Vater Elternzeit

Mein Mann möchte Elternzeit beantragen.

VET: 06.07.2025

Er möchte direkt nach der Geburt zuhause bleiben, d.h. Theoretisch gesehen ab dem 06.07-05.08.25.

Muss er ein Datum angeben oder 1LM beim AG?
Was ist wenn Kind, früher oder später kommt? Wie verhält sich das?

Und wenn er zB Januar daheim bleiben möchte, wäre ja 7LM, wäre das dann ab 01.01 oder 06.01.2026 ?

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Niemals mit Daten arbeiten bei der Mitteilung zur Elternzeit, wenn diese nicht zu 100% feststehen.

Dein Mann teilt Elternzeit mit in Form von Lebensmonaten. Zusätzlich teilt er den voraussichtlichen ET mit & muss dann natürlich das genaue Datum umgehend mitteilen. So kann er aber ab tatsächlichem ET den ersten Monat zu Hause bleiben.

Danach bleiben die Lebensmonate genau so wie sie sind. Also in deiner Rechnung startet der 7LM nicht am 01.01.

Zudem ist die erste Mitteilung bindend für 2 Jahre. Wenn er nach der Mitteilung doch einen anderen Monat nehmen möchte oder nach einem Jahr noch eine Zeit, dann kann der AG dies ablehnen.

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Und wenn die Geburt 2 Wochen vorher ist? Und im schreiben steht ab Geburt… VET 6.7.25

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Wenn in dem Antrag 1. Lebensmonat steht, dann beginn die Elternzeit am Tag der Geburt, egal wann diese stattfindet. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist dann für den Arbeitgeber eher ein Hinweis zur Planung, wann die Elternzeit ungefähr stattfinden wird.

Es ist üblich (und bezogen auf das Elterngeld auch klug), die Elternzeit generell nach Lebensmonaten zu nehmen. Gerade für den ersten Lebensmonat macht das am meisten Sinn, weil man ja eben das genaue Geburtsdatum nicht kennt. Theoretisch kann man Elternzeit aber auch unabhängig von den Lebensmonaten beantragen. Wenn er also z.b. unbedingt den ganzen Januar will, könnte er 1.-31.1. beantragen. ABER: Elterngeld gibt es nur für ganze Lebensmonate! Daher würde er in dem Fall kein Elterngeld für den Januar erhalten. Daher . besten immer für die Lebensmonate beantragen, dann geht nichts schief.

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