Update zu meinem Thread zu Umgang mit Rechtsmitteln durchsetzen

Nach einem Gespräch mit einem Anwalt wurde der Kindsmutter ein Schreiben aus der Kanzlei übersendet, in welchem Bereitschaft zu einem einmaligen Treffen sowie Ablehnung zu regelmäßigem Umgang signalisiert wurde.
Selbige ist daraufhin eskaliert und kannte plötzlich doch meine Handynummer und Emailadresse wieder.
Wüste Beschimpfungen und Hasstiraden, sie wünscht mir, daß meine Frau eine Fehlgeburt erleidet, meine Frau ist hochschwanger, sowie daß meine kleine Tochter von einem LKW überfahren wird, um lediglich Auszüge zu nennen.

Die anwaltliche Beratung hat mir sehr geholfen. Ich habe Klarheit darüber erhalten, daß ich nicht zu regelmäßigem Umgang gezwungen werden kann.

Ein weiteres Schreiben an die Kindsmutter wurde vom Anwalt aufgesetzt, wonach Umgang umso schädlicher fürs Kindeswohl ist, nach ihren von mir dokumentierten Eskapaden.
Des weiteren wurde für die Tochter ein Treffen mit mir eingeräumt, sollte sie Fragen haben. Dann aber unter Begleitung des Jugendamtes oder des Kinderschutzbundes, nicht im Beisein der Mutter. Oder aber, sobald sie keine Begleitung mehr benötigt. Dieses wird in einen Tagen an den Anwalt der Mutter überstellt.

Ich möchte Männer in ähnlichen Situationen ermutigen.
Selbst mein Anwalt sagte, mit keinem Kontakt das Beste fürs Kind zu tun.

Es mag Frauen geben, die fürs Wohl ihres Kindes den Vater im Leben desselben haben wollen, obwohl der Vater für einen Abbruch war und sich kooperativ verhalten.
Mein Anwalt für Familienrecht hat aber sofort gesagt, daß das die Ausnahme ist.
Die meisten Frauen erhoffen sich, daß der Vater auf Grund des Kindes die Beziehung fortsetzt oder eine aufbaut.
Tut er das nicht, zieht er sich im prozentualen Großteil der Fälle den Hass der Mutter zu. Und dann kommen umso mehr juristische Streitigkeiten, je mehr der Vater sich einbringt.

Mir geht es bestens mit der Entscheidung, kein "Papa" zu sein für die Tochter, die ich nie wollte.
Ich werde mich ihr gegenüber immer fair verhalten.
Wenn sie Fragen hat, bekommt sie Antworten.

Mein Kind wird sie emotional nie sein.
Und es tut verdammt gut, das so sagen zu dürfen.

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Es ist doch schon längst höchstrichterlich entschieden, dass man nicht zu Umgang verpflichtet werden kann. Das hat das Bunderverfassungsgericht schon 2008 erklärt.
Kannst du googlen mit:
BVerfG, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04.

Aber: Du glaubst doch nicht wirklich dass die Frau Plötzlich nach 11 (!) Jahren eine Beziehung zu dir will?!
Der Anwalt ist merkwürdig.

Und moralisch ist dein Verhalten auch eher so mittel. Aber das ist dein Ding, dein Karma und dein Problem. Ja du wolltest sie nicht, aber sie ist nunmal da. Klingt nach Feigling und wenig männlich. Ganz merkwürdig.