Jugendamt

Hallo

Die Kindesmutter lebt in Würzburg und von da kommen auch sie Schreiben des Jugendamtes

Da sie mir seit 2 Jahren den Umgang komplett verwehrt will ich mich nun ans Jugendamt wenden.

Muss ich mich dazu an das Jugendamt wenden wo die Kindesmutter wohnt oder kann ich auch einen beratungstermin hier in Hessen machen wo ich lebe ?

Danke für antworten

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Ruf doch in der Stadt an und frag nach.

Nur zum Verständnis, warum fällt Dir erst nach 2 Jahren auf, dass sie den Umgang komplett verwehrt? Oder hat sich das eher so eingeschlichen?

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Du musst zu dem Jugendamt, wo das KInd lebt, die werden dir aber nicht zwingend helfen, eigentlich musst du über einen Anwalt Umgang einfordern, Helfen könnte dir der Verein Väteraufbruch e.V:

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Du kannst dich zur Beratung an dein örtliches Jugendamt wenden. Termine mit der Kindesmutter wird es aber am Wohnort des Kindes geben, wenn überhaupt.

Solltest du eine gerichtliche Klärung anstreben, wird das Gericht dich dazu auffordern, dich beim Jugendamt beraten zu lassen.

Was steht denn in den Briefen des Jugendamtes?