Kindesunterhalt bei asymmetrischen Wechselmodell

Hallo in die Runde,

Ich bräuchte einmal euer Schwarmwissen bitte.

Mich würde interessieren wie es bei euch gelaufen ist mit dem Kindesunterhalt in der Konstellation, dass der eine Elternteil die Kinder zu 43% betreut aufs Jahr gesehen.

Vom Gesetz her gibt es ja aktuell (meines Wissens nach) nur schwarz oder weiß. Entweder WM und der eine Elternteil zahlt ggf. noch einen Ausgleich oder Residenzmodell wo nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt wird von dem Elternteil bei dem die Kinder nur alle zwei Wochenenden sind.

Jetzt meine Frage. Was ist mit dem Graubereich dazwischen? Wenn der eine Elternteil knapp über 40% betreut, muss er dann auch voll zahlen? Habe von Fällen gehört wo das angepasst wurde. Hat jemand ein 40/60 oder 30/70 Modell und kann mir erzählen wie es bei ihm/ihr ist?

Vielen Dank schonmal!

P.s. Habe die Frage im Patchworkforum schon geschrieben. Erhoffe mir hier bei den Vätern noch ein paar mehr antworten 😉

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Ich hatte hier mal eine ähnliche Frage gestellt, da ich die Kinder zu 25 % bei mir habe.
Ist dann sicher weit davon entfernt ein Wechselmodell zu sein.
Aber wenn man sie mehr hat als nur jedes zweite WE hat man eben doch mehr finanziellen Aufwand.

Ging nicht darum den Unterhalt dann massiv zu kürzen sondern nur um eine kleine finanzielle Anerkennung, da ich ja auch finanziellen Aufwand habe.
Ich hatte mir vorgestllt den Unterhalt für zwei Kinder zusammen um 100,- Euro zu kürzen.

Wurde hier im Forum eindeutig abgelehnt mit dem Hinweis der Unterhaltspflichtige hätte genug Geld für die Kinder.

Es gab auch mal eine Reportage in der ARD über Trennungskinder, da hatte der eine Elternteil die Kinder 15 Tage, der andere dann 13 Tage. Derjenige der sie 13 Tage hatte musste den vollen Unterhalt zahlen.
In diesem Fall sogar noch erschwerend, da der Elternteil mit den15 Tagen dann nicht mal Kleidung für die komplette Zeit gestellt hatte.

Wurde bewusst so gewählt, bzw. richtiges Wechselmodell verweigert um eben vollen Unterhalt zu bekommen.

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Sehr traurig so etwas.

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Heyhey,

Theoretisch ist das tatsächlich möglich, also UH kürzen oder dass der nicht betreuende Elternteil in der DD Tabelle herabgestuft wird, wenn er an mehr als 10 Tagen im Monat das Kind betreut.

Wie es mit der Umsetzung aussieht, keine Ahnung. Ich kenne nicht repräsentativ nur einen Fall, wo es nicht ging,da ist das Kind um die 20 Tage im Monat beim Vater, aber weil die Mutter von Bürgergeld lebt und die Abzüge beim Unterhalt bedeuten würden, dass das Kind einen höheren BG-Satz erhalten müsste, ging das dann nicht, so weit ich mich erinnere.

Alles Liebe ❤️

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Ab 30% Betreuung spricht man von einem erweiterten Umgangsrecht. Damit kann man in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe runter gehen. Das geht natürlich nur, wenn man nicht schon in der untersten Stufe ist.

Was bleibt ist die Möglichkeit das WM einzuklagen (wobei man da auch Unterhalt zahlen muss, wird nur anders berechnet) oder eine private Einigung.

Aber ja, egal ob man 43% betreut oder 0% betreut, die Unterhaltszahlung ist gleich.