Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Vaterschaftsurlaub. Niemand kann mir diese Frage beantworten.
2019 ist unser Sohn auf die Welt gekommen.
Die ersten 3 Jahre hat meine Frau Elternzeit genommen (34 Monate um genau zu sein).
Ich lese immer mal wieder, dass man bis zum 8. Lebensjahr in Vaterschaftsurlaub gehen kann.
Habe ich generell noch Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
Hat die 34-monatige Elternzeit meiner Frau einen Einfluss auf den Vaterschaftsurlaub?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein wenig Licht in diese Angelegenheit bringen könnte.
Vaterschaftsurlaub
Es gibt kein Vaterschaftsurlaub.
Es war mal oder ist noch im Gespräch aber wurde nicht durchgesetzt bisher.
Wenn es mittlerweile durch ist, ist es schön aber meine Kleine ist 12 Wochen alt und bis zur Geburt der kleinen war es noch nicht durch gewunken und so hat mein Mann Überstunden angesammelt um 2 Wochen zu Hause bleiben zu können.
Ich ergänze mal, damit es für den TE nicht missverständlich ist.
Es wäre in diesem Fall auch möglich gewesen, zwei Wochen Elternzeit (ggf. unbezahlt) zu nehmen.
Ja, umgangssprachlich Vaterschaftsurlaub, gemeint ist Elternzeit.
Habe ich noch Anspruch auf Freistellung?
Auch nicht umgangssprachlich „Vaterschaftsurlaub“…
Jedes Elternteil hat pro Kind Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, von denen 2 Jahre zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden können.
Es ist schon ein Unterschied zwischen Elternzeit und Vaterschaftsurlaub.
Aber Anrecht hast du.. Wird nur nicht bezahlt wenn du nicht arbeiten gehst.
Abgesehen davon, dass man sich auch selbst einmal darum bemühen kann, Licht ins Dunkel zu bringen, statt andere für sich einfache Dinge googeln zu lassen:
Ich empfehle dir, dich auf der Seite des Ministeriums einzulesen.
Unter www.bmfsfj.de findest du jede Menge Aussagen, die deine Frage klar beantworten.
Zum Beispiel:
Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn.
Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein.
Bitte beachte: Elternzeit ist nicht gleichbedeutend mit Elterngeld. Informiere dich genau.
Vaterschaftsurlaub gibt es nicht.
Du hast aber Anspruch auf drei Jahre Elternzeit bis zum achten Geburtstag, wovon aber nur zwei Jahre im 3. bis einschließlich 8. Lebensjahr liegen dürfen.
Dein Anspruch ist völlig unabhängig davon, ob und wieviel Elternzeit die Mutter des Kindes schon genommen hat.
In deinem Fall bedeutet das, dass du ab sofort bis zum achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen kannst, während der du auch in Teilzeit arbeiten darfst, falls du das möchtest.
Elterngeld bekommst du jedoch nicht mehr, da dieses nur höchstens bis zum 24. Lebensmonat gezahlt wird.