HILFE Schulamt - Förderung etc ..

Hallo,

bin mega verärgert .. dazu muss ich aber weiter ausholen :-[

Vor drei Jahren bzw 4 Jahren kam mein Sohn erst einmal in die Vorschule, die er aber als mehr als langweilig ansah und dementsprechend war seine Mitarbeit. Daraufhin wurde er getestet und da sein älterer Bruder unter LRS litt wurde uns nahegelegt unseren Sohn in eine Sprachheilschule zu schicken. Normaler unterricht aber Sonderförderung in Deutsch und Sprache. Bereits nach dem ersten Schuljahr war klar, das mein Sohn diese Förderung eigentlich nicht benötigte.

Wir haben uns aber geeinigt, ihn in der Klasse , aufgrund der Integration zu lassen..

Nach dem zweiten Schuljahr haben wir uns mit der Schule geeinigt, daß er in die normale 4. KLasse der Grundschule zurückkehrt und dann aber dementsprechend mehr Aufwand hat , das halbe Jahr im Deutschunterricht mit Zusatzunterstützung aufzuholen (die Sprachheilschule liegt im Lehrplan ein halbes Jahr hinter der normalen Grundschule)

Vor ein paar Wochen musste ich feststellen, daß die Schule versäumt hatte meinen Sohn wie vereinbart in der normalen Grundschule für die 4. KLasse anzumelden.

Natürlich , wie zu erwarten, schoben die Lehrer dies auf die angeblichen Lernschwierigkeiten meines Sohnes :-(

Er hat aber keine .. gut er hat im Deutschen nach wie vor eine drei .. er mag kein Deutsch .. weiss aber das er dies verbessern muss.. und in all den anderen Fächern hat er nur einsen und zweien.. und zwei dreier ..

er ist mehr als fleissig, stopft sich das Unterrichtsmaterial nur so rein .. und sollte eigentlich noch gefördert werden, da ihm der normale Unterricht zu langweilig ist.

Jetzt habe ich heute die Absage des Schulamtes erhalten, daß mein Sohn nicht in die reguläre Grundschule darf, da er Lernprobleme habe #schock

Und er definitiv die 4.Klasse der Grundschule wiederholen sollte..

Wenn ich das gewusst hätte, dann hätten wir unseren Sohn bereits in der zweiten Klasse aus der Schule genommen, aber es wurde uns versichert , daß ein Wechsel kein Problem wäre ( war aber noch eine andere Klassenlehrerin) ..

Mein Sohn ist megageknickt .. denn somit ist die Empfehlung auf eine gute höhere Schule ausgeschlossen, und somit auch die berufliche Zukunft versaut.. ausserdem weiss ich schon jetzt, daß in dieser Rückschlag auch die Freude an der Schule nimmt, und das jetzt er bestimmt nicht mehr in der Schule mitarbeiten wird ..

Was sollen wir jetzt tun .. ??? Gibt es eine Behörde , die noch über der des Schulamtes steht ???

Kann man sein Kind irgendwo testen lassen ??

Vielen Dank Angie

1

Hallo,

ich kann dir leider nicht helfen, mein Sohn wird dieses Jahr in die Sprachheilschule eingeschult und jetzt krieg ich echt angst, denn mir ist auch versichert worden das er ja nach einer gewissen Zeit an die normale Grundschule wechseln könnte und die Sprachheilschule kein Stempel für seine Zukunft bedeuten würde. Das die Sprachheilschule mit dem Lernstoff hinterherhinkt hat mir bis jetzt noch keiner gesagt.

Aber was haben Lernschwierigkeiten mit der Sprachheilschule zu tun? In der Sprachheilschule geht es doch eigentlich darum sprachliche Defizite aufzuholen? Und bei den Noten deines Sohnes kann ich mir nicht vorstellen das er wegen Lernschwierigkeiten in der Schule bleiben soll, die Noten sind doch für die Grundschule ok.

Lg Elke

7

Hallo Elke

Mein Sohn ist auf der Sprachheilschule und die sind mit den Lehrplan genauso weit wie auf der normalen Grundschule.ich weiß es daher durch mein 1.Kind und einer freundin weil ihr Kind auf der normalen Grundschule ist.bei uns ist das so das die Kinder in 2 Gruppen geteilt werden.In eine langsamere und eine schnellere.Die langsamere macht erst 1.Klasse dann sind sie Klasse 1/2 und dann 2.Klasse.Danach geht es normal weiter mit Klasse 3 usw.Bei uns ist die langsamere Gruppe auch kein halbes Jahr hinterher mit den Lehrplan.Wenn die schnellere Gruppe bsp.das b lernt haben das die langsameren 1 Woche später.Bei uns sind auch Schüler drin die feinmotorik Schwierigkeiten haben und keine Sprachprobleme.

LG janette

2

Hallo,

ja genau das habe ich am Anfang auch gedacht, und da mein Sohn - der erste - auch LRS hatte, aber es damals keine Förderung gab, war ich zuerst erfreut.. und erst recht, wo es nach dem ersten Schuljahr hiess er gehöre eigentlich garnicht in die Sprachheilschule - sondern eher in die Grundschule mit spezieller Förderung , da er eher hochbegabt ist (mag dieses Wort nicht und finde Förderung bis zu einem bestimmten Alter nicht angemessen) ..

Ich denke die Schule will ihn einfach halten und ihre Patzer - nicht anmelden auf der Grundschule - nicht zugeben. Denn die Plätze in der Grundschule sind begrenzt..

Du solltest deswegen am besten nochmals genau nachhaken auf der Schule , auch das es nahegelegt wird, selbst wenn dein Kind wechselt. Die Schulklasse in der Grundschule zu wiederholen.. war mir bis vor einem Jahr auch neu ..

angie

3

naja bei meinem Sohn geht es ja auch wirklich um die Sprache die er noch verbessern muß.
An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall versuchen mich gegen diese Entscheidung des Schulamtes zu wehren, denn eine 3 in Deutsch ist doch nicht schlimm, wenns ne 5 wär aber so und selbst dann wäre es für mich kein Grund für die Sprachheilschule. Ich könnte aber eher damit leben ihn an der Grundschule ein Jahr wiederholen zu lassen als ihn weiter an der Sprachheilschule zu lassen.

Eine wiederholung in der Grundschule finde ich für meinen Sohn deshalb schon schlimm weil mein Sohn mit fast 7 eingeschult wird da er Oktoberkind ist und in der Sprachheilschule das erste Jahr als Eingangsjahr bezeichnet wird, sprich in der ersten Klasse ist er erst im zweiten Schuljahr (das bezeichne ich als sitzenbleiben vor der Einschulung). Wenn er dann nochmal ein Jahr wiederholen müßte wäre er in der 5. Klasse 12.

lg Elke

4

Hallo,

nicht das Schulamt hat abgelehnt, sondern ein
Sachbearbeiter.
Setz unverzüglich einen Widerspruch auf und geh am Besten damit selber hin. In diesem Fall halte dich auch nicht mit dem "Fußvolk" auf - denn die haben dir den Bescheid ja zugeschickt, sondern geh direkt zum Amtsleiter. Dem schilderst du deinen Fall.
Gut wäre es wenn der Kinderarzt/ Schulpsychologe
ein positives Gutachen ausstellt. Dies ist aber nicht Vorraussetzung. ich würde es aber anbieten, das Kind
testen zu lassen.

Der nächste Schritt wäre die nächsthöhere Instanz.
man muß solche Entscheidungen nicht klaglos hin nehmen. Das dürfte dann das Kultus oder Bildunsministerium sein.;-)

LG
und viel Erfolg
Tina

5

Hallo Angie,

ich bin Förderlehrerin und wundere mich etwas über die Geschichte. Mir ist einiges nicht ganz klar.

Also, eine Sprachheilschule arbeitet normalerweise nach dem Grundschullehrplan. Der Unterschied zur Grundschule besteht lediglich darin, dass es kleinere Klassen und einen besseren Betreuungsschlüssel gibt und die Kinder zusätzliche Förderung im Bereich Sprache bekommen.
Wegen LRS besuchen Kinder normalerweise keine Sprachheilschule.
Wie kam es denn zur Einschulung auf die Sprachheilschule? Nur weil der Bruder LRS hat kommt sowieso kein Kind dorthin. Normalerweise werden die Kinder getestet, ein Gutachten verfasst und anhand dieses Gutachtens entscheidet die Schulbehörde, welcher Schule das Kind zugewiesen wird.

Die Sprachheilschule umfasst häufig 2, manchmal auch 4 Jahre, danach gehen die Kinder im Normalfall ganz normal auf die Grundschule/weiterführende Schule.

Dann ist mir nicht klar, warum ihr euren Sohn nicht selbst angemeldet habt in der Grundschule?

Also irgendwie ist mir der ganze Vorgang etwas rätselhaft.

LG Juju

6

Hallo,

ich habe es so verstanden das er in die 4. Klasse der Grundschule kommen soll, was dann aber schon sein 5. Schuljahr wäre. Jetzt kommt er in die 3. Klasse bzw ins 4. Jahr der Sprachheilschule. Wenn das wie bei uns ist, liegt das an dem Eingangsjahr, das erste Schuljahr ist nicht die 1. Klasse. Unsere Sprachheilschule hat 5 Schuljahre:
Eingangsjahr
1. Klasse
2. Klasse
3. Klasse
4. Klasse
Deshalb bezeichne ich das als Sitzen bleiben vor der Einschulung, das Kind wird nicht in der 4. Klasse zurückgesetzt sondern schon im 1. Jahr. Ich hoffe das war jetzt verständlich.

Getestet wurde er ja, ich vermute aber das es um mehr als nur die LRS ging, ich kann mir nicht vorstellen das diese alleine die Einschulung in die Sprachheilschule begründen kann.

lg Elke (korrigiert mich bitte wenn ich es falsch verstanden habe)

8

Hallo

Bei uns auf der Sprachheilschule ist das anders.
Sie sind auch kein halbes Jahr mit den Lehrplan hinterher.Sie wurden bei uns in 2 Gruppen geteilt.Die langsamere und die schnellere.
1.Klasse 1.Klasse
2.Klasse klasse 1/2
3.Klasse 2.Klasse
usw. für die schnelleren 3.Klasse
usw. für die langsmeren .Die sind aber kein halbes Jahr hinterher.Was die schnellere Gruppe lernt lernen die langsameren 1 Woche später.1.und 2.Klasse heißt bei uns Eingangsphase die 2 Jahre aber auch 3 Jahre gehen kann und das auch an einer normalen Grundschule.Bevor mein Sohn dort hin kam wurde ein Gutachten angefertigt bevor das entschieden wurde.Die Frau die das Gutachten gemacht hat kam 3-4 mal damals in den Kindergarten um meinen Sohn zu teten.

LG Janette

weiteren Kommentar laden
10

Hallo,

also mein Sohn wurde in der Vorschule getestet, da ihm da schon megalangweilig war und in der Familie ein LRS Kind gab gingen sie davon aus, das er in Sprache und Deutsch Förderung bedarf, dies wurde aber nach der ersten Klasse in der Sprachheilschule wieder verworfen.

Hier ist es so, daß die Sprachheilschule im Deutschen ein halbes Jahr zurückhängt..

Er sollte wie bereits nach der ersten Klasse vereinbart und auch nach der zweiten Klasse bestätigt , die vierte Klasse der Grundschule besuchen.. und dies wurde heute verworfen.. wegen angeblicher Lernprobleme, die aber die Noten nicht bestätigen.

Habe heute bereits Einspruch eingelegt und bereits die Zusage des Schulamtes bzw des Sachbearbeiters, daß er alle Wege gehen wird , um ihn in die 4te Klasse der Grundschule eintreten zu lassen.
Leider ist dies bereits schwierig, da derzeit Ferien in Hessen sind.

Desweiteren wurde mir auch bestätigt , wie meine Befürchtung war, das bei einem Abschluss an der Sprachheilschule nur eine Empfehlung für maximal!!! Realschule ausgesprochen wird..

Angie

13

"Desweiteren wurde mir auch bestätigt , wie meine Befürchtung war, das bei einem Abschluss an der Sprachheilschule nur eine Empfehlung für maximal!!! Realschule ausgesprochen wird.."
-------------------------

Ja und? Was ist DARAN denn so schlimm? Auf der Realschule kann er ohne Probleme den erweiterten Sekundarabschluß 1 bekommen, der (zumindest hier in Niedersachsen) den Übertritt ins Gymnasium oder ein Fachgymnasium ermöglicht.


Du sagst, dass er jetzt in Deutsch eine 3 hat und ein halbes Jahr zurückliegt. Glaubst Du dann ernsthaft, dass er auf der normalen Grundschule diese 3 wird halten können in der vierten Klasse? Das wird sehr harte Arbeit werden und ich kann mir nicht oder nur sehr schwer vorstellen, dass er mit einer 3 die von Dir gewünschte Gymnasiumempfehlung bekommen wird.

Mag ja sein, dass die Förderschule in der ausgemachten Zusatförderung geschlampt hat, das kann ich nicht beurteilen.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten, dass gerade an Schulen nichts, aber auch gar nichts selbstverständlich ist, wenn man als Elternteil nicht ständig nachhakt.

Wieso muß die Förderschule die Schulanmeldung für die GS machen? Das ist doch Elternsache?


11

Nachtrag:

Gutachten wurde damals nicht erstellt .. wurde nur getestet und uns dann nahegelegt.. und wir hatten, wie bereits geschrieben, über die Förderung gefreut, da es auch hiess er könne jederzeit ( am Schuljahresende) in die Grundschule wechseln..

Und die Schule sagte mir , ich könne nicht den Antrag auf Wechsel stellen, sondern nur sie als Schule ..:-[ komme mir langsam ver .. pellt vor ..

Angie

12

Kommt auf das Bundesland an, aber in den meisten gilt die freie Schulwahl. Sofern eine normale Grundschule zustimmt, könnt Ihr folglich das Kind dort anmelden. Dann geht das vors Sozialgericht, und bis der Bescheid kommt gehen zwei Jahre ins Land und bis dahin verbleibt das Kind in der gewählten Schule, meistens wird für das Kind entschieden. Punkt eins.

Punkt zwei: Es klingt merkwürdig, was da abgelaufen ist, ich denke auch, wie schon eine Vorschreiberin, dass da Infos fehlen. Plätze in der Sprachheilschule sind teuer, die bekommt man nicht aus Jux und Dallerei. Dafür MUSS ein Sonderpädagogisches Gutachten erstellt worden sein, sonst gibt es keine Kostenübernahme. Da bist Du eindeutig falsch informiert.

Drittens: Ich finde die Entscheidung, das Kind die Grundschule zuende machen zu lassen, auch sinnvoll. Ein Wechsel kurz vor der weiterführenden Schule würde dazu führen, dass der Junge nicht mitkommt, keine Freunde hat und hart am Kämpfen ist. Ich finde die Variante, die 4. Klasse zu wiederholen, auch gut. Dann hat er alle Chancen! Man kann wirklich nicht davon reden, dass er seine Zukunftschancen verbaut, es ist normal, dass die Sprachheilschulen, weil es Zeit braucht, um Sprachrückstände aufzuholen, auf fünf Jahre beschulen, insofern habt Ihr doch schon eine mildere Variante mit dem Wechsel in die Regelgrundschule.

Viertens: Ja, testen lassen kannst Du ihn, beim Gesundheitsamt nachfragen. Lernbehinderungen sind durch Tests nachweisbar. Vermutlich empfehlen sie Euch eine Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) für den Test, die sind allerdings meistens auf ein halbes Jahr ausgebucht.

Hinsichtlich der Motivation Deines Sohnes kann ich nur raten, dass Du Deine Gefühle unter Kontrolle hältst, dann wird es für ihn einfacher.

VG, Barbara