Brauche mal Hilfe(wahl der schule zur Einschulung-Gesetz)

Hallo,

ich habe da mal eine frage...ich schreibe klein da ich den jüngsten auf dem schoß hab.

kurz zur situation:

habe heute den großen in der schule angemeldet die direkt vor unsere tür ist, leider habe ich da erfahren das aber eine weit aus entferntere schule für ihn zuständig ist..die sekräterin hat gesagt ich kann einen antrag stellen,was ich auch tun werde... habe ne menge gründe weswegen er in die schule vor unserer tür gehen soll als in die die 10 mal weiter weg ist.nun habe ich mal gehört man hat ein recht auf freie schulwahl ausser die schule ist belegt... es soll da ein gesetz geben...das würde ich gerne in die Begründung mit einfließen lassen nur ich finde den gesetztesauszug nicht im internet... weil ich doch schon gerne den § und so mit reinschreiben würde...

weiss da jemand von euch bescheid???kann mir da wer helfen???Bitte!!!!!!!!!


lg

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Du müßtest erstmal schreiben woher du kommst, weil das in jedem Bundesland anders ist.

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Ohhh sorry#klatsch.......ja natürlich.....:-p


Sachsen Anhalt

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hallo,

soweit ich weiß, gibt es in sachsen anhalt nicht grundsätzlich freie schulwahl, es kann von landkreis zu landkreis variieren.
daher würde ich im schulamt nachfragen. sollte es sprengelpflicht geben, rate ich einen gastchulantrag zu stellen.

lg, delfinchen

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was ist ein Gastschulantrag???Bin echt überfragt...

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Hallo,

einen Gastschulantrag kannst du stellen, wenn dein kind an eine bestimmte (wie in deinem Fall) staatliche oder städtische Schule gehen soll. Deine Heimatgemeinde muss dem Gastantrag zustimmen, denn dann müssen sie an die Gemeinde, in der die besagte Schule ist einen bestimmten Betrag abdrücken (weil deine Heimatgemeinde ja ein Kind, das sie schulisch eigentlich "unterhalten" müsste, einer anderen Gemeinde aufdrückt und die dann die Kosten hätten, die die Heimatgemeinde mit dem nicht in Anspruch genommenen Schulplatz spart) Deine Heimatgemeinde muss dem Antrag aber nicht zustimmen (wie so oft gehts nur ums Geld), kann ihn also ablehnen mit der Begründung, dass sie einen Platz für dein Kind in ihrer Schule haben. Da musst du gut argumentieren und auf die soziale Ader der Gemeinderatsmitglieder hoffen.
Informier dich mal beim Schulamt.
LG Anja

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huhu!
wenn es sich um eine private schule handelt, hast du nicht automatisch einen platz, nur weil ihr zufällig gegenüber wohnt. bei den städtischen schulen geht dein kind in die schule, die für euer einzugsgebiet zuständig ist. hier in niedersachsen z.b. hat man KEINE freie schulwahl bei der grundschule. da bedarf es einer "umschulung" (die natürlich von mehreren seiten begründet werden muss), damit ein kind in eine andere als die zuständige gehen kann.
lg
julia

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Auf der seite des Schulminesteriums findest du alles was du dazu wissen mußt!!!


LG und viel Glück