Hallo zusammen
Folgende Frage .
Ich habe mit einer Frau eine Tochter war aber nicht verheiratet und die Tochter hat den Namen der Mutter . Wie erfahre ich ob ich
ein geteiltes Sorgerecht habe ?
Leider verweigert sie seit einem Jahr jeglichen Kontakt ob per Telefon geschweige denn ein sehen . Meine Tochter ist 6 Jahre alt
Sie hat jetzt neu geheiratet wie ist das mit einer Namensänderung ?
Danke für antworten
Gemeinsames Sorgerecht ?
Hallo (nochmal).
Habt ihr eine Vaterschaftsannerkung und eine Sorgerechtserklärung gemacht?
Wenn ja, hast du das Sorgerecht. Wenn nicht (oder nur die Vaterschaftsannerkung), dann hast du kein Sorgerecht.
Wenn nicht mal die Vaterschaftsannerkung gemacht wurde, wärst du meines Wissens nach nicht einmal unterhaltspflichtig.
Zur Namensgebung:
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, braucht sie keine Zustimmung zur Namensänderung.
Wenn ihr eine Sorgerechtserklärung gemacht habt und damit die gemeinsame elterliche Sorge habt, müsstest du einer Einbenennung zustimmen.
Vaterschaftsannerkennung habe ich gemacht . Das Sorgerecht weiß ich leider nicht . Wie kann ich das denn in Erfahrung bringen ?
Bei der Sorgerechtserklärung, die man zum Beispiel beim Jugendamt beurkunden lässt, erhält man 3 Urkunden - eine für die Mutter, eine für den Vater und eine für das Kind. Eine vierte Urkunde verbleibt beim Jugendamt.
Hast du so eine Urkunde? Bzw hattet du und die Mutter deines Kindes so einen Termin? Da müssen beide unterschreiben.
Ansonsten, wenn du dich gar nicht mehr erinnern kannst, könntest du eventuell auch beim Jugendamt anfragen, ob so eine Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge für eure Tochter vorliegt.
Du müsstest eigentlich Unterlagen über das Sorgerecht haben, wenn ihr es gemeinsam begründet habt.
Andere Frage: Warum ist das jetzt wichtig?
Geht es dir wirklich ums Sorgerecht oder eher um das Umgangsrecht? Das ist unabhängig voneinander. Ebenso wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ob du Sorgerecht hast, erfährst du wie die anderen schon erwähnt haben, aus den Urkunden.
Aber ob du dein Kind sehen darfst oder nicht ist davon unabhängig. Und wenn kein triftiger Grund wie Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann die Kindsmutter den Umgang auch nicht komplett verhindern.
Tut sie aber leider . Mir wird ja nicht mal ein
Telefonat gewährt. Ich darf nur Geschenke schicken ohne zu wissen ob meine
Tochter weiß das es von mir kommt
Sie tut es vllt. aber sie darf es nicht (sofern du dir nichts zuschulden hast kommen lassen).
Hol dir Rechtsbeistand und lass das klären
Hallo
Wenn du damals nichts unterschrieben hast, hast du auch kein Sorgerecht.
Wenn deine Frau neu geheiratet hat und die Tochter ihren Nachnamen hatte, wird sie jetzt den Namen des neues Mannes haben.