Hallo Zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Mein Sohn ist nun 18 Jahre alt geworden und lebt bei der Mutter. Ich zahle regelmäßig Unterhalt!
Es liegt ein dynamischer Titel vom JA vor. Die Mutter hat kein Einkommen. Ich habe mit meiner jetzigen Frau auch noch 2 Kinder. Das JA fordert nun meine Unterlagen ein! Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe Angst, da das JA ja öfter falsch berechnet!
RA meinte, ich solle nichts machen und warten, bis das Kind sich bei mir meldet, aber durch den Titel kann auch gepfändet werden und das will ich nicht!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bo
Unterhalt für volljähriges Kind
🤔 Und wenn du mit deinem Kind sprichst?
Will er leider nicht! Nur meine EX schreibt!
Dann hat dein Sohn offensichtlich seine Mutter/deine Ex bevollmächtigt.
Dann finde ich den Rat deines Anwalts, abzuwarten bis sich dein Sohn bei dir meldet, nicht zielführend.
Ich fürchte, du musst dem Jugendamt deine Unterlagen zur Berechnung zur Verfügung stellen. Die Berechnung würde ich natürlich unabhängig überprüfen lassen.
Dein Sohn ist dir gegenüber auch auskunftspflichtig: Einkommen, Zeugnisse, …
Was macht dein Sohn denn?
Leg doch den Unterhalt erstmal zurück und folge den Rat deines Anwalts.
Euer Verhältnis scheint ziemlich zerrüttet zu sein und man kann schlecht sagen, wer dafür die Hauptschuld trägt. Der Rat deines Anwalts wird das vorerst auch nicht verbessern ABER er wird definitiv dazu führen, dass dein Sohn sich meldet und anfängt sich um seine Belange zu kümmern anstatt das seiner Mutter zu überlassen und das finde ich für einen 18jährigen ziemlich förderlich.
Wenn du jetzt einfach so weiter machst wie bisher, dann wird sich erst recht nichts ändern und wenn du Pech hast geht das dann noch 9 Jahre so weiter und das wäre deinen jüngeren Kindern gegenüber auch nicht fair.
Guten Tag,
wir benötigen hier ein paar mehr Infos. Geht das Kind einer Ausbildung nach? Wenn nein und es geht noch in die Schule, dann sind beide Eltern dem Kind Barunterhaltspflichtig, wobei der Elternteil wo das Kind wohnt sich Kost & Logi anrechnen lassen kann.
Du hast nichts zu befürchten die Unterlagen des JA auszufüllen, ich würde hier ebenfalls das Jugendamt bitten, die Daten der Kindsmutter ebenso zu berücksichtigen bzw. dir Auskunft zu geben, um es von deinem Anwalt gegenprüfen zu lassen.
Für uns ist es wichtig, das nicht mehr die Kindsmutter den Unterhalt überwiesen bekommen muss, sondern das Kind kann ihn direkt erhalten.
Im Grunde hat dein RA recht. Du wartest ab, bis sich dein Kind bei dir meldet. Dem Jugendamt musst du gar nichts zusenden, da es nur noch das Kind beraten, aber eben rechtlich nicht mehr vertreten darf. Mit dem Jugendamt musst du dich nicht auseinandersetzen. Deren Briefe kannst du nun ignorieren.
Den Titel forderst du bei deinem Kind heraus. Am besten per Einwurfeinschreiben, dann weißt du auch, dass das Teil auf jeden Fall ankam. Frist setzen nicht vergessen und gleichzeitig ankündigen, dass du auf Herausgabe klagen müsstest, wenn er den Titel nicht freiwillig herausgibt.
Sollte er pfänden lassen, musst du eine Pfändungsabweisungsklage bei Gericht einreichen. Der Titel hat ab 18 Jahren keine rechtliche Grundlage mehr, da sich die Voraussetzungen verändert haben.
Dein Kind muss euch beide zum Unterhalt auffordern. Ihm sendest du dann deine Einkommensnachweise zu und erklärst, um welchen Betrag du dein Einkommen bereinigt hast. Er muss sein Einkommen ebenfalls nachweisen. Auch das Einkommen der Mutter muss nachgewiesen werden. Erst wenn du alle Nachweise vorzuliegen hast, kann ein etwaiger Unterhaltsanspruch geprüft und berechnet werden.
Ach ja, mit deiner Ex musst du dich im Übrigen auch nicht auseinandersetzen.
Wie gesagt: Fordere den Titel heraus und lass dich nicht auf Machtkämpfe ein.
Der Titel wird nicht automatisch ungültig. Richtig wäre hier die Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen gegen den Sohn. Die kann als Stufenklage eingereicht werden. Zeitgleich sollte die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem alten Titel beantragt werden, falls tatsächlich vollstreckt wird.
Danach muss der Sohn seine eigenen Einkünfte und die der Kindesmutter nachweisen. Liegen die Informationen vor, kann neu berechnet werden. Der 18-jährige kann im übrigen auch noch privilegiert sein, so lange er eine allgemeinbildende Schule besucht, also zum Beispiel Abitur macht.