Ausnahmeantrag für Besuch anderer Schule

Hallo,

gestern war die Aufforderung zur Anmeldung unseres Sohnemannes in der Post. Er ist im September 6 geworden und kommt 2008 in die Schule.

Wir haben schon seit Jahren eine gute Schule für ihn im Auge, diese liegt jedoch nicht in unserem Bezirk. Wir wohnen genau an der Bezirksgrenze. Wir wohnen an einer Brücke und sie ist auf der anderen Fluss-Seite. Dort ist aber auch der Kiga und alle seine Kindergarten-Freunde werden diese Schule besuchen.

Da unsere kleine Mai-Maus später auch in denselben Kiga soll läge die Schule später ja auch auf dem Weg für uns.

Nun hab ich aber vier Grundschulen auf der Anmeldung stehen die uns erstens nicht zusagen und zweitens genau entgegengesetzt unserer morgentlichen Wege wären (Uni, Arbeit). Eine davon ist sogar noch weiter weg als die Schule die wir gern für ihn hätten.

D.h. wir müssen ihn erst in einer der aufgeführten Schulen anmelden und dann einen Ausnahmeantrag stellen.

Nun meine Frage an euch. Hat das Jemand schonmal gemacht? Welche Begründung kann ich angeben damit das auch durchgeht?

liebe Grüsse

Nici

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Hi Nici,
bei uns in NRW sind zum Glück diese Schulbezirke nun endlich weggefallen und man kann frei wählen, welche Schule das Kind besuchen soll. Ist das bei euch nicht?
Eine Begründung für den Besuch einer anderen Schule wär z. B. wenn man Verwandte oder Bekannte hat in dem anderen Schulbezirk, die nach der Schule dein Kind von der Schule abholen und versorgen, wenn du berufstätig bist etc.
Ich würde vor der Anmeldung erstmal beim Schulamt anrufen und nachfragen, ob es da keine Möglichkeit gibt, das er auf die andere Schule kommt.
LG
Mely

2

Gründe sind konfessionelle Bindung (wenn Dein Kind eine christliche Schule besuchen soll), persönliche Erziehungsansichten (wenn Du Dein Kind in eine private/Waldorfschule ect. anmelden willst) und auch Betreuungsaspekte. Bei uns waren die Schulbezirke auch sehr unglücklich aufgeteilt. Fast alle Kinder aus dem einen Ort gingen bei uns in den Kiga und sollten dann aber in den anderen Ort in die Schule. Die Eltern mit mehr Kindern hätten dann auch die Kleinen hier in den Kiga und die Großen dort in die Schule fahren müssen. Letztlich gab es im Schulamt so viele Anträge auf Sonderregelung, dass seit diesem Jahr die Eltern in dem Ort frei wählen können, in welche Grundschule innerhalb der Gemeinde sie ihre Kinder schicken wollen.
Ich denke, es reicht, wenn die gewünschte Schule auf Euer beider Arbeitsweg liegt und nebenan das Geschwisterkind im Kiga abgegeben wird. Braucht ihr einen Hortplatz? Viele begründen es auch damit, dass die nachschulische Betreuung in der Nähe der gewünschten Schule stattfindet (Hort, Tagesmutter, Verwandte)
Ich habe auch eine Kollegin, die hat sich vom Kinderarzt bescheinigen lassen, dass ihr Sohn sehr schwer mit fremden Menschen klar kommt und daher mit seinen Kindergartenfreunden eingeschult werden muss!
Ich fände es aber auch sinnvoll, dass vor der Anmeldung zu klären und diese dann gleich in der richtigen Schule zu machen.
Gruß Silly

3

Bei uns geht das relativ problemlos, wenn man in der Nähe der "Wunsch-Schule" z. B. eine Oma/Tagesmutter/Arbeitsstelle etc. und somit ein berechtigtes Interesse hat.

Bei uns nennt sich das Gastschulantrag und ich hab mich zunächst mit der Wunsch-Schule in Verbindung gesetzt (um überhaupt sicher zu sein, dass sie dort angenommen wird) und die haben gleich angeboten, das mit der eigentlichen Schule zu klären.

Kat

4

hallo


habt ihr dort im bezirk eine nachmittags betreuung? denn das ist eine begründung die geht. vielleicht fragst du mal eine kiga mama ob sie euch etwas unterschreibt?


lg marcela

5

Hallo Nici,

bei uns in Niedersachsen ist es leider relativ schwierig, sein Kind in einer Schule außerhalb des Schulbezirkes unterzubringen, von besonderen Schulen wie konfessionelle Schulen, Montessouri, Waldorf einmal abgesehen. Am Besten, Du erkundigst Dich zunächst, ob Kinder aus Deiner Nähe diese Schule besuchen und fragst die Eltern, wie sie es gemacht haben. Ansonsten ist ein ärztliches Attest gut. Anrufen bei der Schulbehörde kannst Du auch, aber vorsichtig, mit der Axt im Walde baust Du nur Widerstände auf.

LG Jupp

6

Danke für eure Antworten.

Bei der Schulbehörde hab ich angerufen und die meinten wir müssen ihn erst in einer Schule in der Nähe anmelden und bekämen dann dort ein Formular mit dem wir zu der anderen Schule gehen können. Dann entscheidet das Schulamt und der Leiter der Schule wo er hinkommt.

Der Sachbearbeiter am Telefon meinte es hängt vor allem von den Schülerzahlen ab. Wenn es wenige sind haben wir mehr Chancen durchzukommen als wenn die Schule dann schon volle Plätze hat.

Na hoffen wir das beste.

liebe Grüsse

Nici

7

Wir haben das gemacht. Der Grund war, dass wir keine Betreuung nach der Schule hatten für unsere Tochter, ein Hortplatz konnte nicht zugesagt werden. Also habe ich erst einen Hort gesucht und dann die Schule in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Wenn die Betreuung im Schulbezirk ist, sollte das ein Grund sein, das betrifft auch Tagesmütter.

Es kommt aber immer sehr auf das Schulamt an und denjenigen, der das dann bearbeitet.