Hi Ihr!
Mein Sohn hat mir grade eine "Schadenersatzforderung" der Schule wegen zwei nur ausgeliehener Bücher überreicht.
Beim Geografie-Buch behauptet er, es wäre in sehr gutem Zustand gewesen und beim Lateinheft, das eigentlich 4 Jahre (!!) genutzt werden hätte müssen, frage ich mich auch, wie das nach dem ersten Jahr schon so verschlissen sein kann, dass er es nicht zumindest selbst noch weiter verwenden darf??? Kann doch nicht sein, dass ich das Buch, das mangels festen Einbands sehr rasch kaputt geht, nun jedes Jahr ersetzen darf......
Kann ich die Herausgabe der betroffenen Bücher erwarten? Hatte diesen Fall schon mal jemand von Euch?
Immerhin "kaufe" ich sie ja jetzt, also möchte ich sie auch haben.
LG Itsy
Geliehenes Buch.....Frage zur Ersatzpflicht
Hallo,
also bei uns ist es so, dass am Anfang die Bücher kontrolliert werden und wenn man Schäden feststellt, wird das vom Fachlehrer vorne vermerkt (geht aber nur in der 1. Woche). Steht da nichts und es ist kaputt, muss es der Schüler bzw. die Eltern bezahlen. Wenn du ein neues kaufen musst, würde ich sagen, dann darfst du das alte beschädigte behalten, bei uns ist es aber oft so, dass man nur verlorene ganz bezahlen muss, beim Rest muss man einen Teil bezahlen, zB wenn man der 3. Benutzer war, muss man nicht den kompletten Preis bezahlen.
Sprich doch nochmal mit der Schule bzw. mit den zuständigen Personen, die sich ums Bücherausleihen kümmern. Aber man muss sich halt auch vor Augen führen, dass zB meine Schule (ca. 900 Schüler) jedes Jahr über 60.000 Euro für Bücher ausgibt, da sollten sie halt auch eine Weile halten!!
LG
Danke!
Ich bin bereit, ein Buch zu kaufen, das mein Sohn 4 (!!) Jahre nutzen soll. Das lohnt sich ja so richtig!
Aber ich bin nicht bereit dieses Buch jedes Jahr erstmal zu leihen und am Ende bezahlen zu müssen, selbst wenn es nur der Zeitwert ist. Das Buch ist nämlich so richtig teuer und der Zeitwert schlägt nach einem Jahr noch mit 20€ zu Buche. Für 4 Jahre kostet mich das Buch also 80 €!! Das kann´s doch nicht sein.....
Ich werde also versuchen, das Buch zu bekommen und dann weiterverwenden lassen.
Ich hätte nur gerne gewußt, wie hoch meine Chancen sind, dass das klappt.
LG
Hallo,
wenn du die Bücher ersetzen musst bedeutet das, du musst zwei neue Bücher kaufen und diese der Schule als Ersatz für die von deinem Sohn beschädigten geben.
Selbstverständlich darfst du die beschädigten Bücher behalten, du hast sie ja quasi gekauft.
Als Tipp: Kontrollier die Bücher zu Beginn des Schuljahres auf Schwachstellen, die evtl. zu Schäden führen können. Mein Sohn hat ein Mathebuch ausgeteilt bekommen, bei dem der Einband schon anfing sich zu lösen. Dass dieses Buch kein ganzes Schuljahr mehr halten würde, war mir klar. Deshalb hab ich gleich am Tag nach der Bücherausgabe die Klassenlehrerin gebeten, meinem Sohn ein anderes Exemplar zu geben. War OK, wurde auch gemacht.
Generell finde ich es OK, wenn man Bücher beschädigt (kann ja wirklich auch durch den langen Gebrauch unabsichtlich sein), aber das Buch sollte zu Beginn nicht gleich in einem Zustand sein, der es wahrscheinlich macht, dass es kein ganzes Jahr mehr durchhält...
lg
K.
Tja, ich kann von Buchhändlerseite aus sagen, woran das liegt: Die Schulen gehen bei ihrer Entscheidung oft rein nach dem Preis, was gute Verlage (auch was die Buchbindung anbelangt) wie z. B. Klett oft aus dem Rennen wirft. Auch redaktionell wird bei diesen Billigbüchern gespart, was dann auch die inhaltliche Qualität beeinträchtigt. Ich würde mit dem Sekretariat einen Termin vereinbaren, dass Du die Bücher holst und selbst in Augenschein nimmst. Bist Du auch der Meinung, dass Dein Sohn schuld hat, dann ersetzt du die Bücher und nimmst sie mit. Man kann lange darüber streiten, warum nicht der Zeitwert ersetzt wird. Bei einem 3 Jahre alten Buch würde ich nicht einsehen, mehr als 50 % zu ersetzen.
Grundsätzlich wäre das mal ein Thema für den (Gesamt-)elternbeirat. Wenn Du dich still und allein ärgerst, bringt das nichts.
Gruß
Manavgat
"Die Schulen gehen oft rein nach dem Preis..." das stimmt so nicht, das ist weder bei der Schule meines Sohnes noch bei meinem schulischen Arbeitgeber der Fall. Wir entscheiden uns als Fachschaft immer für das fachlich und didaktisch hochwertigste Buch. Mich wundert deine Aussage sehr; gerade hier in Baden-Württemberg habe ich noch keine Schule erlebt, an der das anders ist! Klett ist einer der Verlage, von denen wir den Großteil unserer Bücher beziehen, dies mal nur am Rand.
Ich bin oft mit dir einer Meinung; aber bei diesem Beitrag ärgert es mich, wenn die Schulen verallgemeinernd so dargestellt werden, als würden sie auf Kosten der Qualität auf hochwertige Schulbücher verzichten. Ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern der Fall ist - aber ich garantiere für jede Schule in Baden-Wüttemberg, dass der Preis kein Entscheidungsmerkmal ist, und ich verwahre mich dagegen, dass Eltern dieser Eindruck vermittelt wird!
Im Übrigen kann wirklich jeder die Bücher anschauen, sobald sie von der Schule ausgeteilt wurden, und mangelhafte Bücher reklamieren, so wie ich das beim Mathebuch meines Sohnes auch getan habe. Dazu muss man nicht mal die Bücher selber abholen - es genügt, wenn man sie nachmittags zuhause kurz durchschaut. Dazu sollte ja wohl jeder in der Lage sein.
Bei uns werden Bücher übrigens nach einer gewissen Zeitspanne (soweit ich informiert bin, nach vier Jahren) aussortiert, ggf. auch schon früher, wenn sie nicht mehr in gutem Zustand sind. Sollte mal ein Buch "durch die Lappen gehen" hat keiner was dagegen, wenn man ein anderes Exemplar verlangt.
K.
ohne das gesehen zu haben würde ich da mal gar nichts zahlen, und wenn man sie komplett bezahlen muss, also nicht nur eine zusätzliche mitegebühr, weil das buch eben wohl eher ausgetauscht werden muss als andere, würde ich auch verlangen, es behalten zu dürfen.
wenn er das selbe buch im nächsten jahr noch braucht versteh ich gar nicht warum es überhaupt derart geprüft wird... das ist doch wie ein verlorenes buch, das findet einem auch keiner bis man es abgeben müsste..
ich würde mich mal freundlich mit dem klassenleherer in verbindung setzen, man kann das sicher freidlich klären. auf den putz hauen kannst du ja immernoch...
Danke für die Erklärungen!
Ich wurde mittels der "Schadensersatzforderung" sowieso für Montag ins Sekretariat zitiert, wo ich eine "Bareinzahlung" durchführen muss.
Ich gehe da also natürlich hin und nehme die Bücher in Augenschein.
Ich weiß bloß nicht, was ich mache, wenn man mir die Bücher nicht aushändigen kann......
LG Itsy