Gilt zurückstellen als sitzenbleiben?

hallo
mein Sohn ist noch nicht schulpflichtig, aber durch die Änderung in Bayern wird er leider auch mit 5 3/4 schon schulpflichtig werden (Stichtagverlegung auf 31.12.04)

Jetzt wurde mir erzählt, dass ein zurückstellen lassen so was wie sitzen bleiben fürs Kind heisst, und da man das ja nur 2x in der Schullaufbahn darf, wär das halt schlecht...

Kann mir wer was dazu sagen? stimmt das wirklich?

Danke schonmal
Anja (die ihren Sohn vieeeeel lieber erst mit knapp 7 in die Schule schicken will)

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Warum darf man nur zwei mal sitzen bleiben???Hab ich noch nie gehört...Nein zurückstellen heisst nicht sitzen bleiben.Sondern ein jahr Kindergarten mehr und bedeutet "nur" das dein Sohn noch nicht soweit wäre um in die Schule zu kommen.Finde ich net shclimm.Ist eben für jeden individuell anders.


Lieben Gruss

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Hallo, ich kenne das auch so, zweimal sitzen bleiben ist "erlaubt" beim dritten Mal muss man auf die nächst niedrigere Klassenstufe wechseln.

Allerdings bedeutet bei uns "zurückstellen" nicht automatisch sitzen bleiben.

lg bambolina

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Hallo,

eindeutig ja!!!!! Jedenfalls bei uns in NRW

Mein Sohn wurde ein Jahr zurück gestellt ( Vorschulkindergarten) und der Burschi
hätte dieses Jahr einen Antrag auf Verlängerung einreichen müssen! Hat die Schule mir bestätigt.
Erstmalig wurden bei den betroffenen Schülern
dieses automatisch von der Schule verlängert - außer bei den Unverbesserlichen #schein

LG

2x Ehrenrunde....naja ich kenne welche die zurück gestellt wurden und 2 Runden extra gedreht habe
( eine wegen langer Erkrankung). Denoch wurde die regelschulzeit auf Antrag verlängert ;-)

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Hallo Anja,

bei uns B-W definitiv nicht. Ich hätte ihn sogar im ersten halben Jahr aus der Schule nehmen können, ohne dass das ihm angerechnet worden wäre.

Mein Sohn war "knapp" ein Muss-Kind (wurde mit 6 Jahren und 14 Tagen eingeschult), das ich trotz vieler "Gegner" einschulen ließ - u.a weil mein Sohn unbedingt in die Schule wollte und ich habe es - trotz anfänglicher Schwierigkeiten" nie bereut.

lg bambolina

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hallo
ok, dann bin ich einigermassen beruhigt.
Arian wird genau am Stichtag, dem 31.12., 6 Jahre alt... ich find auch wenn ein Kind unbedingt in die Schule WILL dann isses auch mit knapp 6 gut und ok. aber wenn es ein MUSS ist, find ich es doof. Ich denke halt, dass die unbeschwerte Kindheit eh so kurz ist, und da kann ein Jahr Kiga ruhig noch sein.

Naja, ich werd das dann ja in 2 Jahren sehen, wie er sich bis dahin entwickelt. Momentan wäre er zumindest sozial eher nicht so weit, da er trotz Kiga extrem schüchtern ist, wenn es um andere Kinder geht, und er sich viiiiel gefallen lässt ohne sich zu wehren....Naja.

alles Gute euch
Anja

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Hallo Anja,

bei uns hätte er halt, weil er eben ein Muss-Kind war nicht im KiGa bleiben dürfen sondern wäre in die Vorschule gekommen. Dort hätte mein nicht gerade kontaktfreudiges Kind niemand gekannt.
Alle seine Freunde (allerdings ein halbes Jahr älter) wurden eingeschult.

Zu deinem Sohn - meiner war auch immer sehr schüchtern und zurückhaltend, ist er heute noch, bevorzugt Fremden gegenüber (was auch ok ist) er ließ sich auch immer alles gefallen. Das hat sich so mit 5 Jahren schlagartig geändert.
In zwei Jahren bis zu Einschulung kann noch viel passieren, bei uns war der "Entwickugsschub" im letzten halben Jahr vor der Einschulung eine "kleine Sensation".

lg und alles Gute
bambolina

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Hallo,
für Kinder die in Bayern wohnen gilt:
Ab Oktober geborene Kinder, da haben die Eltern die Wahl ob Einschulung oder nicht. Gilt nicht als Sitzenbleiben...
Gruß
Tigerente2004

P.S. Übrigens unsere Tochter wurde im September geboren und sie wurde auch zurückgestellt, dieses Jahr tat ihr super gut und ich würde es immer wieder tun....

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Hallo
das ist eben ab dem Schuljahr 2010/2011 nicht mehr so, da ist der Stichtag für die Einschulung der 31.12.04...wurde ja jetzt jedes Jahr um einen Monat nach hinten verschoben...

aber es beruhigt mich sehr, dass es nicht als sitzen bleiben gilt, dies erzählte mir nämlich unser Kiga-Erzieherin...

alles Gute
Anja

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Hallo,
es stimmt schon "Schulpflicht" immer einen Monat nach hinten, aber:
Die Eltern ab Oktober geborene Kinder haben trotzdem die Wahl sie einzuschulen, gut, vielleicht ist es nur bei uns so in der Gemeinde, jedenfalls war das bei uns in den Schulnachrichten.
Gruß
Tigerente2004

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Hallo Anja,

ich bekomm das nicht mehr alles zusammen. Aber beim Elternabend hat uns der Schulpsychologe erklärt, das zurückstellen so ähnlich wie sitzenbleiben zählt.

Wird dann halt relevant, wenn Dein Sohn z.B. die 2. Klasse nicht schafft. Aber genauere Details weiss ich nicht mehr.

Erkundige Dich doch mal direkt beim Schulamt oder beim Schulpsychologen, dann weisst Du es genau.

climber

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Hallo Anja,
wir gehören auch zu den Bayern die die Übergangsregelung trifft, allerdings ist unser Sohn ein Oktoberkind,
aber finde die Information vom Kultusministerium sehr gut:
http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/schulen/grundschule/r_cktrittsm_glichkeit_der_eltern_bei_der_einschulung_information_2008.pdf

Ist zwar ein langer Link aber evtl kannst du ihn kopieren.
Wir waren bis vor kurzem auch sicher dass wir von der Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen, aber jetzt ist Lukas der Meinung er geht auf alle Fälle mit seinen Freunden in die Schule auch der Kiga hat vorgeschlagen ihn auf alle Fälle bis zur Schuleinschreibung als Vorschulkind mitlaufen zu lassen damit wir ihm alle Optionen offen lassen können. Er hat das letzte Jahr einen riesen Sprung gemacht und mittlerweile können wir uns auch vorstellen ihn regulär einschulen zu lassen.
Aber wie gesagt es gibt die Möglichkeit des Rückstufens und du musst ihn dann nicht Zurückstellen, das hat eine andere Wertigkeit!!
LG Sandra

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Ach ja du kannst auch auf der allgemeinen Seite des Kultusministeriums schauen da gibts noch ein paar andere Übersichten:
http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/grundschule/index.shtml

LG Sandra

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Hallo Anja,

anscheinend ist das in Bayern aber schon so. Mein Patenkind wurde zurückgestellt und als er dann in der zweiten Klasse fast sitzen geblieben ist, hieß es dann er müsste dann auf die Förderschule, weil er schon zurückgestellt wurde.
Ich würde mir das mit dem Zurückstellen schon noch mal überlegen. Was kann dein Kind nicht was es dann nächstes Jahr können soll? Die anderen Kinder sind ja zum Teil auch nicht älter! Ich finde nicht, dass die Kinder dann besser auf die Schule vorbereitet sind, nur weil sie noch ein Jahr im Kiga rumhüpfen.
Gruß Purzel

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hallo!
ja, jeder scheint was anderes zu sagen...hm...ich frag glaub ich mal direkt beim Schulamt nach, denn ich möchte schon vermeiden dass er durch das zurückstellen dann einen evtl. Nachtteil hätte...noch haben wir ja 2 Jahre Zeit, um zu sehen, wie er sich dann macht.
Ich finde einfach, dass die unbeschwerte Zeit eh so kurz ist, auch in der Grundschule wird schon sehr viel verlangt, finde ich. Und da KANN ein Jahr schon sher viel ausmachen. Mein Sohn ist eh ein sehr schüchterner und sensibler, und da kann ihm ein Jahr mehr unbeschwertheit schon einiges bringen...aber wir werden es dann sehen, wenn es wirklich so weit ist...

Lg und danke für die Antwort
Anja

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"Sohn ist eh ein sehr schüchterner und sensibler, und da kann ihm ein Jahr mehr unbeschwertheit schon einiges bringen...aber wir werden es dann sehen, wenn es wirklich so weit ist... "

meine tochter war auch so. da ich der meinung war, dass sie vom charakter her einfach so ist, habe ich sie entgegen aller "fachkundigen" meinungen (schuluntersuchung und kiga-erzieherinnen) vorzeitig einschulen lassen und siehe da, sie ist aufgeblüht ohne ende. sie schafft alles super und hat viele neue freunde gefunden und inzwischen zählt sie nicht mehr zu den schüchternen, dafür aber zu den besten ihrer klasse. es hat sich rausgestellt, dass mein bauchgefühl richtig war und der kiga sie unterfordert hat. dort wäre sie (denke ich) noch immer so drauf wie vor einem jahr, weil: was hätte sich denn geändert???

soweit ich weiß, sind kinder, die kann-kinder sind keine "sitzenbleiber", aber wie das bei zurückgestellten ist#kratz