emotionaler und sozialer Bereich und Sprachentwicklungsverzögerung...

Hallo ihr Lieben!
Unser Sohn ( fast 5 ) hat zum einen eine Sprachentwicklungsverzögerung, als auch große Probleme im emotiomalen und sozialen Bereich.
Dies wurde uns in der Reha auch bescheinigt, da er nach §35 KJHG von einer seelischen Behinderung bedroht ist.
Nun würde ich gerne wissen, ob wir für ihn einen GdB bekommen würden.
Hat hier wer Erfahrung oder kennt sich etwas aus?
Danke schon jetzt und ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Karin

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hallo,
habt ihr denn schon einen befund?
zb unsere große hat all diese drei dinge auch,wir haben den befund tripple X,uns hat noch keiner gesagt das wir für einen GdB in frage kämen.
wenn einer uns eines besseren belehren kann,bitte melden.
danke
lg

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Natürlich würdet ihr den bekommen. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen sogar noch Merkzeichen.

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Was ist denn tripple x???
Unser Sohn hat die o.g. Störungen und soll nun erst einmal in einen Sprachheilkiga.
Die genaue Schulform ist noch nicht klar, da die Sprache an erster Stelle stehen soll.
Wir haben es bereits schriftlich, dass er nach §35KJHG von einer seelischen Behinderung bedroht ist.
Hoffe, dass noch einige antworten und wir schlauer werden.
LG Karin

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Ich nehme mal an, damit meint sie ein 3-faches X-Chromosom.

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hallo,
bei jungen nennt sich das
Klinefelter-Syndrom
lg
tokessaw

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Hallo,

ihr könnt einen Behindertenausweis beantragen, und die Merkzeichen B, G und H.

Ich kann dir nur empfehlen, dich bei Rehakids anzumelden dort bekommst du einige gute Ratschläge, musst dich halt durchlesen

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Hi,

wir haben einen SBA und Pflegestufe 1 mit der Diagnose kognitive Entwicklungs- und Sprachverzögerung, hypertonen Muskeltonus und gestörte Wahrnehmung-

Wir hatten damals Hilfe von einer Dame vom JA, weil die eine Unterabteilung bei uns haben, die für Menschen mit Handicaps zuständig ist. Die Dame hat mit uns alles ausgefüllt und besprochen.

Lg

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So einfach lässt es sich nicht sagen. Einen SBA kannst du natürlich immer beantragen. Das kostet dich nichts und mehr als abgelehnt werden kann er nicht. Es kommt darauf an, wie groß die Entwicklungsverzögerung im sprachlichen Bereich ist. Was sind das für Probleme im emotionalen und sozialen Bereich? Gibt es eine Diagnose dafür? Ist er z.B. Autist?
Einen SBA für eine reine Sprachentwicklungsverzögerung (der rein emotionale und soziale Bereich ist nicht unbedingt eine Krankheit, da kommt es wirklich auf die Diagnose an) mit B G und H ist utopisch anzunehmen. Das gibt es definitiv nicht. Es gibt die versorgungsmedizinischen Grundsätze, bei denen ganz genau festgelegt ist, was man für welche Erkrankung für Nachteilsausgleiche bekommt ( hier stehen die für die Sprachentwicklungsverzögerung: http://vmg.vsbinfo.de/b/3_2.htm#3.4.1 ). Also selbst im allerstärksten Ausmaß (also z.B. wenn er nicht spricht oder uK nutzt) gibt es "nur" einen GdB von 50 - ohne Merkzeichen. Erst ab einen GdB von 50 gibt es einen SBA. Vorher kann man den GdB nur bei der Steuer angeben. Für die Bedrohung einer Behinderung gibt es auch keinen SBA. Es muß eine Behinderung wirklich schon vorliegen.
Als Beispiel: Mein Großer hat einen GdB von 70 mit Merkzeichen H. Er hat eine globale Entwicklungsstörung (d.h. er ist entwicklungsverzögert in ALLEN Bereichen) mit Schwerpunkt auf der Sprache. Er ist jetzt 4,5 Jahre und hat eine multiple Dyslalie und spricht nur in 3-4-Wort-Sätzen. Mein Jüngster hat einen GdB von 100 mit den Merkzeichen B G und H. Er hat auch eine globale Entwicklungsverzögerung, aber im Unterschied zum Großen, noch einen EQ<50. Der IQ meines Großen ist bei 100 - also völlig normal. Der vom Kleinen wurde nie getestet. Aber bei ihm wird von einer geistigen Behinderung ausgegangen. Er ist jetzt 3. Er kann nicht sprechen (auch nicht Mama), nicht verstehen, hat eine massive Essstörung, Schlafstörung, ein paar Fehlbildungen, die z.T. operativ behoben wurden und ist auf einem Auge blind.
Also zusammenfassend:
Dein Sohn würde auf alle Fälle einen GdB bekommen. Ob es für den SBA reicht, hängt zum Großteil davon ab, was er für soziale und emotionalen Probleme hat und ob es dafür eine Diagnose gibt. Das Forum von rehakids.de wurde dir ja schon genannt. Geh dort auf alle Fälle hin. Oftmals werden Erkrankungen zu niedrig eingestuft und du musst in Widerspruch gehen (dafür gibt es im Forum echte Hilfe). Wichtig wäre auch, dass dein Kinderarzt vorher davon informiert wird. Er muß das Ganze schließlich bestätigen (er bekommt Post vom Versorgungsamt). Beantrage den SBA ab Geburt.

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Bei sowas denk ich an Autismus? Wurde das getestet?
Weil dann haste zwischen 80 und 100% . ABer wie gesagt müßte man dazu die nachweisbare Diagnose haben und dann einen Antrag beim Versorgungsamt stellen.
Ela

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"Weil dann haste zwischen 80 und 100% ."
Auch das stimmt wieder nicht. Woher bekommt ihr nur alle eure Infos??? Es sind je nach Art des Autismus zwischen 50 und 100 MIT Merkzeichen H (bis zum 16.LJ).
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_2.htm#3.5
http://vmg.vsbinfo.de/a/5.htm

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Die Infos hab ich aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Im übrigen ist mein Sohn selbst Autist und hat 100% mit Merkzeichen GBH bekommen. Da er die schwerste Unterform von autismus hat. Dann stehen ihm100 zu sonst wären es 80 gewesen bei einer anderen Form. Autismus mit 50 wäre schon seltsam.
Ela

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Hallo ihr Lieben!
Uns wurde gesagt, dass unser Sohn an einer Sprachentwickungsverzögerung leidet und massive Rückstände in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweist.
So zeit er in vielen Situationen ein nicht angemessenes Verhalten, in dem er schlägt, schubst und beißt.
Der Bericht kommt erst in drei Wochen,d a wir erst seit Mittwoch wieder daheim sind.
Danke für die Antworten.
Wir werden in jedem Falle dann einen Antrag stellen.
Einen schönen ABend