Mal ne Frage - Schulbuch kaputt

Hallo

meine Tochter hat heute einen Brief mit nach Hause bekommen, dass eins ihrer Schulbücher beschädigt ist. Sie soll nun 5 Euro bezahlen. Das ist ja noch O.K. Aber nun erzält mir meine Tochter das sie auch einen Vermerk aufs Zeugnis bekommen sollen. Hat jemand von Euch schon mal so war gehört. Ist mir neu und ich verstehe auch nicht wozu dass gut sein soll!?

LG

1

Hi,

wem gehört das Buch? Der Schule (Hessen?)? Wenn es euer Eigentum ist, hat das die Schule nicht zu interessieren. Gehört das Buch der Schule und wird am Jahresende zurückgegeben, dann müsst ihr das Buch eigentlich nur dann ersetzen, wenn es unbrauchbar ist (frag nicht, was wir teilweise für Bücher zugeteilt bekommen haben...).

Und einen Eintrag ins Zeugnis würde ich nicht akzeptieren (sowas kann immer mal passieren!). Sprich am besten mal mit dem entsprechenden Lehrer/in.

Gruß
kim

2

An deiner Stelle würde ich mal freundlich bei der Lehrerin nachfragen. Vielleicht hat deine Tochter da etwas falsch verstanden, das kann manchmal vorkommen.
Denn einen Eintrag ins Zeugnis halte ich wegen einem Buch als übertrieben!

3

Das mit dem Geld ist von der Schule o.k.,
das mit dem Vermerk nicht.

Wenn der Lehrer in dem Buch sieht z.B.
das es mal nass geworden ist und dadurch die Seiten wellig sind,Seite eingerissen oder
Seiten lose sind wird eine Pauschale von 5.-€ erhoben.
Deshalb wenn ihr das Buch bekommt alles aufschreiben was vorher schon "kaputt" war vom Lehrer bestätigen lassen, damit man euch danach nicht´s anhängen kann.

Auf dem Zeugnis darf nur die Beurteilung über das Kind stehen nicht wie sie mit den Büchern der Schule umgeht.

lg Claudia

4

Hallo,

an unserer Schule müssen auch 5€ für "verunstaltete" Bücher bezahlt werden. Wenn der Schüler das Buch in laufenden Schuljahr neu bekommen hat, ist sogar die Hälfte des Neupreises fällig.
Bei den Verbalbeurteilungen gibt es in BW einen Punkt, der in etwa so lautet: Im Umgang mit ihren Schulsachen .... mangelte es xy machmal an der nötigen Sorgfalt...
Solch ein Satz ist durchaus legitim bei den Verbalbeurteilungen in der GS (Bereich Arbeitsverhalten) , allerdings sollte er nicht aufgrund eines (!) verunstalteten Buches ins Zeugnis geschrieben werden. In welche Klasse geht denn deine Tochter?
Ich bin eindeutig für Rücksprache mit der Lehrerin, um eventuelle Missverständnisse zu klären.
Der Satz dient übrigens dazu, dem Sch. und auch dessen Eltern Rückmeldung zu geben über dessen Umgang (Wertschätzung) mit seinen Unterrichtsmaterialen, seien es die eigenen, die der Schule oder von Mitschülern. Meiner Meinung nach ist dies nicht ganz unerheblich in der heutigen Zeit in Anbetracht der Tatsache, dass viele Kinder leider nicht mehr wissen, wie sie mit fremdem Egentu umgehen sollen (und das nun bitte nicht persönlich nehmen ;-))

LG
Nadine