NRW - Freiwilliges Wiederholen des 1. Schuljahres

Hallo!

Ich habe eine Frage.
Ist es in NRW möglich (so wie in Niedersachsen auch), freiwillig, auf Antrag der Eltern, das erste Schuljahr zu wiederholen.

Ich spreche von einem Fall aus dem Bekanntenkreis.
Das Mädchen wurde mit 5 Jahren eingeschult und kommt überhaupt nicht gut mit. Lehrerin beklagt dies auch ständig der Mutter gegenüber. Von einem Wiederholen des Schuljahres will die Lehrerin aber nix wissen bzw. es wird behauptet, das ginge nicht. #kratz

Da es in Nds geht, kommt es uns etwas komisch vor.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen bzw. wenn es so ist auch begründen, warum man nicht die 1. Klasse wiederholen darf.

LG und #danke Snitte

1

Huhu,

Bei uns an der schule gibt es eine flexible schuleingangsstufe, die die ersten beiden Klassen umfasst. In dieser Stufe bleiben die Kids zwischen 1-3 Jahren, je nach Fortschritt. In der Regel ganz normal zwei Jahre, es ist aber auch möglich, bereits nach einem Jahr in die 3. Klasse zu wechseln, oder halt erst nach drei Jahren. Auch drei Jahre in dieser Stufe zählen nicht als Wiederholung, weil die Möglichkeit im Konzept direkt so vorgesehen ist.
Ich weiss aber nicht, ob dies an allen Grundschulen in NRW so praktiziert wird.

LG

Hanna

2

Naja im Schulgesetz §11 für NRW steht, dass die Schuleingangsphase (also 1. und 2. Klasse) in 1 oder auch in 3 Jahren durchlaufen werden kann. Genaueres steht da nicht drin.
Aber wenn das Mädchen gar nicht mitkommt, dann muss man da doch gar nicht groß diskutieren! Ich würde mich mit dem Schulleiter in verbindung setzen.

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf

Grüße
Luka

6

Ich kann mich den anderen nur anschliessen.In NRW ist es möglich da alle Grundschulen zur flexiblen Eingangsphase verpflichtet sind.Warum möchte die Lehrerin denn nicht das die kleine wiederholt?Sie muss doch eine Begründung gegeben haben.

3

Hallo,

bei uns (NRW) an der Schule wiederholen gerade zwei Kinder das erste Schuljahr, natürlich geht das - was soll es auch für einen Sinn machen, ein Kind, das in der ersten Klasse nicht mitkommt, in die zweite Klasse zu lassen, in der die Schwierigkeiten ja noch größer werden.

Allerdings denke ich nicht, dass das schon jetzt zum Halbjahr entschieden werden muss - es sind ja noch ein paar Monate bis zum Schuljahresende.


Entschieden wird übere eine Rückstellung von der Schulkonferenz, nicht von den Eltern alleine.

Grundsätzlich würde ich Deiner Bekannten empfehlen, einfach das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen, wenn die Lehrerin, obwohl sie Defizite bei dem Kind sieht, kategorisch erklärt, dass ein Wiederholen nicht möglich ist.

LG

Anja



4

Unsere kleine hat in Deutsch noch schwirigkeiten im Sommer entscheidet sich ob Sie das erste noch mal wiederholen sollte.Sie hat auch eine Schuleingangsphase und hier in NRW kann man das erste noch mal machen.

5

Hallo,

was hier gesagt wurde, stimmt definitiv:

Ein Kind kann drei Jahre in der Schuleingangsstufe (1. + 2. Klasse) verbleiben, dies ist jedoch kein offizielles Sitzenbleiben, da das zusätzliche Jahr nicht auf die Schulpflicht angerechnet wird.

Die Lehrerkonferenz entscheidet.

Ich schließe mich dem Rat der anderen an: Wenn die Lehrerin uneinsichtig bleibt und deine Freundin große Bedenken hat, so soll sie sich zusätzlich von der Schulleitung beraten lassen.

7

Hallo,

das geht auf jeden Fall!

Mein Sohn ist in der 1.Klasse und hat nach den Weihnachtsferien ein Mädchen aus der 2.Klasse dazubekommen, dass dort nicht mitkam. Die Eltern waren der Meinung, dass es keinen Sinn hat, wenn ihre Tochter mit dem Wiederholen bis zu den Sommerferien wartet. Deshalb der Wechsel im Januar. Allerdings ist es bei uns auch so, dass wir eine flexible Eingangsstufe (Klassen 1 und 2) haben, die in 1 oder 2 oder 3 Jahren durchlaufen werden kann. Wiederholen zählt dann nicht als sitzenbleiben.

LG Chini