Klassenfahrt -> Pflichtveranstaltung

Hallo!

Mein großer Sohn (9) kommt nach den Ferien (bei uns ist der 23.8. der erste Schultag) in die 4. Klasse. Am 30.8. geht es dann auf Klassenfahrt. Ich fand das als Kind spannend und toll - er findet es einfach nur schrecklich. Er möchte auf keinen Fall mitfahren.
Natürlich haben wir ihn bereits angemeldet und auch die Kosten (155 Euro) bereits gezahlt.
Nun hatte ich keine Wahl und musste eine Lehrerin anrufen und fragen, wie es bezüglich Rücktritt ist. Das tat mir total Leid, denn schließlich befindet auch sie sich in ihrem wohlverdienten Erholungsurlaub, aber was sollte ich machen?!? Nun sagte sie mir, dass er eigentlich gar keine Wahl hat, es handelt sich bei der Klassenfahrt um eine Pflichtveranstaltung und er MUSS mit.
Natürlich möchte ich gerne, dass er mit auf Klassenfahrt geht und ich habe ihm auch gesagt, dass er keine Wahl hat. Aber irgendwie finde ich es total schrecklich, dass hier von der Schule vorgeschrieben wird, dass die Kinder mit auf die Klassenfahrt MÜSSEN! Das habe ich ihm natürlich nicht gesagt.

Wie seht ihr das? Findet ihr das ok? Vielleicht ist hier auch ein/e Lehrer/Lehrerin, die dazu eine Meinung hat?

Viele Grüße
Claudine

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Was für Konsequenzen würde es denn geben, wenn er nicht mitfährt?

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Dann würde er zu Hause bleiben und in der 3. Klasse in den Unterricht gehen müssen.

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#kratz Ja dann macht das doch, wenn er wirklich nicht mit will. Ich kenn das auch so, dass die die nicht mitfahren weiter zur Schule gehen in andere Klassen.

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Hallo,

warum findet er denn eine Klassenfahrt so schrecklich?
Hat er Probleme mit Mitschülern oder sonstige Ängste vor der bevorstehenden Klassenfahrt.

Ich finde es aber nachvollziehbar, dass eine Klassenfahrt eine Pflichtveranstaltung ist.
Wenn dem nicht so wäre, würden viele Eltern ihre Kinder nicht mitschicken, da sie einen besseren Verwendungszweck für das Geld haben.

Ausserdem stärkt so eine Fahrt ja auch den Klassenzusammenhalt.


Ich würde eher nach dem Problem suchen, was dafür verantwortlich ist, dass er die Klassenfahrt ablehnt.


LG,

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Hallo,

es gibt mehrere Gründe, die er uns auch bereits gesagt hat. Daran ändern kann ich leider nichts.
Da die Kosten für die Fahrt bei Bedarf auch vom Förderverein getragen werden, kann sich eigentlich jede Familie die Fahrt leisten. Und soooo teuer ist sie mit 155 Euro ja auch nicht, kann sogar in Raten gezahlt werden.

Es ging mir jetzt aber auch nicht um die Gründe, die mein Sohn vorbringt, sondern darum, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt. Auf dem >>"wieso-weshalb-warum" willst du nicht mit?<< diskutieren wir auch nicht erst seit heute.

VG
Claudine

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Wenn er nicht mit möchte, würde ich ihn in einer anderen Klasse zum Unterricht schicken und ihn ausdrücklich von der Klassenfahrt abmelden. Er wird schon seine "guten" Gründe haben. Ich habe solche "Pflichtveranstaltungen" als Kind auch schon gehasst!!

LG

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Genau das geht leider nicht. Ich kann ich "ohne Grund" leider nicht abmelden oder zurücktreten. Ein Junge aus seiner Klasse fährt nicht mit, weil er täglich eine Spritze braucht - das ist ein Grund. Aber "einfach so" geht es leider nicht - das ist zumindest die Aussage der Lehrerin.
Ich möchte ja auch, dass er mit auf Klassenfahrt geht, finde es aber schrecklich, dass es sich dabei um eine Pflichtveranstaltung handelt.

vg
claudine

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Hi,

mein Sohn ist auch 9, kommt ebenfalls in die 4. Klasse und eine mehrtägige Klassenfahrt war ursprünglich auch zu Beginn des kommenden Schuljahres geplant.
Er wäre dann allerdings nicht mitgefahren - Pflichtveranstaltung hin oder her. Er ist sonst kein Typ, der sich vor allem drückt, aber wenn er sagt, dass er nicht mitfahren möchte, dann respektiere ich das. Notfalls hätte ich ihn krankschreiben lassen. Und ich bin der Ansicht, solche Ausnahmen machen aus Kindern noch lange keine Drückeberger oder Arbeitsverweigerer, sondern es kommt auf die Gründe an: Mein Sohn z.B. hat noch Angst davor, weit entfernt von uns zu übernachten, außerdem ist er ein schwieriger Esser und würde vermutlich total vom Fleisch fallen. Beides wird sich mit der Zeit bessern, aber im Moment muss und will ich ihn einfach ernst nehmen.
Die Klassenfahrt ist übrigens doch nicht zustande gekommen, weil es anderen Kindern genauso geht bzw. einige Eltern ihre Bedenken geäußert haben. Nun macht die Klasse eben mehrere Tagesfahrten, damit sind alle zufrieden.

LG Kerstin

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"außerdem ist er ein schwieriger Esser und würde vermutlich total vom Fleisch fallen"

Ich war (und bin) auch ein schwieriger Esser. Aber selbst ich bin auf keiner Klassenfahrt verhungert. Und das soll wirklich was heißen. Zumal ich auch noch untergewichtig war und bin.

Ein Freund von diesen Klassenfahrten bin ich nicht unbedingt. Bei uns war eine Fahrt direkt nach dem Beginn der Realschule. Da hat einer den anderen nicht gekannt und viele Kinder hatten extremes Heimweh und haben sich überhaupt nicht wohl gefühlt. Mir persönlich hat das nun nichts ausgemacht, aber eine Mitschülerin von mir war richtig krank vor Heimweh. Und das war ansich keine "Zimperliese". Sie war die einzige Mitschülerin, die ich schon aus der O-Stufe kannte und mit der ich bereits auf Klassenfahrt war. Da hatte sie sich wohl gefühlt und alles war ok.

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Ja, das mag schon alles sein. Ich war auch immer mit auf Klassenfahrten und es hat mir nichts ausgemacht. Wahrscheinlich würde auch kein Kind verhungern. Der Hauptgrund ist bei uns ja eigentlich, dass mein Junge (der sonst auch nicht so zart besaitet ist) nicht woanders übernachten möchte, und ich sehe nicht ein, wieso man ihn dann zwingen sollte, mitzufahren. Bei uns ist aber ohnehin so geregelt, dass die "Daheimbleiber" einfach in eine andere Klasse gehen, was ich vernünftig finde.
Die Klassenlehrerin meinte auch, dass die Fahrt keinen Sinn mache, wenn von 18 Kindern 1/3 nachts vor Heimweh weint - dann wären sie eben noch nicht so weit.
Aber ich bin ganz zuversichtlich, dass es irgendwann klappt ;-).

LG Kerstin

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Hallo Claudine,

ich arbeite selbst an einer Grundschule in NRW und es gibt tatsächlich einen Erlass / Richtlinien, in denen die Teilnahme ganz klar geregelt ist (Punkt 4: Teilnahmepflichten). Guck mal hier:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland ihr wohnt, aber sicher gibt es für euer Bundesland einen ähnlichen Erlass.

LG
Sandra

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Hallo Sandra,

vielen Dank. Sehr interessant. Wir kommen aus S-H. Hier gibt es sicher auch so einen Erlass/Richtlinie. Ich finde es trotzdem heftig.

Wie siehst Du als Lehrerin diesen Erlass?

VG
Claudine

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Hallo Claudine,

aus der Praxis kenne ich es auf jeden Fall nicht so, dass da schriftliche Begründungen abgegeben werden mussten oder so. Wenn jemand partout nicht wollte, ging er für die Zeit in die Parallelklasse und fertig.

In meiner eigenen Klasse sind aber immer alle Kinder mitgefahren.
Natürlich finde ich eine Klassenfahrt für die Gemeinschaft wichtig, und wenn mal Mütter mit Sorgen auf mich zugekommen sind, hab ich eigentlich immer geguckt, dass wir da eine Lösung gefunden haben. Einmal habe ich die Mutter eines sehr ängstlichen Kindes als Begleitperson mitgenommen (auf eigene Kosten), und habe es den Kinder so verkauft, dass ICH Hilfe auf der Klassenfahrt brauche, nicht das Kind.
Eine andere Mutter war sehr besorgt, weil ihr Sohn Bettnässer war und auch im 4. Schuljahr nur mit Pieper am Schlafanzug mitkonnte und sie Sorgen hatte, dass er ausgelacht werden konnte. Da hab ich sehr genau darauf geachtet, dass dieser Junge mit 2 eher "sozialen" Kindern auf ein Zimmer kam und habe sie eingeweiht. Hat super geklappt und niemand hat was mitbekommen.

Wenn jemand aber partout nicht will, hat es meiner Meinung nach wirklich wenig Sinn. Aus Lehrersicht, jetzt nicht unbedingt pädagogisch gesprochen: Als Lehrer steht man eh unter Dauerstress ob der großen Verantwortung rund um die Uhr für so viele Kinder auf fremdem Terrrain, da kann man auf gut Deutsch auch niemanden gebrauchen, der womöglich versucht wegzulaufen oder abends weinend im Bett liegt und auf den man hektisch einredet, während die anderen schon ungeduldig warten, dass endlich die Disco, der Spieleabend oder die Nachtwanderung losgeht und derweil über Tisch und Bänke geht.

Ist die Klassenfahrt denn weit entfernt von euch?
Ich kenne auch Fälle, wo das Kind morgens von den Eltern hingebracht und abends wieder abgeholt wurde, weil es partout nirgendwoanders schläft. Wäre vielleicht so eine Art "Kompromiss"?!?

LG

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Die Schule kann da wenig für. In Schl.-H gibt es Richtlinien für Schulausflüge (NBI. MBWFK. Schl.-H. 2002 S. 143). Dort ist im Abs. 3 in der Tat die grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme geregelt. Der Abschnitt verweist aber auf den § 34 SchulG Schl.-H, wonach Schüler während des Schuljahres auf Antrag für eine Dauer von bis zu sechs Wochen von der Schule beurlaubt werden können. So gesehen stimmt die Aussage der Lehrkraft nur indirekt.

Natürlich hat ihr Sohn mit dem Abs. 4.4 noch die Möglichkeit, sich auf dieser Klassenfahrt dermaßen schlecht zu benehmen, dass er als Disziplinarmaßnahme von dieser Ausgeschlossen wird; jedoch geht das dann finanziell zu Lasten des Schülers. Erklärt sich natürlich durch die Haftungsfragen :-p

Mein Sohn besucht eine Schule in NRW und, dort sehen die Richtlinien für solche Schulausflüge noch andere Alternativen vor (Ausgleichsunterricht, Ausgleichsschulaufgaben etc.). Ich finde diese Pflicht aber noch in Ordnung, da ich schon denke, dass man der absoluten Mehrheit aller 9-Jährigen Jungs eine Klassenfahrt zumuten kann, selbst wenn die Kleinen lieber nicht wollen. Ich finde das sinnvoll u.a. auch für die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen eines Kindes. Und für die ganz extremen Fälle bleibt ja immer noch der Weg über die Beurlaubung, oder Alternativ wird Ihnen sicherlich auch noch was anderes einfallen, warum ihr Sohn (so ganz spontan und unerwartet in letzter Sekunde) doch nicht mitreisen kann. Meiner hätte ganz von alleine gefiebert, wenn ich ihn gegen seinen Willen irgendwohin gezwungen hätte.

Ansonsten war ich immer ein großer Freund davon, meinem Sohn die Wahrheit zu sagen. Wenn ich etwas total schrecklich fand, habe ich ihm das natürlich auch sagen und nicht so getan, als ob ich hinter einer - Ihrer Meinung nach - total dämlichen Entscheidung oder Richtlinie stehe. Kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie das vor ihm geheim halten wollen.

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Hallo,

ich bin grundsätzlich dafür, dass die Kinder Klassenfahrten mitmachen und ich würde es meinem Sohnemann wünschen, denn ich weiß wie toll eine Klassenfahrt sein kann.
Schrecklich finde ich, dass es eine Pflichtveranstaltung ist. Damit, dass ich ihm das nicht gesagt habe, habe ich ihn nicht angelogen oder ihm nicht die Wahrheit gesagt. Ich habe lediglich meine Meinung, dass ich diesen Erlass/Richtlinie nicht gut finde, ihm gegenüber nicht kommuniziert. Ich habe ihm auch nicht gesagt, dass ich hinter diesem Erlass/Richtlinie stehe, sondern habe ihm nur weitergegeben, dass er entsprechend keine Wahl hat, sondern mitfahren muss.

VG
Claudine

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hi
gründe hin und gründe her, mein ältester ist nie mitgefahren.
beim ersten mal habe ich mich verrückt gemacht, wieso, weshalb und warum und er muss und wie machs bloß, wenn er nicht will und kann.
denn.... er wäre auch nicht in eine fremde klasse für eine woche gegangen.#kratz

also bin ich mit ihm zum arzt und habe das ganze genauso gesagt wie es ist.

er wurde krank geschrieben und das mit gutem gewissen, zum lehrer sollte ich sagen, das auch sowas krank machen kann, wenn ein kind einfach panik vor klassenfahrten hat und deswegen schon wochen vorher abdreht.

weil....es nicht nur ein; nein, ich mag nicht. oder habe angst war, sondern wirkliche richtige angst davor.

wegen essen allerdings mach die keinen kopf, meine tochter war eine weile ein soooo schlechter esser und war mitgefahren und hat sich da schon durchgegessen mit dem was sie mochte, manchmal nur ein trockenes brot oder ein paar kartoffeln, aber sie kam trotzdem fit und zufrieden zurück,
aber bei angst , wieso auch immer, würde ich auch kein druck machen, das geht eh daneben dann und du kannst ihn nachts noch abholen unter umständen.
ich finde es übrigens auch schlimm, das es als pflichtveranstaltung sein muss, es belastet ungemein zuhause, wenn man ein kind hat, das absolut nicht mit will, mag oder kann.
l.g.

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Niemand kann euch dazu zwingen! Ich war als Kind mehrmals nicht auf Klassenfahrten und ich musste dann eine andere Klasse besuchen!

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Ich denke hier läuft Theorie und Praxis auseinander.

In der Theorie muss er mit (zumindest wenn das die Schulgesetze so vorsehen). In der Praxis wird aber kaum eine Schule mit Gewalt durchsetzen.

Auf jeden Fall wäre bei einem Zu Hause bleiben aber auch das bereits gezahlte Geld weg (bis auf direkte Ersparnisse). Da hättest Du besser von Anfang an dein Einverständnis und die Zahlung verweigert.

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Ganz klar - Theorie und Praxis gehen hier auseinander. Aber erstmal wird einem gesagt: das Kind MUSS mitfahren.

Anfangs hat er nichts gegen die Klassenfahrt gesagt und die Anmeldung ist ja auch bereits Anfang 2010 gewesen. Jedoch rückt der Termin immer näher, man bespricht schon alles mögliche und jetzt will er halt nicht mehr.

Da stellt sich mir allerdings die Frage: wie setzt die Schule durch, dass ein Kind, dessen Eltern das Einverständnis nicht abgeben, durch, dass das Kind an der Fahrt teilnimmt? Ohne Einverständnis und mit Hilfe der Polizei? Die Kosten würde in so einem Fall hier sicher der Förderverein übernehmen...

Danke für Deine Meinung

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"Da stellt sich mir allerdings die Frage: wie setzt die Schule durch, dass ein Kind, dessen Eltern das Einverständnis nicht abgeben, durch, dass das Kind an der Fahrt teilnimmt?"

Genau dieses Problem ist wohl der Grund, dass Kinder die nicht mitfahren wollen letztlich auch nicht müssen.

Mir ist jedenfalls kein gegenteiliger Fall bekannt.

Förderverein? Diese Lösung kommt doch nur für die in Frage, die aus finanziellen Gründen nicht mitfahren.