Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen.
Zum Einen stellt sich mir die Frage, in welchem Bundesland außer Sachsen überhaupt noch die starren Einzugsgebiete für Grundschüler gelten?! Habt/hattet ihr das? Wo seid ihr her?
Zum Anderen muss ich für die Wahl-Grundschule einen Antrag schreiben.
In diesen muss ich die Vorteile der Wahl-Grundschule gegenüber der Pflicht-Grundschule einbringen.
Das wären neben allgemeinen Dingen (die ich so ja nicht benennen kann - soziale Schichten und so Kram)
-der Schulweg - länger aber dafür verkehrsberuhigt
-das soziale Umfeld wie Freunde und so weiter, da Kindergarten direkt neben Wahl-GS,
-die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme, dass mein Vater und meine Freundin, als auch die Mutter der Freundin meiner Tochter, meine Tochter mitnehmen können
-der Kooperationsvertrag zwischen Kindergarten und Wahl-GS (?!)
Ich habe dazu im Netz ein allgemeingehaltenes Schreiben gefunden (Quelle weiss ich leider nicht mehr):
Schulwechsel unseres Kindes vor Einschulung
Sehr geehrte Damen und Herren!
"Unsere Kinder sind unsere Zukunft!" Dieser, von vielen Menschen oft zitierte Ausspruch, lässt in seiner Konsequenz erwarten, dass alle, egal ob persönlich oder professionell an der Entwicklung der Kinder beteiligten Menschen Bedingungen schaffen, die unserem Kind einen optimalen Start ins Leben ermöglichen.
Die uns bevor stehende Einschulung im Jahr 2010 stellt einen gravierenden Meilenstein in der Entwicklung unseres Kindes dar. Der Weg ist vorgegeben! Wird unser Kind für schulfähig erklärt, ist die Einschulung in der entsprechend wohnortnahen Grundschule vorgesehen. Ein "Mitspracherecht" (eher Einspruchsrecht) von uns Eltern existiert formell, in der praktischen Umsetzung gestaltet sich das aber schwierig.
Wir alle wünschen uns, dass unsere Kinder gern zur Schule gehen und mit Freude lernen und somit auch ihre bestmöglichsten Leistungen erbringen können; eine Grundvoraussetzung für ihren (und damit auch für unseren) späteren Lebensweg. Die Grundschule sollte daher ein Ort sein, an dem die Kinder sich wohl und sicher fühlen, an dem sie eine soziale Integration erfahren und an dem sie je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend gefordert und gefördert werden. Das klingt nach einer Idealvorstellung, die aber ein Muss für jede Grundschule sein sollte. Und wer, wenn nicht die Eltern, können einschätzen, welche Grundschule diesem Anspruch für das eigene Kind gerecht wird.
Oft trennen vorgegebene "Straßengrenzen" bei der Zuweisung der zuständigen Grundschule Kinderfreundschaften. Auch die, während der Kindergartenzeit aufgebauten Beziehungen der Eltern untereinander, die bei der Bewältigung des Alltags (z. B. in Bezug auf Arbeitszeiten) unterstützen könnten, werden erschwert. Das aufgebaute soziale Umfeld, das dem Kind schon frühzeitig Sicherheit vermittelt, wird hierdurch nicht unwesentlich gestört.
Aus meiner Sicht sollte ein gutes "Schulklima", soziale Integration und eine individuelle Förderung unserer Kinder der Gradmesser für die Wahl einer Grundschule durch uns Eltern sein.
Wir würden die Schule wählen, die optimale Bedingungen für die Entwicklung und Bildung unserer Kinder bietet, weil unsere Kinder das Recht auf einen guten Start ins Leben haben, und weil sie unsere Zukunft sind!
---------------------------------------------
An dieses allgemeinformulierte Schreiben würde ich dann jetzt gern mit unserer persönlichen Situation anknüpfen, ala "zu all dem vorgenannten fühlen wir uns unserer Tochter gegenüber verpflichtet und möchten ihr einen barrierefreieren Start in das Leben als Schulkind ermöglichen" oder so.
Ich bin total blockiert und bekomm es einfach nicht auf die Reihe.
Könnt ihr mir bitte ein paar Denkanstöße geben?
Das wäre echt lieb.
Vielen Dank
Mel
Schule+Antrag=Problem
Hallo Mel,
ich wohn auch in Sachsen und musste gestern meine Tochter an der Grundschule hier im Ort anmelden, obwohl ich sie gern auf eine andere schicken würde. Ich hab hier gleich gesagt, dass meine Tochter nicht in diese Schule gehen wird und sie hat sich ein Zettel an die Anmeldung gemacht. Wir sollen auch so ein formlosen Antrag stellen, dann sprechen sich die zwei Schulen untereinander ab und müssen diesem Antrag zustimmen und dann gehts ans Schulamt, welche das letzte Wort haben. Die Prozedur dauert Monate. Meine Mutti ist Lehrerin an der anderen Grundschule und weiß, dass fast alle Anträge erstmal abgelehnt werden und erst nach dem Wiederspruch genehmigt werden. Das heißt, dass wir das letzte Jahr nun kämpfen können, damit unser Kind nicht die Grundschule hier besuchen muss. Der Grundstein für den Kampf wurde mit der Schulanmeldung gestern gelegt. Stehe nun auch vor dem Problem, dass wir so ein Schreiben verfassen müssen. Ich werde am Wochenende mal darüber nachdenken.
Viele Grüße und viel Durchhaltevermögen für den Kampf
Jenni
Hey Jenni,
ich hab meine Tochter gestern auch in der Pflicht-GS angemeldet. Allerdings habe ich mir verkniffen zu sagen, dass meine Tochter keinesfalls dahin kommt. Ich trete eh immer in Fettnäpfchen und wollte mir voreiligen Ärger einfach ersparen.
Für den Fall das sie doch an die Pflicht-GS muss, sollte der Schein schon gewahrt sein. Zum Wohle meines Kindes. Fand ich.
Die Wahl-GS hat mir nicht viele Hoffnungen gemacht. Sie hatten dieses Jahr schon 4 1. KLasse und nächstes Jahr wird es nicht anders aussehen.
Ich soll diesen Antrag ja erstmal zur Wahl-GS schicken, wollte ihn aber direkt gut ausformulieren, weil ich glaube er geht von dort aus dann zum Schulamt.
Oder glaube ich da falsch?
Grüße
Mel
PS: bin auch aus LE
Aber eine andere Ecke
"Zum Einen stellt sich mir die Frage, in welchem Bundesland außer Sachsen überhaupt noch die starren Einzugsgebiete für Grundschüler gelten?! Habt/hattet ihr das? Wo seid ihr her? "
In Hessen !
Huhu Emma,
Mist, dann zieht ein Argument wie "nur hier" ja garnicht
Danke Dir.
Gruß
Warum so kompliziert?
Punkt 3 deiner Gründe sollte eigentlich ausreichen.
Mach einen 2-Zeiler draus:
... um die Betreuung nach der Schule sicherzustellen, ist es notwendig, dass xy die Schule z besucht....
Da kann eigentlich keiner was gegen sagen.
KAt
Ich hatte das ganze letztes Jahr und dies Jahr das gleiche in grün.
Die haben zwar für das nächste Jahr einige Gebiete aufgelockert, aber wir wohnen immer noch im "starren" Einzugsgebiet.
Unser Antrag wurde ohne was genehmigt, hoffe dies Jahr läuft das auch so glatt.
Man hat bis Ende Januar oder Mitte Feb. 2010 Zeit bei der Wahlschule einen Antrag zustellen (lieber nochmal erkundigen und nicht auf die lange Bank schieben). Dann schicken die Schulen sich das hin und her und treffen die Erstentscheidung, dann geht der ganze Kram an die sächsische Bildungsagentur, prüft und genehmigt oder lehnt ab. Dann kommt der Kram wieder zur Schule und die Schule wo das Kind nun eingeschult wird schickt einen Bescheid.
Normalerweise kommen die März/April so das es dann doch langsam eng wird falls Widerspruch.
Reinschreiben kurz und knapp, das halt Betreuungspersonen für den Nachmittag in der Nähe wohnen, die Schule auf dem Arbeitsweg liegt, wenn die Wunschschule im gegensatz zur anderen eine offene GTA ist mit reinschreiben.
Wir hatten noch einen Arztbrief dabei das kleine Klassen unbedingt erforderlich sind, das wäre in der Einzugsgebietschule nicht machbar gewesen. Da muss man aber vorher schon so ca. wissen wie die Klassenstärke sein wird.
Argumente wie soziale Schichten oder Kindergartenfreunde ziehen nicht wirklich.
Viel Glück und schreib nicht so viel kurz und knapp reicht, immerhin sollen die das auch alles lesen und nicht bei der Hälfte weglegen.
Gruß Frechdachsie