gezeugt habe.
Sind meine Frau und meine Kinder vor dem Recht egal? Umgang würde unsere Familie belasten. Meine Kinder müssen schon finanziell zurückstecken wegen dieser älteren Tochter.
Aber wäre es nicht die Aufgabe der Kindsmutter, ihrer Tochter zu erklären, daß oder warum es keinen Kontakt gibt?
Ich habe sie nicht nach der Geburt irgendwann mit Kind sitzen lassen sondern mich umgehend getrennt. Habe immer ehrlich mit offenen Karten gespielt. Nie etwas in Aussicht gestellt. Bezahle immer pünktlich vollen Unterhalt, sie wusste, worauf sie sich einließ. Sie war am Anfang der Schwangerschaft und hätte alle Möglichkeiten gehabt.
Und nun, wo ich Familie gegründet habe und ein Haus baue, mehr als 11 Jahre später, fährt sie mir an den Karren. Und das ist juristisch in Ordnung so?
Und ich soll nun auch noch die Paparolle übernehmen? Ich kenne diese Tochter nicht einmal. Sie und mich verbindet emotional nichts.

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Wenn du zum.Umgang gezwungen werden solltest, gibt es Mittel und Wege, das dein Kind dann keimen Umgang mehr möchte.

Denke ans Erbe! Sie ist am Haus erbberechtigt, wenn es dir mit gehört.
Unbedingt Unterhalt neu berechnen lassen, wenn dein 2 Kind da ist!

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Rein theoretisch besteht ein Umgangsrecht, sowohl deinerseits als auch des Kindes.
Ein Richter sollte immer im Wohle des Kindes entscheiden (meine Erfahrung sagt etwas anderes, leider).
In deinem Fall wäre ein Umgang wahrscheinlich nicht im Wohle des Kindes.

Das moralische musst du mit dir selbst ausmachen. Auch deine Kinder werden mal älter und werden erfahren, dass sie eine große Schwester haben, mit der ihr Papa nichts zu tun haben wollte.

Rein rechtlich kann dir niemand etwas, aber einen Anwalt würde ich mir trotzdem nehmen.

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Guten Abend,
Warum sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Kann ich dich das fragen?
Im Kontext, daß man mir rechtlich nichts kann?
Der Umgang wäre nicht im Interesse der Tochter.
Ich möchte keinen Umgang mit ihr. Das würde meine Familie belasten. Und die ältere Tochter auch. Ich habe keinerlei emotionale Bindung. Sie würde das spüren.
Ist es nicht Aufgabe der Kindsmutter, dies zu erklären? Ich war da von Anfang an klar und habe meine Meinung nie geändert. Ich spreche nicht schlecht. Über niemanden. Zahle brav und pünktlich und voll Unterhalt. Ich habe nie jemandem Streß gemacht. Ein Brief an mich mit der Bitte, die Tochter einmalig zu treffen, falls sie Fragen hätte, dem hätte ich zugestimmt. Aber doch kein regelmäßiger Umgang. Wem soll der etwas nutzen?
Meine Kinder werden natürlich von der älteren Tochter erfahren. Warum meinst du, daß das ein Problem sein wird?
Ich trage meine Verantwortung für ein Kind, welches ich nicht wollte. Gehe zivilisiert mit der Situation um, keine bösen Worte, Unterhalt, kein Streß für niemanden. Den Schalter für "ab jetzt bin ich glücklich und liebe das Kind" besitze ich nicht.
Verletzen will ich weder die Tochter noch die Mutter noch meine Frau und unsere gemeinsame Familie.

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Einfach nur weil die Gegenseite auch einen RA hat, evtl. auch nur zur Beratung.
Richter sind nicht immer fair, falls es soweit kommt würde ich einen Anwalt mitnehmen.

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Hallo,

du solltest dir hier besser direkt einen Anwalt suchen, weil die Geschichte doch heikel werden kann.

Ich persönlich ziehe ein bisschen in Zweifel, dass ein Kind von 11 Jahren ganz plötzlich Interesse am Umgang mit einem fremden Mann hat, das muss ein Vorsitzender Richter aber nicht so sehen.
ABER Theorien und Rechtsprechung gehen zu dem Thema auseindner, die einen sagen wohl die Rechte des Kindes aus § 1684 I ist vollstreckbar, andere sagen das stünde dem Kindeswohl entgegen.

Es gibt in der Rechtsprechung einen mir bekannten Fall, der deinem in gewisser Weise ähnelt.
In diesem hat ein Vater vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung es zust. OLG geklagt, das das Umgangrecht für Vollstreckbar hielt. Er sah darin seine Freiheitsrechte aus Art 2 I GG verletzt. Das BVerfG sah es genauso und gab die Sache zurück ans OLG.

Es kommt, wenn ich mich korrekt erinnere wohl wirklich darauf an, was das uneheliche Kind höchst selbst vorzutragen hat.

Da wir in DE kein Richterrecht haben, empfehle ich wirklich dringlichst den Gang zum Anwalt.
Wenn das zust. Amtsgericht etwas entscheidet was dir nicht gefällt und du in Berufung gehen möchtest musst du dir spätestend dann verpfichtend einen Anwalt nehmen.
(Dass es aber 10.000 Euro kosten soll wie hier jemand geschrieben hat ist Quatsch!)

Edit:
Vielleicht könnt ihr über die Antwälte außergerichtlich Treffen vererinbaren und es läuft wie im Beitrag über mir beschrieben:
"..es blieb eigentlich immer bei 1-2 Treffen. Die Kinder haben ihre Vorstellung vom Vater mit der Realität abgeglichen und festgestellt, dass der Vater nicht der Vater ist, den sie sich in ihren Träumen ausgemalt haben. Dann haben sie gespürt, dass ihnen der Kontakt wenig bringt, weil da emotional keine Verbindung ist und das Thema war abgehakt." Das bildet doch sehr die Realität ab.
Ich lüge wenn ich sage, dass mir das Mädchen nicht auch Leid tut und sicher nicht ganz ohne ein psychisches blaues Auge davon kommt, aber ich ebenso kein Freund von der Idee dich vor Gericht dazu verdonnern zu wollen Umgang mit einem Kind zu haben, für das du bereits finanziell einstehst.

+ Wenn du einen guten Anwalt findest, macht es Sinn in eurer Situation ein Testment zu machen, in dem du dein uneheliches Kind enterbst, das ist möglich.

Edit:
Ich habe übrigens keine Ahnung, bin quasi juristischer Laie, das möchte ich unbedingt zu Protokoll gebracht haben.
Den Fall vom Bundesverfassungsericht habe ich aber noch gefunden. Kann man ja mal reinlesen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rs20080401_1bvr162004.html?nn=148438

Bearbeitet von Lizz22
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Mit den 10.000€ sind wahrscheinlich die Kosten für ein familienpsychologisches Gutachten gemeint. Die können durchaus so teuer sein.

Wenn man das Bundesverfassungsgericht ernst nimmt, müsste vorliegend tatsächlich geklärt werden, ob der Umgang trotz Weigerung des Vaters nicht doch dem Kindeswohl entspricht.

Das wird ohne Gutachten wohl kaum möglich sein.

Das Gesetz stuft übrigens nicht ab zwischen Umgang und Kontakt. Umgang ist der Oberbegriff.

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Genau richtig.

Ich meinte das ganze Verfahren vor Gericht Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachten etc. Da sind ganz schnell 10.000 Euro (und auch deutlich mehr bei Gutachten znd mehreren Instanzen) zusammen.

Ich lese hierraus, dass Du nicht der Böse sein willst. Du betonst sehr, dass Du immer gezahlt hast und mit offenen Karten gespielt hast.

Aber die Entscheidung von vor 11 Jahren ist alleine durch die Entwicklung des Kindes eigentlich zu überprüfen.

Du hast vermutlich noch kein Kind von 11 Jahren, das Du täglich erlebst, oder?

In dem Alter sind Kinder dabei, ihre Identität zu finden und sich langsam zu Teenagern zu entwickeln.

Zu eigenen Identität gehört sehr maßgeblich der Vater. Daher wundert es mich gar nicht, dass Deine Tochter genau jetzt den Kontakt wünscht.

Der Rat, zu fragen, was genau gewünscht ist, ist doch sehr fair.

Nimm Kontakt auf. Aber nicht zur Mutter, sondern zum Anwalt und biete ein einmaliges Treffen an.

Ich kann nachvollziehen, warum die Mutter einen Anwalt eingeschaltet hat. Vermutlich hat sie genau mit der von Dir gezeigten Reaktion gerechnet. Sie möchte wahrscheinlich das Beste für Ihr Kind. Und hat da sicher auch Angst davor, sich mit Dir auseinander zu setzen. Versetz Dich mal in Ihre Lage. Sie liebt ihr Kinder sicher über alles. Würdest Du nicht auch alles für Deine Kinder tun?

Schau dann, was sich draus entwickelt. Niemand erwartet sofort Gefühle von Dir oder dem Kind.

Schau was passiert.

Und was Deine Kinder angeht. Ja, das kann später ein Problem werden. Viele Kinder suchen später den Kontakt zu Halbgeschwistern. Auch das ist ein Teil der eigenen Identität. Stellen Sie fest, dass dieser Mensch nett ist, wird der Vater, der den Kontakt abgelehnt hat, sehr oft dann sehr kritisch betrachtet. Daran zerbrechen Familien oder die Beziehung ist dann immer belastet - bis hin zum Kontaktabbruch mit dem Vater.

Daher der Rat: Lass Dich auch bzgl. Deiner eigenen Kinder gut beraten.

Bearbeitet von SammyM
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Hallo DerSven,

mich würde interessieren, warum du schreibst du müsstest deine Familie schützen und der Kontakt zu deiner Tochter würde deine Familie belasten. Wovor denkst du deine Familie schützen zu müssen?

Du schreibst weiter, es sei Aufgabe der Mutter deiner Tochter zu vermitteln, dass du keinen Kontakt wünschst. Wieso denkst du, sie sei dem nicht nachgekommen? Immerhin hast du 11 Jahre lang nichts gehört. Ich schließe mich SammyM an und vermute, dass deine Tochter keine Ruhe gegeben hat, weil sie wissen will, wer ihr Vater ist und ihn kennenlernen will. Und ihre Mutter hat ihren Wunsch respektiert Das ist völlig normal.

Auch ich bin komplett ohne Vater und ohne jedes Wissen über ihn aufgewachsen und auch mich hat immer interessiert, wer dieser Mensch ist. Allerdings habe ich mich erst im Alter von 14 Jahren getraut nach ihm zu fragen, weil das Thema in meiner Familie ein großes Tabu war. Ich hatte wohl als kleines Kind ein paar Mal gefragt, weil alle anderen Kinder im Kindergarten und auch meine Cousine einen Papa hatten, nur ich nicht. Ich wurde dann immer abgewimmelt und habe auch gemerkt, dass meiner Mutter die Fragen nach meinem Vater sehr unangehm waren und nicht weiter gefragt.

Ich verstehe auch nicht, wie du mit deiner jetzigen Frau vereinbaren konntest, dass es niemals Kontakt zwischen dir und deiner Tochter geben würde. Du musst doch damit gerechnet haben, dass deine Tochter irgendwann den Wunsch hat, ihren Vater kennenzulernen. Wissen deine Eltern, dass sie noch ein weiteres Enkelkind haben? Wenn ja, bestand nie der Wunsch die Enkelin kennenzulernen?

Ich vermute ebenso, dass es bei ein bis zwei Treffen bleiben wird, wenn kein emotionaler Bezug besteht. Auch zwischen mir und meinem Vater war keinerlei Verbindung, auch nicht zu seiner Frau und meinen beiden Halbgeschwistern, die einige Jahre jünger sind als ich. Ich habe ihn innerhalb eines Jahres fünfmal getroffen, immer auf meine Initiative hin. Von ihm kam nichts. Er hat mir noch nicht mal zum Geburtstag gratuliert und ich wurde auch nie zu Geburtstagen von ihm oder meinen Halbgeschwistern eingeladen. Auch von meinen Geschwistern habe ich nie mehr etwas gehört. Ebenso hatten seine Eltern offenbar kein Interesse ihr Enkelkind kennenzulernen. In Fernsehserien wie Verbotene Liebe, Rote Rosen etc. tauchen immer irgendwelche bis dahin unbekannten Geschwister auf und oftmals freuen sich dann alle übereinander und sie werden schnell zum Teil der Familie. In der Realität habe ich von so etwas noch nie gehört. Ich selbst bin froh, meinen Vater und seine Familie recht früh kennengelernt zu haben und zu wissen, dass ich nichts versäume, wenn ich keinen Kontakt zu diesem Menschen und meinen Halbgeschwistern habe. Ich muss Menschen nicht mögen, nur weil ich mit ihnen verwandt bin, auch nicht die, bei denen ich aufgewachsen bn. Das bestätigt sich mir jedes Jahr an Weihnachten, wenn ich sehe wie viele Menschen um mich herum tagelang sehr viel Zeit mit ihrer ungeliebten Verwandtschaft verbringen, weil sie sich dazu verpflichtet fühlen. Schon Wochen vorher haben sie schlechte Laune und wünschen sich, dass Weihnachten bereits vorbei wäre.

Ich schließe mich dennoch SammyM an, dass du damit rechnen musst irgendwann Fragen deiner beiden Kinder beantworten zu müssen, möglicherweise auch sehr unangenehme. Vielleicht sogar Vorwürfe, warum du deinem Kind, ihrer Schwester den Kontakt verweigert und/oder dich nicht gekümmert hast. Denn egal was du mit der Mutter deiner ersten Tochter vereinbart hast, das Kind kann nichts dafür, es war an dieser Absprache nicht beteiligt. Auch deine Tochter könnte eines Tages in die gleiche Situation kommen und dein künftiges Enkelkind würde dann eines Tages nach seinem Vater fragen. Dann müsstes du dem Kind erklären, dass du genauso warst.

Ich empfehle dir sehr das Buch "Väter und Töchter" von Susann Sitzler.

"Jede Frau ist Tochter eines Vaters. Der Blick dieses Mannes, seine Werte und Botschaften haben Prägekraft – manchmal ein Leben lang. Sogar, wenn er nur als Erzeuger in Erscheinung getreten, von der Familie getrennt oder ganz abwesend ist."

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Guten Abend,
Um die Fragen zu beantworten: Meine Frau hat einen Mann mit finanziellen Verpflichtungen geheiratet. Nicht einen Vater. Es war von Anfang an klar, wie das ist. Warum sollten meine Frau und meine Kinder belastet werden? Sie können alle nichts dafür.
Meine Eltern und Schwestern wissen von der Tochter und haben meine Entscheidung immer respektiert.
Auch da gab es nie Kontakt und war auch nie ein Thema.
Ich sehe es ebenso, daß Verwandschaft nichts heißen muß, schon gar keine emotionale Nähe. Die besteht nicht. Und ich gehe davon aus, daß mein Fall ähnlich gelagert sein wird wie deiner.
Mich verärgert die Vorgehensweise der Kindsmutter. Sie weiß, daß ich keinen Kontakt will und läßt mich und ihre Tochter ins Messer laufen. Wegen einer Entscheidung, die sie getroffen hat vor 12 Jahren.
Wir werden unser ganzes Leben durch äußere Umstände geprägt. Der Vater ist ein Faktor unter vielen. Für mich war es damals die einzige Option. Ich habe es nie bereut und kann problemlos dazu stehen. Ich wollte kein Kind. Für meinen Fehler bezüglich Verhütung muß ich gerade stehen. Das tue ich in dem Rahmen, den ich für das Beste für Alle halte. Ich habe die Kindsmutter nie unter Druck gesetzt oder schlecht gesprochen. Brav bezahlt und sie in Ruhe gelassen. Wenn man mich dafür verurteilen will, kann ich damit umgehen. Sollte ein Vorwurf von meinen Kindern kommen, dann werde ich mich dem stellen müßen. Jedoch werde ich kein Interesse heucheln, nur um mich weniger rechtfertigen zu müßen.

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Vielen Dank für deine Antwort DerSven,

ich verstehe leider nach wie vor nicht worin die (vermutete) Belastung deiner Frau und deiner Kinder bestehen soll. Hast du Angst, dass sich deine erste Tochter in euer Familie drängt und regelmäßig die Wochenenden bei euch verbringen oder mit euch verreisen will?

"Mich verärgert die Vorgehensweise der Kindsmutter. Sie weiß, daß ich keinen Kontakt will und läßt mich und ihre Tochter ins Messer laufen. Wegen einer Entscheidung, die sie getroffen hat vor 12 Jahren."

Was konkret ärgert dich und was meinst du mit "Vorgehensweise" und was meinst du damit, sie ließe dich und deine Tochter "ins Messer laufen"? Das "ins Messer laufen" steht ja synonym für irgendwas und ich würde gerne wissen, was genau du meinst. Es klingt auch, als hätte sie das alles in böser Absicht geplant.

Vielleicht klärst du das mit ihr oder über den Anwalt. Ich vermute immer noch, dass das alles von deiner Tochter ausging. Mit 14 Jahren hat sie ohnehin ein Recht zu erfahren wer ihr Vater ist und einen Namen zu erfahren. Also auch wenn ihre Mutter sich geweigert hätte, ihrem Wunsch nachzukommen, müsstes du in drei Jahren damit rechnen, dass sie bei dir vor der Tür steht. Ich selbst übrigens habe meiner Mutter mit einer Klage gedroht, weil sie mir den Namen nicht sagen wollte. Ich hatte auch Kontakt zum Jugendamt und mich dahingehend beraten lassen. Der tatsächliche Kontakt wurde dann über das Jugendamt vermittelt, das bei meinem Vater angefragt hatte, der sich dann bei mir gemeldet hatte. Skurilerweise hatte meiner Mutter die Sorge, er könne versuchen mich auf seine Seite zu ziehen. Ein Kind, an dem er vierzehn Jahre lang kein Interesse hatte! Diese Befürchtung war (und ist) für mich genauso abwegig wie deine Sorge, ein Kontakt zu deiner Tochter könne deine Familie belasten.

Es geht (mir) nicht darum, deine damalige Entscheidung in Frage zu stellen. Genausowenig stelle ich die damalige Entscheidung der Mutter in Frage. Damals, vor elf Jahren, hattet ihr Gründe so zu entscheiden. Damals gab es aber noch kein Kind, das einen eigenen Willen hat und nicht verpflichtet ist, sich an die Absprache ihrer Mutter mit ihrem Vater zu halten. Das war eine Absprache zwischen dir und der Kindesmutter nicht zwischen dir und dem Kind, von daher finde ich, steht es dir nicht zu der Kindesmutter Vorwürfe zu machen, denn diese hat sich ja ganz offensichtlich elf Jahre lang daran gehalten. Ich empfehle ein dringendes Gespräch mit dem Anwalt der Mutter und anschließend evtl die Konsultation eines eigenen Anwaltes.

Vor was hast du Angst?

"Das tue ich in dem Rahmen, den ich für das Beste für Alle halte."

Was du für das Beste hälst, muss nicht das Beste für alle anderen sein. Mein Eindruck ist, es ist aktuell allein für dich das Beste.


"Jedoch werde ich kein Interesse heucheln, nur um mich weniger rechtfertigen zu müßen."

Wer erwartet denn von dir, dass du Interesse heucheln sollst? Was befürchtest du? Vor was hast du Angst? Mein Eindruck ist, dass du den Schutz deiner Familie nur vorschiebst, da du ja auch nicht begründen kannst oder willst, wodurch sie belastet werden sollten, weil du die Begegnung mit deiner Tochter insgeheim fürchtest. Vielleicht hast du tief in dir verborgen ein schlechtes Gewissen. Anders kann ich mir deine extreme Aversion vor einem Treffen und das Pochen auf der Abmachung mit der Mutter von zwölf Jahren nicht erklären.

Deine Tochter will dich kennenlernen und nicht ihre Mutter will, dass ihr euch kennenlernt. Vielleicht findet die Mutter das genauso unangenehm wie du. Sprich mit ihrem Anwalt.

Bearbeitet von auch-eine-tochter
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Deine Vergangenheit ist deine Vergangenheit... genau!
Du hast mit deiner Vergangenheit Tatsachen geschaffen.

Mir erschließt sich nicht wovor du deine Familie schützen musst, wenn ein 11 jähriges Mädchen dich kennenlernen will...

Dich holt deine Vergangenheit ein und damit siehst du Veränderungen auf dich zukommen, die du nicht steuern oder dich freikaufen kannst wie bisher.

Das ist halt Leben...

Kennst du die Erwartungen deiner Tochter denn?

Vielleicht wollen deine Kinder ihr Halbschwester irgendwann mal kennenlernen.
Was erzählst du ihnen dann?
So etwa:
" ihr habt eine Schwester, die war ein Unfall, die habe ich nie gewollt und mit allen Mitteln verhindert, dass ihr sie kennenlernt" ?
Da bekommen deine Kinder gleich das richtige Bild und ihres von dir gerät in ggf. Schieflage.

Als die kleine Tochter des KV meines Sohnes von ihm erfuhr und auch dass ihr Halbbruder noch Geschwister hat, wollte sie uns alle kennenlernen und meinte, dass sie nun endlich eine große Familie hätte und viiiiele Geschwister. Die fand das und findet es spannend.

Lass deine Tochter dich kennenlernen, wenn sie pfiffig ist erkennt sie dich hinter deiner Fassade und trifft dementsprechend ihre Entscheidung und alles ist für alle schick- zumindest vorerst.

Und nein, es ist nicht die Aufgabe der Mutter dir die unangenehme Aufgabe abzunehmen und ihr zu erklären, dass du nichts mit ihr zu tun haben willst und sie für dich ein Unfall ist.
Es ist nicht ihre Aufgabe die dir unangenehmen Aufgaben zu übernehmen

Diese Aufgabe ist deine!
Gibt halt nicht immer nur Rosinchen.
Das Kind will dich kennenlernen.
Die Mutter informiert dich durch den Anwalt nachweislich darüber. Damit hat sie ihren Teil der Pflicht erfüllt.
Der Rest ist nun deine Aufgabe.

Treff dich mit ihr.
Sag ihr dass du sie weder kennenlernen noch sonst je mit ihr zu tun haben willst, dass sie ein Unfsll war und du deine Kinder liebst und du sie vor ihr schützen musst.
Dann ist auf jeden Fall jeder weiterer Umgangswunsch vom Tisch.

Bitte stelle im Gegenzug zur Erbenthebung sicher, dass im Falle deiner Pflegebedürftigkeit, niemand an sie herantritt und möchte dass sie für dich finanziell mit geradesteht, sondern ausschließlich die beiden anderen Kinder.

Aktuell wäre deine älteste Tochter nämlich auch in der Pflicht.

Bearbeitet von karna.dalilah
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Guten Abend,
Du scheinst mich ja für sehr durchtrieben zu halten. Selbstverständlich will ich kein Geld von der älteren Tochter.

Und wo picke ich Rosinen?
Jeden ersten im Monat, wenn ich den Unterhalt überweise?

Hat die Kindsmutter nicht die Rosinen gepickt? Das Kind bekommen, obwohl ich dagegen war. Den Unterhalt kassieren. Einen Anwalt einschalten, anstatt selbst ihrer Tochter zu übermitteln, warum ich nicht präsent bin?

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Es heißt „unserer“ Tochter. Weil es genauso deine Tochter ist. Ihrer Tochter würde nur heißen, wenn sie genetisch nicht von dir wäre. Deine älteste Tochter ist genauso dein leibliches Kind wie die beide Kinder nach ihr.

Zum Thema Unterhalt kassieren. Für deine Ehefrau und Kind 2 und bald Nummer 3 hast du viel viel mehr Geld ausgegeben.

Deine erste Tochter müsste man vor dir Schützen. Allein deine Aussagen sind echt zum Kotzen.

Bearbeitet von Nina.V
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Das Verhalten der Kindsmutter finde ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung.
Sie weiß von der Einstellung des Erzeugers seit der Schwangerschaft und da würde ich als Mutter versuchen mein Kind davor zu schützen anstatt über einen Anwalt Kontakt zu erzwingen.
So wie der TE drauf ist kann es durchaus sein er knallt dem Kind vor dem Latz, dass er es nicht wollte, nie wollen wird und es bitte nicht seine heile Familie stören soll.
Es ist schon schwer genug das als Erwachsene/ Jugendliche zu ertragen aber als Kind. Nein da hätte sie schon noch ein paar Jahre warten müssen.

Besser wäre es gewesen die Mutter hätte ihn persönlich gefragt und an der Reaktion hätte sie dann gemerkt, dass es wohl leider noch etwas früh ist, das ihrer Tochter zuzumuten. Mir tut das Kind sehr leid.

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Wir wissen nicht ob und wie die Mutter bereits von einem Kontakt zum Vater abgeraten hat.

Da steht nun mal das Recht des Kindes im Raum.
Die Mutter kann es nicht einfach unterbinden.

Stell dir hier mal den Beitrag vor, wenn die Tochter schreiben würde, ihre Mutter hätte jeglichen Kontakt verhindert, indem sie ihr das verboten hat.
Da wäre hier aber was los....

Mit dem Gang zum Anwalt hat sie jetzt rechtlich und vor allem nachweisbar alles getan was sie tun kann, um dem Recht des Kindes zu entsprechen.

Das Kind will den Kontakt und hier weiß keiner ob es vom Kind ausgeht oder initiiert ist.
Worauf soll die Mutter warten?
Dass das Kind den Weg ggf selbst über das JA geht?

Was ändert ein späterer Zeitpunkt an der Sache?
Der Vater wird das Kind immer noch nicht wollen, er wird seine heile Welt erhalten wollen usw.
Für den Vater ist die Situation nur zeitlich verschoben mehr nicht!

Bei dem Beitrag geht es auch nur um den Vater und sein Bestreben seine Vergangenheit von seiner Familie fernzuhalten.

Du hast Recht das Mitgefühl sollte dem Kind gelten.

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Ich glaube für das Mädchen wäre es einfacher mit der Ablehnung umzugehen, wenn es älter ist. Die wird ja so oder so kommen. Das tut einen jetzt schon leid.

Dass die Mutter durch den Anwalt ihr Engagement dokumentiert hat, ist natürlich ein Argument, was ich nicht bedacht habe. Grundsätzlich finde ich es aber schon besser, wenn man erstmal versucht ohne Rechtsmittel etwas zu klären. Aber gut du hast natürlich insofern Recht, dass wir nicht wissen wie der TE auf eine persönliche Anfrage reagiert hätte ob er eventuell einen Treffen zugestimmt hätte und seine Ablehnung irgendwie kindgerecht verpackt hätte. Eventuell bei einen Treffen zu dritt an einen neutralen Ort.

Ich persönlich würde es nur immer bevorzugen meinen Kind persönlich etwas Negatives zu vermitteln als das einer Person wie dem TE zu überlassen, da hätte ich an Stelle der Mutter echt Angst, dass er mein kleines Mädchen sehr weh tut.

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